Zulassungsstelle in Kirchheimbolanden (Landkreis Donnersbergkreis)
Adresse:
Uhlandstr. 2
67292 Kirchheimbolanden
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Adam Strohe





In den letzten Jahre war ich öfter auf der Zulassungsstelle in Kirchheimbolanden. Jeder der sich über die freundliche Damen beschwert, sollte mal nach Worms oder RP sein Fahrzeug anmelden. In anderen Worten, ich wurde immer gut und schnell bedient, selbst bei Anrufe oder e-Mails bekam ich Zeitnahe Auskunft. Deshalb gibt es 👍sowie 5 Sterne
Kael





Alleine beim begutachten wer hier welche Beurteilung abgegeben hat wird klar, es sind viel ohne Sterne bei Google manche haben nur 4 und wenige mehr. Wenn man Urteile abgibt sollte man wissen, was das als Verantwortung bedeutet. Ich kann aus 10 500 Kilometer nur folgendes schreiben. ich habe beide Führerscheine, den meiner Frau und meinen eigenen Verloren. Bei der Deutschen Botschaft hat man mir erklärt, das die Botschaft alle Dokument herstellen kann außer dem Führerschein. Dies könne nur die Verwaltung des zuletzt gemeldeten Wohnortes tun. In meinem Fall KIBO. In diesem Kontext folgende Feststellung: Zwei E Mails eine Antwort ein nettes kurzes Gespräch , eine weitere E Mail und meine beiden Füherschein waren fertig. Ich muss ganz eindeutig und unmissverständlich sagen, daß Frau Liesa Bieck sich absolut superfreundlich und 100 % kompetent um meine Anliegen gekümmert hat. Solche Mitarbeiter sind selten im öffentlichen Verwaltungsapparat zu finden. Liebe Frau Beck, herzlichen Dank für Ihre exzellente Arbeit und die Hilfe der Wiederbeschaffung unserer beiden Fahrerlaubnisse . Danke
Cedrik





Reisender Reisender





Schade , da auch nette Menschen dort! Aber der Bürokratismus schon am Eingang umwerfend!
Ina Hartmann





Sehr nettes Personal
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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