Zulassungsstelle in Bernkastel-Wittlich (LK Bernkastel-Wittlich)

Adresse:

Kurfürstenstr.16
54516 Bernkastel-Wittlich

Kontakt:

Fax:
06571-14-42227

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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L. B.
Alles war perfekt Anruf freundlich, Terminvergabe war gut, Mitarbeiter Schalter 7 und Ausgabe waren sehr freundlich. Sowas bin ich von Behörden sonst nicht gewohnt. Vieleicht sollte sich der ein oder andere 1 Sterne Rezensierer mal fragen, ob es vielleicht an seiner Ungeduld lag, dringend ist nicht mehr, auch hier herrscht Fachkräfte Mangel, und dass ich ein Kfz ummelden muss, weiß ich schon ein paar Tage früher, da kann man Termin Online machen, und wenn es nicht klappt, absagen. Ist schöner als immer die Schuld bei anderen zu suchen. Weiter so Ihr seid ein gutes Team in der Kreisverwaltung
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Alex Kleuster
Elena McCall eine sehr freundliche und sympathische Ansprechpartnerin.
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S. W.
Mit den Terminen das ist allmählich eine Frechheit. Wenn man dringend ein Fahrzeug ummelden muss, keine Chance.. Vor C ging das auch aber plötzlich sind wir, die wir diese Herrschaften bezahlen, nicht mehr gut genug vernünftig geholfen zu bekommen.. Das sind 10 Minuten "Arbeit " die man nicht dazwischen nehmen kann.. Danke für nix ! 😡
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Alex B.
Sehr kompetente und nette Mitarbeiter. Die Zulassungsstelle ist sehr gut organisiert. Kaum Wartezeit und kurze Dienstwege. Besser geht es nicht.
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Oxana Koleva
Sehr, sehr gut ! 👍 Sie füllen schnell aus, erklären gut und sind sehr höflich!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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