Zulassungsstelle in Altenkirchen (Landkreis Altenkirchen)

Adresse:

Rathausstr. 12
57610 Altenkirchen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02681-812380

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas Libo
Nach vier Terminen in drei Wochen mein Fazit: Amtsstube der 70er-/80er-Jahre. Dauert einfach alles zu lange. Türen müssen offen bleiben und Begleitpersonen werden rausgeschickt - das Personal verlangt dies und man hört im Flur alles mit. Beim "Gong" zum nächsten Aufruf fliegen einem die Hörgeräte aus den Ohren, kein Scherz. Das Personal bei "Auskunft/Info" ist leider NICHT auskunftsfähig. So bitte nicht.
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Tatiana Daraban
Nicht alle Kolleginnen sind leider nett.
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Frank Waldhans
Wie auf jeder Zulassungsstelle, der Bürger ist nicht mehr Kunde sondern Bittsteller, kurzfristige Termin sind nicht möglich. Hier wird die Arbeit zu lasten des Steuerzahler in Richtung Zulassungsdienste verschoben! Wir zahlen alle unsere Steuern, Mineralölsteuer, CO2 Abgabe und KFZ Steuern und darüber hinaus noch Gebühren für die Zulassung, für dieses viele Geld kann man im Gegenzug einen Bürger(Kunden) freundlichen Service erwarten! Vor Corona war das ja auch noch alle möglich!
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dieter sch
Super schnelle Abwicklung und sehr freundlicher Mitarbeiter
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Paraskevi PARASKEVIDIS
Also ich weiß nicht warum Menschen schimpfen, wenn sie sich vorher nicht erkundigen. Jeder weiß mittlerweile, dass morgens ein Termin gebraucht wird. Ich finde alle MA sehr zuvorkommend, höflich und immer hilfsbereit.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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