Zulassungsstelle in Bad Kreuznach (Landkreis Bad Kreuznach)

Adresse:

Industriestr. 36
55543 Bad Kreuznach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0671-803-1370

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Guido Göretz
War heute auf der Zulassung Industriestraße Bad kreuznach ohne Termin ich war sehr angenehm überrascht von der Anmeldung Bearbeitung ausgabe war alles top sehr freundliches zuvorkommendes Personal so gut wie keine Wartezeit bin sehr dankbar für die schnelle Bearbeitung
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Tatjana Nagler
Super freundliche Mitarbeiterinnen, schnelle Abwicklung mit Termin, sauber und genügend Parkplätze
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Yvonne Leonhard
Termine sind halt Glücksache.... Da hat man wochenlang gewartet, einen Termin ergattert, so dass man nicht wieder einen Tag Urlaub nehmen muss um Behördengänge zu machen und dann sitzt man da und erfährt, 4 haben keinen Termin, der nächste ist halt mal ne Stunde früher gekommen und kommt zu Belohnung, na.... auch vor mir dran. Auch die Organisation am Arbeitsplatz ist irre 5 Leute für 1 Problem und die Kunden hören zu. 2 Plätze jeweils doppelt besetzt, 2 leer. Da dauert es halt ein bisschen. Ich hätte ja auch einfach kommen können, auf gut Glück. Blöd, wenn man selbst auch einen Job hat... Den 2. Stern gibt es für die schönen Nägel.... Zeit genug sie zu bewundern hatte ich ja... Kein Wunder, dass die Stadt pleite ist
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Ralf Meyer
Heute habe ich technische Daten an meinen Auto eintragen lassen. Zwei sehr nette Damen haben perfekt darum gekümmert obwohl es eigentlich schon kurz vor Feierabend war. Höflich und zuvorkommend und dann haben sie mir sogar die TÜV Plakette am Auto angebracht da sich mein Kennzeichen nicht lösen ließ. Da fühlt man sich gut behandelt Danke
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Angelika Russo
Ich kann diese ganzen negativen Bewertungen nicht nachvollziehen , war letzte Woche zum ersten Mal in meinem Leben auf der Zulassungsstelle mein Auto ummelden und kannte mich nicht aus , alle waren nett , hilfsbereit und sehr freundlich ! Deswegen von mir ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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