Zulassungsstelle in Bottrop-Kirchhellen (Stadt Bottrop)

Adresse:

Kirchhellener Ring 84-86
46244 Bottrop-Kirchhellen

Kontakt:

Fax:
02045-9629-34

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Youtuber Bottrop - Ytb
Für die Fahrzeugzulassung war Frau Tkoczzz zuständig. Wir hatten die elektronische Fahrzeugpapiere (eVB) von der Versicherung dabei. Obwohl alle unsere Unterlagen vollständig waren, behauptete sie, unser Name stimme nicht mit der eVB überein, nur weil wir Ausländer seien. Wir bekamen eine neue eVB von der Versicherung, aber sie meinte, das System akzeptiere auch diese nicht. Ich glaube, sie war selbst Ausländerin und hat, weil sie das Alphabet ihrer Muttersprache benutzte oder vielleicht ständig Computerspiele spielte, den Buchstaben „Ö“ als Fragezeichen interpretiert. Ich finde, ihr Vorgesetzter sollte sie ermahnen, nicht am PC zu spielen oder ihn für private Angelegenheiten zu nutzen. Wir mussten die Versicherung wegen eines Problems mit der Versicherung wechseln. Sie war sehr unhöflich, und ihretwegen musste ich die Versicherung wechseln. Die Kosten stiegen von 600 auf 900 Euro. Bitte behalten Sie keine Mitarbeiter, die nicht arbeiten wollen und ihre Arbeit nicht gerne machen.
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Rüdiger Ellendt
Ohne Worte, was meine Frau hier erlebt hat. 2 Minuten vor dem Termin hatten wir die Unterlagen alle zusammen, aber laut der Dame vom Straßenverkehrsamt braucht man 5 Minuten für die Bearbeitung und somit muss man einen neuen Termin vereinbaren. Sehr bürgerfreundlich.
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Melisa Sgr
DIE FRECHSTE FRAU MIT BRILLE Die hatte keine kunden die hatte garnichts die hatte die möglichkeit mich anzunehmen ohne termin aber hat sie auch nicht gemacht! hatte alles vollständig dabei die hat mich zürück geschickt diese frau . BITTE SPART EUCH DAS DAHIN ZU GEHEN! GARKEIN PUNKT ! eigentlich!
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Mraz mraz
Kann man nur empfehlen. Sehr freundliches und hilfsbereites Personal. Lieben Dank
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Georg Fuchs
Ich habe heute mein Auto zugelassen. Überpünktlich kam ich sofort und sehr freundlich an die Reihe. Eine Oase in der Servicewüste Deutschland! Bitte weiter so und alles Gute.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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