Zulassungsstelle in Rockenhausen (Landkreis Donnersbergkreis)

Adresse:

Bezirksamtsstr. 7
67806 Rockenhausen

Kontakt:

Fax:
06361-451-209

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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BHuygens77
Komme immer wieder gerne. Einfach, Hohe Kompetenz & Schnell. Dazu noch die Freundliche Ladies, weiter so!
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Pe Oy
Keiner geht ans Telefon, Termine sind auf die nächsten Tage immer komplett ausgebucht und wenn man vorbeikommt ohne Termin, wird man nicht mal reingelassen… Hatte mir von den positiven Rezessionen mehr erhofft…
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Daniela Maue
Sind leider in Kirchheimbolanden ohne Termin nicht dran gekommen. Obwohl Nix los war. Mussten dann nach Rockenhausen. Der Erstkontakt am Telefon : Mega freundlich. Zweitkontakt mit Frau Schön : Aussergewöhnlich freundlich und gut gelaunt. Auch ohne Termin eben mit etwas Wartezeit und Geduld ans Ziel gekommen. Rockenhausen, ihr ward heute meine Helden. DANKE für eure menschliche und freundliche Art mit sicher nicht weniger Stress als Kirchheimbolanden.
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Daniel Bubel
Es war meine erste Kfz-Anmeldung und dementsprechend auch meine erste in Rockenhausen. Die Mitarbeiter*innen vor Ort waren alle gut gelaunt, nett und kompetent. Frau Schön hat sich die nötige Zeit und mir meine Sorgen genommen als dies oder jenes nicht auf Anhieb funktioniert hat. Ich werde auch mein nächstes Auto jederzeit wieder dort anmelden. Dankeschön für die schnelle und auch witzige Hilfe!
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Kategorie C
Sehr freundliches Personal muss man ehrlich sagen,besser als Kirchheimbolanden. LG aus Bolanden ☺️✌🏼

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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