Zulassungsstelle in Altenkirchen (Landkreis Altenkirchen)

Adresse:

Rathausstr. 12
57610 Altenkirchen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02681-812380

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jutta Thünker- Wahlen
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Desi Klein
Keinen Stern wert!!!! So unfreundlich......im Internet steht nicht das man nur mit einem online gebuchten Termin dran kommt. Ein freundliches nachfragen ob man vor ort einen Termin bekommen wurde derart unfreundlich abgewertet .....unfassbar!! Ohne Termin nichts zu machen in 2 Wochen.....tut mir leid manchmal kann man so lange nicht warten........in Kirchen sofort dran gekommen....trotz das es soooooo voll war trotzdem soooo freundlich da sollten die in Altenkirchen sich mal eine Scheibe abschneiden!!!!! Kann nur raten wenn möglich fahrt nach Kirchen!!!!! Ich werde es in Zukunft so tun .....Schnauze voll von denen in Altenkirchen........sollte geschlossen werden!!!!!
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Beate Schmitt
Man dürfte keinen Stern vergeben. Die Zulassungsstelle in Altenkirchen ist nicht Bürgernah!!! Man muss kurzfristig einen PKW anmelden und hat Pech. Ohne Termin geht nichts, und man muss schauen wie man zur Arbeitsstelle kommt, weil man auch noch bis zu zwei Wochen auf einen Termin warten muss. Vielen Dank dafür! Man sollte diese Angelegenheit mal überdenken, denn das geht nicht. Hauptsache die Angestellten können ihr Kfz zulassen wann immer sie wollen!
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Frank Peters
Ich würde am liebsten keinen Stern geben. Ich habe ein neues Auto beim Autohaus gekauft. Meine Unterlagen liegen seit Dienstag auf der Zulassungsstelle. Das Auto ist bisher noch nicht zugelassen, ich habe kein Auto, die Zulassung meldet sich nicht und ans Telefon geht auch keiner in dem Saftladen. Es ist eine absolute Frechheit wie da mit Unterlagen und Kundenanliegen umgegangen wird. Ich kann nur hoffen, dass es sich in Zukunft ändert, ansonsten wird es wohl kaum nochmal einen zufriedenen Kunden geben in Altenkirchen auf der Zulassungsbehörde. Wenn es ein Ranking geben würde für die schlechteste Zulassungsbehörde wäre AK auf dem "Treppchen", das steht fest. Ich bin mehr als enttäuscht. Wenn ich in meinem Job so arbeiten würde hätte ich schon längst gekündigt bekommen.
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Harry Flint
Kundenservice gleich null. 8 uhr macht der Laden auf und um 8:05 steht ein Schild am Eingang mit *Annahme Stop*.Heißt ohne Termin darf man wieder fahren ,danke für den verschenken Tag Urlaub und sinnlose Anreise.Jetzt könnte man ja meinen machste halt online nen Termin... Wartezeiten bis zu 2 Wochen + .Einfach lachhaft ,evtl sollte man dort mal mit Steuergeldern aufstocken

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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