Zulassungsstelle in Bernkastel-Kues (LK Bernkastel-Wittlich)

Adresse:

Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06531-54-259

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Martin Mustermann
War jetzt mehrfach dort, und wurde immer genauso behandelt wie ich ankam. Zuerst nervös und unzufrieden, doch dann wurde mir gut zugehört, und anschließend mein Problem erklärt. Auch bei weiteren Besuchen war man mir gegenüber sehr zuvorkommend. Ich kann mich keineswegs beklagen. Natürlich ist das System der Terminvereinbarung einzig und allein für die Mitarbeiter gut - und nicht für die Bürger. In Coronazeiten hatte ich dafür Verständnis. Jetzt nicht mehr: Ich möchte warten, genauso wie beim Arzt - und nicht mehrfach wiederkommen und neue Termine vereinbaren. Hab schon genug. Brauche ich nicht. Das liegt sicher nicht an den Damen hinterm Schreibtisch, sondern an deren Chef, bzw. der Amtsleitung. Das muss nicht sein in so einem kleinen Städtchen. Habe ich in einer Großstadt besser erlebt - in einem kleinen Stadtteilbüro. Gruß nach Bochum-Langendreer
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Nicki
Super unfreundliche und pampige Mitarbeiterinnen! Selten erlebt. Geht gar nicht!
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Martin Kiefer
Kleine, aber feine Zulassungsstelle. Die Mitarbeiterinnen sind sehr freundlich.
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Guido Schiel
Einfach nur Super, die machen ihre Arbeit sehr gewissenhaft und gut, und die schauen persönlich sogar noch raus vor dem Gebäude wenn jemand nicht zum Termin erscheint bei Aufruf.
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Dieter Sprunk
Hier begegnet man sehr freundlichen, bodenständigen Menschen. Vielen Dank. Komme gerne wieder.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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