Zulassungsstelle in Cochem (Landkreis Cochem-Zell)

Adresse:

Endertplatz 2
56812 Cochem

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02671-615106

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Schirin Simo
Trotz Termin 45 Minuten gewartet, weil sie mich übergangen/vergessen haben, wurde selbst im Nebenzimmer laut genug gesagt, dass ich das im Wartezimmer hören konnte. Entschuldigt wurde sich nicht.
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Jens Dittmann
Ein sehr schönes Erlebnis! Trotzdem ich vergessen habe mehrere Anliegen anzumelden wurde mir schnell und freundlich geholfen. Dabei haben sich die Damen spontan dazu entschlossen die Arbeit aufzuteilen um mir einen weiteren Termin zu ersparen. Ich bin begeistert und möchte mich auf diesem Weg noch einmal herzlich bedanken!
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Tare Rexhepi
Die Online-Terminvergabe verlief einwandfrei und das Personal vor Ort ist sehr freundlich und aufmerksam. Besonders loben möchte ich Frau Schikora, die sich mit Kompetenz und Engelsgeduld zusammen mit der Leitung um mein Anliegen gekümmert hat. Danke, dass sich durch Ihren außerordentlichen Einsatz noch alles vor Ort erledigen konnte!
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Jörg Hennen
Sehr nette, kompetente und hilfsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle Anliegen konnten und können stets ohne Probleme gelöst werden. Die Terminvereinbarung ist ganz einfach vorab im Internet möglich, oder auch telefonisch. Da häufig einige Kunden nicht rechtzeitig zu Ihrem Termin vor Ort waren, konnte ich sogar einige Minuten vor meinem eigentlichen Termin betreut werden. Eine ganz klare Empfehlung zur Nutzung der Zulassungsstelle in Cochem! Negative Bewertungen können von mir nicht nachvollzogen werden, allerdings sollte man hier Differenzieren, ob der Grund der Bewertung tatsächlich bei dem Personal vor Ort lag, durch gesetzliche Grundlagen nicht anders möglich war, oder gar durch den Kunden selbst verursacht wurde. Vielen Dank an das gesamte Team für die stets gute hilfsbereite professionelle und schnelle Unterstützung.
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RS K.
Hat alles super funktioniert, ohne lange Wartezeiten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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