Zulassungsstelle in Kirchheimbolanden (Landkreis Donnersbergkreis)

Adresse:

Uhlandstr. 2
67292 Kirchheimbolanden

Kontakt:

Fax:
06352-710-274

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Arash Salarzehi
Vielen Dank an das geschätzte Ausländeramt und ein herzliches Dankeschön an Frau Gabrielow. Es ist immer freundlich und respektvoll, und die Arbeit verläuft in aller Ruhe. Sehr gerne fünf Sterne!
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Yvonne Küster
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Alexander Kußmaul
In dieser Bewertung möchte ich die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Donnersberg in Kirchheimbolanden bewerten. Dazu muss ich erwähnen, daß ich zwei Tage zuvor bei der Zulassungsstelle in Eisenberg war. Dort bin ich allerdings so schlecht behandelt worden, daß ich den Besuch abbrach, und mir zwei Tage später den Termin hier in Kirchheimbolanden online gebucht habe. In der heutigen Zeit muß man sich damit abfinden, daß ohne einen Termin, den man online buchen kann, nichts mehr geht. Allerdings ist das über die Internetseite problemlos zu buchen. Auch der Zeitvorlauf von 2 Tagen ist absolut akzeptabel. Der Besuch hier in Kirchheimbolanden auf der Zulassungsstelle war sehr angenehm. Ich wurde sehr freundlich empfangen, und man hat sich sehr ausgiebig und professionell meinem Anliegen angenommen. Daumen nach oben 👍👍, - in Zukunft NUR noch hierher nach Kirchheimbolanden. Danke Mädels, - und weiter so 👍!!!!
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Sabrina Decker
Am besten keinen Stern Ohne WORTE
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N1sty-
Schlechte Mitarbeiter gehen nichtmal ans Telefon wenn man anruft unverschämt Leitungen sind frei klingelt 2min durch passiert nichts deswegen 1stern

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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