Zulassungsstelle in Kaiserslautern (Landkreis Kaiserslautern)
Adresse:
Lauterstr. 8
67657 Kaiserslautern
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
ZyZZ
Mal ganz ehrlich, wofür wird dieser Laden überhaupt bezahlt, außer für nichts tun
anonymous complain
Es gibt ein sehr unhöfliches Personal in der Einwanderungsbehörde. Wenn Sie von diesem Kerl sehr unhöflich behandelt wurden, beschweren Sie sich bei seiner Anführerin, Frau Marina Pfaffenrath, ihre E-Mail lautet marina.pfaffenrath@kaiserslautern-kreis.de
Max K
Am liebsten würde ich für den Sau laden kein Stern geben. Leider muss mindestens 1 angegeben werden.
Also wieso das ganze, wenn du noch etwas Lebensqualität hast wird sie dir hier genommen. Du wartest für jede Sache ewig und gefühlt keiner bearbeitet deine Sachen.
Aber was will man machen frech
Timo Bender
Meine Kfz-Ummeldung bei der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung hat bestens geklappt. Sehr kurze Wartezeit und eine sehr freundliche, kompetente und hilfsbereite Mitarbeiterin an Schalter 4! Sehr guter Service mit einer schnellen Abwicklung!
Viktor Vogel
War heute als Dolmetscher mit einer Ukrainischer Familie bei der Ausländerbehörde Kreis KL.
Muss leider mitteilen das ich mich sehr geschämt habe.
Eine Junge Frau Namens Frau Bruder hat mich sehr unhöflich behandelt. Die hat mich angeschrieen, angemeckert, weil ich als Übersetzer einen Antrag nicht vollständig ( Unbewußt) ausgefüllt habe. Ich hab Ihr versucht zu erklären, dass ich als Dolmetscher nicht alle informationen ausfüllen konnte. die Wollte von nichts hörern.
Eigentlich sehr schade. den ich habe wirklich versucht den normalen menschlichen ton zu bewahren und vernünftig mit der Frau zu reden,. (Leider ohne Erfolg)
Bin Bei der Frau Spengler und Frau Pfaffenrath die letzte Jahre sehr Sachlich und Menschlich behandelt worden. Konnete die Reaktion von Frau Bruder nicht verstehen,
Selbst beim Verlassen des Büros gab keinen ''Auf Wiedersehen oder Tschüss'' D ( Sie hat einen nicht mal angeschaut)
Frau Bruder hat einen nicht mal angeschaut.
Wenn das die Art der Umgangs mit den Bürgern ist, finde ich das sehr schade.Wir sind alle Menschen und haben einen normalen Umgang mit
jeden Menschen verdient,
#Ich finde es nicht schön, vor allem wenn mann ehrenamtlich Versuche im Sinne der Kreisverwaltung das beste für unser Flüchtlinge zu machen.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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