Zulassungsstelle in Bernkastel-Wittlich (LK Bernkastel-Wittlich)

Adresse:

Kurfürstenstr.16
54516 Bernkastel-Wittlich

Kontakt:

Fax:
06571-14-42227

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Hans Praefke
Keine Wartezeit, kompetente und sehr freundliche Bedienung. Insgesamt top, Note 1
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xXbXx bababa
Würden die Damen und Herren auch nur halb so viel arbeiten wie Kaffee trinken wären auch höhere Rezensionen möglich
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АЛЕКСАНДР СУХАРЕВСКИЙ
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Paul Schmitt
Katastrophe - kein Wunder das in D nichts mehr geht u. Unternehmer frustriert aufgeben - sind jetzt bei knapp 14 Tagen für eine Ummeldung von einem Betrieb zum anderem bei gleichem Besitzer!!!. Immer wieder neue Formulare bei gleichem Vorgang . Es ist unheimlich Nervenaufreibend - trotz denkbar einfachem Vorgang - letzte Woche das (geringe)Arbeitspensum wegen Hitze nicht geschafft - in klimatisierten Räumen - ! Die verdienen minus Sterne. Die Kommunen glänzen in Inkompetenz u. Narrenfreiheit
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L. R. S.
Nachdem es bei der Online-Zulassung eines Fahrzeugs massive Probleme gab und ich unter der angegebenen Hotline-Nummer nach 4 Std. nonstop anrufen nicht ein einziges Mal durchgestellt wurde, rief ich völlig verzweifelt die Zulassungsstelle in Wittlich an. Dort hatte ich sofort einen sehr netten und hilfsbereiten Mitarbeiter am Telefon, der das Problem allerdings auch nicht gelöst bekam und mich an eine Kollegin durchstellte. Die hat dann wirklich nichts unversucht gelassen und es nach einiger Zeit manuell so hinbekommen, dass ich meinen Online-Prozess danach problemlos fortsetzen konnte. Die Dame war super freundlich und kompetent und ich bin wirklich dankbar für diesen vorbildhaften Service und die Unterstützung in Wittlich.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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