Zulassungsstelle in Kirchen-Sieg (Landkreis Altenkirchen)

Adresse:

Lindenstr. 1
57548 Kirchen-Sieg

Kontakt:

Fax:
02741-688-234

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Rionexx
Die Dame am Schalter ist leider sehr unzufrieden mit Ihrem Werdegang.
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asah
Update: Ich war kürzlich noch einmal dort. Ich war in Begleitung einer Urlauberin aus Holland. Sie spricht sehr gut deutsch und war entsetzt, was für ein Ton dort herrschte. Einerseits wird von der Verbandsgemeinde Kirchen so viel Werbung für Touristen gemacht und dann so etwas. Schlimm war auch eine Mitarbeiterin die einen jungen Herren, kein Deutscher, so laut maßregelte und das vor den Ohren aller Wartenden. So etwas regelt man untereinander. Der Herr hatte es gewagt "einfach" ohne Anmeldung zu dieser Dame in der Sachbearbeitung zu gehen. Es wurde auch mehrfach darauf hingewiesen dass man ja eigentlich schon längst Pause hätte. Und das sagte diese Dame ständig, ob am Telefon oder laut in die Menge. So etwas war mehr als beschämend! Die Dame an der Kasse war diesmal sehr, sehr nett🙏 Ich habe schon viel erlebt, aber so eine Anhäufung von Unfreundlichkeit habe ich selten erlebt. Auch wenn es ein Amt ist, sollte man doch bemüht sein, einigermaßen freundlich zu sein. Fehlanzeige! Die Dame an der Kasse, kurze brünette Haare, war besonders "reizend". Auf Versuche mit ihr zu sprechen ging sie überhaupt nicht ein, ich kam mir vor, wie ein ungezogenes kleines Kind, so sprach sie auch mit mir. Gibt es in Deutschland eine Regel, dass man grundsätzlich auf Ämtern unfreundlich sein muss? Ich bin mehr als schockiert!
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Adrian Voßkühler
Tja, was soll ich sagen? Montag morgen 7:45 Uhr, die Zulassungsstelle war schon geöffnet !!! Märkchen gezogen, sofort drangekommen. Ab zur Kasse zum bezahlen, fertig war die Ummeldung. Solch freundliche Mitarbeiter wie in dieser Zulassungsstelle habe ich ganz selten erlebt. Möchte mich nochmals ganz herzlich bedanken fürr diesen absoluten Topservice am Bürger. Liebe Grüße
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Daniel Narjes
Heute mein Fahrzeug umgemeldet. Alles hat einwandfrei geklappt. Danke und alles Gute weiterhin
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Peter Dietermann

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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