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Zulassungsstelle in Rockenhausen (Landkreis Donnersbergkreis)

Adresse:

Bezirksamtsstr. 7
67806 Rockenhausen

Kontakt:

Fax:
06361-451-209

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Daniel Bubel
Es war meine erste Kfz-Anmeldung und dementsprechend auch meine erste in Rockenhausen. Die Mitarbeiter*innen vor Ort waren alle gut gelaunt, nett und kompetent. Frau Schön hat sich die nötige Zeit und mir meine Sorgen genommen als dies oder jenes nicht auf Anhieb funktioniert hat. Ich werde auch mein nächstes Auto jederzeit wieder dort anmelden. Dankeschön für die schnelle und auch witzige Hilfe!
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Kategorie C
Sehr freundliches Personal muss man ehrlich sagen,besser als Kirchheimbolanden. LG aus Bolanden ☺️✌🏼
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Roman Perehrestenko Myway
Ich habe zum ersten Mal ein Auto in Deutschland zugelassen. Die Mitarbeiter waren super, alles ging schnell und professionell.
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Paul Wunder
Ein Juwel der deutschen Bürokratie! Für jemanden der oft genug mit Großstadt Behörden im niederen 1 Sterne Bewertungsbereich zu tun hatte, wo 3 bis 6 Monate stadart warte zeit ist, selten jemand ans Telefon geht und die Mitarbeiter chronisch schlecht gelaunt sind, ist diese Behörde wirklich eine Außnahmeerscheinung im positiven Sinne! Nach einer sekunde ist jemand am telefon der freundlich und aufgeräumt sein bestes gibt zu helfen. Man kann ohne! Termin einfach seine dinge erledigen mit kurzen Wartezeiten??? Für die lokale Landbevölkerung mag dies alles normal sein, aber ich persönlich schätze die Qualität des Service hier sehr!
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steffen klag
Ich war heute das erste Mal in Rockenhausen auf der Zulassungsstelle, da ich das sonst in Kirchheimbolanden erledige, wo aber keine Termine frei waren. Mein Anliegen wurde prompt und zügig bearbeitet. Besonders die Mitarbeiterin Frau Schön möchte ich erwähnen. Sie hat ihrem Namen alle Ehre gemacht und es verstanden, diesen doch trockenen Verwaltungsakt mit ihrem freundlichen Wesen zu einem „schönen“ Erlebnis zu machen. Vielen Dank für diese kurzweilige Erfahrung.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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