Zulassungsstelle in Altenkirchen (Landkreis Altenkirchen)

Adresse:

Rathausstr. 12
57610 Altenkirchen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02681-812380

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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K.W. Ulrich
Also ich kann mich nicht beklagen! Dienstag einen Termin für Donnerstag reserviert, Donnerstag 10 Minuten vor Termin aufgerufen, alles in ein paar Minuten geregelt. Danke!
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H. Schmitt
Bevor ich mit dem Negativen beginne, muss ich sagen, dass es auch durchaus nette Mitarbeiter dort gibt. Ich bin leider an die falsche Dame geraten. Ich wußte nicht, dass man nachmittags einen Termin benötigt. Hatte nur kurz nach den Öffnungszeiten gegoogelt und da stand davon nichts. Vor mir waren 2 Personen und danach keiner mehr. Der Wartebereich war leer. Nummernschilder hatte ich schon dabei, wäre also kein Ding gewesen, das Auto trotzdem gerade anzumelden. Ich hatte keine Chance. Kein Termin. Keine Anmeldung. Die überhebliche und arrogante Dame hat sich geweigert, mich zu bedienen. Ich musste 25 km wieder nach Hause fahren und am nächsten Tag wieder kommen. Meinen Termin zur Abholung des Autos in Frankfurt musste ich wieder komplett neu organisieren. Unglaublich diese Unflexibilität.
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C A
Freundliche, gut organisierte Dienstleistung am Bürger :-)
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Marion Retz
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Thomas Libo
Nach vier Terminen in drei Wochen mein Fazit: Amtsstube der 70er-/80er-Jahre. Dauert einfach alles zu lange. Türen müssen offen bleiben und Begleitpersonen werden rausgeschickt - das Personal verlangt dies und man hört im Flur alles mit. Beim "Gong" zum nächsten Aufruf fliegen einem die Hörgeräte aus den Ohren, kein Scherz. Das Personal bei "Auskunft/Info" ist leider NICHT auskunftsfähig. So bitte nicht.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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