Zulassungsstelle in Altenkirchen (Landkreis Altenkirchen)

Adresse:

Rathausstr. 12
57610 Altenkirchen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02681-812380

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dirk Stähler
Habe eigentlich noch nie eine Bewertung bei Google geschrieben, aber dieses unfreundliche Dienstverhinderungszentrum ist einfach noch nicht einmal einen Stern wert. Mit Welten an das frühere Team und dessen Dienststellenleiter nicht annähernd zu vergleichen. In der Hoffnung, dass es baldmöglichst vollständig Online zu bewerkstelligen geht. Jedoch in der freien Wirtschaft wären einige durch Freundlichkeit und deren Service und Arbeitsbereitschaft immer wieder auf Jobsuche.
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Thorsten Müller
Netter schneller Service
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Pesozki Konstantin
30.12.2024 So unfähige, unfreundliche und motzige Angestellte haben in so einem Beruf nichts zu suchen. Die sollten sich einen Beruf suchen wo sie nichts mit anderen Menschen zu tun haben. Mitarbeiterin Raum 1 unfreundlich hat alle raus gebeten, die kein Termin haben. Nachdem wir einen Termin gebucht haben, wurde uns mitgeteilt, dass sie jetzt keine Zeit hätte um das Fahrzeug anzumelden wir hätten den Termin nicht für die Anmeldung des Fahrzeuges angeklickt!
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E TD
Heute am 23.12. morgens 8 Uhr sind wir hin, eine Dame schrie alle an und hat alle rausgeschmissen. Es würden nur die ersten 3 Nummern dran kommen, alle anderen nicht. Sonst nur online Termine für nachmittags, ansonsten Pech und im neuen Jahr wieder. Wir sind auch nicht scharf darauf heute das Auto umzumelden. Aber wenn das eine ausgerechnet jetzt den Geist aufgegeben hat und wir auf ein Auto angewiesen sind, dann müssen wir auch heute hin. Aber nur 3 Nummern ist echt witzig für nen ganzen Vormittag. Davon abgesehen die Art und Weise , wie sie da mit Erwachsenen umgeht, ist echt abscheulich. Soeben in Kirchen angerufen, die sind genauso überfüllt, aber wenigstens nett und höflich Auskunft gegeben.
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Iulian Pavel
Warum funktioniert seit über 6 monaten bei euch Abmeldung für kfz im Internet nicht???? Es ist so schwear die seite hin zu bekommen????? Unglaublich sowas!!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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