Zulassungsstelle in Eisenberg (Landkreis Donnersbergkreis)
Adresse:
Hauptstr. 86
67304 Eisenberg
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Bilal Yakisikli





Die freundliche Mitarbeiterin an der Information sind sehr nett hilfsbereit
Alexander Kußmaul





Meine Bewertung bezieht sich auf die Zulassungsstelle. Entgegen der hier des öfteren negativen Bewertungen, muß ich sagen, daß ich Diese nicht teilen kann. Natürlich ist man noch "von früher" verwöhnt, wo man einfach nach Lust und Laune während der Öffnungszeiten kommen konnte, aber das ist jetzt halt leider nicht mehr so möglich. Allerdings ist ein Termin in der Regel online innerhalb von maximal zwei Tagen buchbar. Wenn man dann zum gebuchten Termin da ist, wird man freundlich und kompetent bedient. Ich hatte noch keine schlechte Erfahrung mit den Mitarbeiterinnen.
Vielleicht sollte man sich in diesem Fall auch das alte Sprichwort zu Herzen nehmen,........ So wie man in den Wald reinruft, so schallt es auch wieder heraus.
Danke, - macht weiter so 👍
Update vom 27.11.2024:
Die netten Damen von damals sind leider nicht mehr in Eisenberg anzutreffen. Jetzt musste ich leider , - direkt am 1. Platz mit einer extrem unfreundlichen Dame Vorlieb nehmen. Ihr war Alles zu viel, - was sie mir auch unübersehbar zu spüren gab. Ich habe dann den Besuch in Eisenberg abgebrochen, - und habe mich zwei Tage später in Kirchheimbolanden auf die Zulassungsstelle begeben.
Interessanterweise ist die besagte Dame dort auch schon als arbeitsscheue Mitarbeiterin bekannt. 🤷
Für den Besuch vom 27.11.2024 in Eisenberg......... Fünf Minussterne !!!!
Enis T





Kerstin wernert





Ich komme regelmäßig zur Verbandsgemeinde.
Mitarbeiter sind meist freundlich. Manchmal hat auch eine einen schlechten Tag. Aber das haben wir alle.
Den normalen Alltag mit den Belangen von uns Bürgern würde ich als gut bewerten.
Was ich aber absolut negativ finde ist die Unmöglichkeit ohne Internet Termine zu vereinbaren.
Ich stehe vor der Anmelde- Theke und bekomme die Info, dass es nur mit Termin möglich ist. Soweit ok. Aber warum in aller Welt kann ich dann nicht dort einfach einen Termin mit der netten Dame vereinbaren sondern werde weggeschickt mit dem Hinweis "ich soll das dann selbst später online machen"??!
Das ist mir unbegreiflich.
Ebenso das Handlung Glas- und Wertoffsäcke. Eine Rolle je Haushalt. Wenn man Glück hat. Bei Pech ist grad alles "ebbe" und man kann alle paar Tage vorbeidackeln in der Hoffnung endlich eine Rolle der heissbegehrten Säcke abzukriegen🙈
Liebe Leute. Wir sind "grossfamilie mit 3 Kids und 4 katzen" Allein die Vierbeiner haben an leeren Dosen so n Sack in kürzester Zeit voll. Aber Haushaltsgrösse spielt wohl bei der Vergabe keine Rolle. Macht ja kein Unterschied, ob so ne Rolle für 1 Person oder 5 Personen ist🤷♂️
Julian Christ





Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
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