Zulassungsstelle in Bernkastel-Wittlich (LK Bernkastel-Wittlich)

Adresse:

Kurfürstenstr.16
54516 Bernkastel-Wittlich

Kontakt:

Fax:
06571-14-42227

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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L. R. S.
Nachdem es bei der Online-Zulassung eines Fahrzeugs massive Probleme gab und ich unter der angegebenen Hotline-Nummer nach 4 Std. nonstop anrufen nicht ein einziges Mal durchgestellt wurde, rief ich völlig verzweifelt die Zulassungsstelle in Wittlich an. Dort hatte ich sofort einen sehr netten und hilfsbereiten Mitarbeiter am Telefon, der das Problem allerdings auch nicht gelöst bekam und mich an eine Kollegin durchstellte. Die hat dann wirklich nichts unversucht gelassen und es nach einiger Zeit manuell so hinbekommen, dass ich meinen Online-Prozess danach problemlos fortsetzen konnte. Die Dame war super freundlich und kompetent und ich bin wirklich dankbar für diesen vorbildhaften Service und die Unterstützung in Wittlich.
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Nicole Maus
Am 06.05 einen Termin für den 22.05 bekommen. Telefonische Erreichbarkeit soll von 9-11 Uhr sein. Ansage, dass alle Mitarbeiter im Gespräch sind und gleich der Anruf entgegen genommen wird. Band läuft 5 Minuten, dann die Durchsage, dass der Anruf nicht entgegen genommen werden kann und man soll es später nochmal probieren. Von ca. 9, 30-10, 45 Uhr probiert. Es kam kein Gespräch zustande.
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Guido Knop
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Nadia Bejzak
Ich bin wirklich enttäuscht von der Zulassungsstelle in Wittlich. Dort herrscht absolut null Toleranz und keinerlei Verständnis für Kunden. Wenn man einmal selbst nur 10 Minuten zu spät zu einem Termin kommt, wird man direkt abgewiesen, ohne jede Ausnahme oder Entgegenkommen. Stattdessen wird man am Schalter wie ein Kind behandelt, fast so, als würden Polizei und Erziehungsberechtigte zusammen auftreten. Man diskutiert dann 15 Minuten lang, erklärt seine Situation, dass man Unternehmer ist oder berufliche Verpflichtungen hat aber es interessiert einfach niemanden. Am Ende bekommt man nur gesagt, man soll in zwei Wochen wieder einen Termin machen. Und im Hintergrund sehe ich, dass zwei Mitarbeiter nichts zu tun haben und uns zuschauen, wie ich mit der Dame diskutiere anstatt den Vorgang kurz zu machen! Das empfinde ich als extrem respektlos und unfair gegenüber den Kunden. Ein bisschen Flexibilität und Verständnis wäre hier wirklich angebracht. So ein Umgang ist einfach nicht mehr zeitgemäß. In diesem Zustand ist das eine absolute Katastrophe. Das Team sollte dringend überdacht werden.
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florian adelseck
War eigentlich immer sehr zufrieden. Seit gestern nicht mehr, Terminvergabe telefonisch ein Wunschtraum, es geht einfach keiner rann, niemals. Online Vergabe schwierig, da nicht wirklich ersichtlich welches Anliegen genau angegeben werden muss. Also hin gefahren, nett und freundlich gefragt ob evtl. eine Vorort Terminvergabe möglich wäre. Fehlanzeige unfreundlich und schroff ab gewimmelt. Bei uns erst wieder ab 23.3. Leute, 2 Wochen für eine normale Anmeldung? Bin heute nach Cochem gefahren, direkt ein Termin, sehr nett und zuvorkommend. Nie wieder Wittlich!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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