Zulassungsstelle in Bottrop (Stadt Bottrop)
Adresse:
Händelstr. 9
46236 Bottrop
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Cal





Seit einer Woche versuche ich jeden Tag, mehrfach, die Führerscheinstelle telefonisch zu erreichen. Es kommt immer nur die automatische Antwort, derzeit seien alle Mitarbeiter in einem Gespräch. Da dies aber ein Dauerzustand zu sein scheint, zweifel ich stark an dieser Aussage. Vor Ort kann man nicht einmal einen Termin vereinbaren, denn außer dem Türsteher kriegt man niemanden zu sehen. Hier wird bewusst die Arbeit verschoben. Es wird sich nur noch auf die Onlineterminvergabe verlassen, denn weder telefonisch noch vor Ort gibt es Mitarbeiter die man erreichen kann. Da ich sowas schonmal vor Ort erlebt habe, habe ich auch das Arbeitsklima in der Zulassungsstelle mitbekommen. Dort sitzen die Mitarbeiter tiefenentspannt herum und trinken Kaffe. Entschuldigung, aber so funktioniert keine öffentliche Anlaufstelle. Hier wird bewusst die Arbeit aufgeschoben und die Digitalisierung ausgenutzt. Ich bin mehr als nur verärgert.
Daniel Szczypa





Also 1 Stern ist noch viel zu gut. Minus 10 Sterne währe angebracht. Wenn ich hier meine Meinung öffentlich stellen würde, wäre ich bestimmt lebenslang bei Google und der Stadt Bottrop gesperrt. 4 Wochen auf einen Termin warten egal ob in Bottop oder Kirchhellen. In Bottrop sollte zusätzlich ein Security Dienst vorne sitzen. Vllt lieber diesen sparen und ein bis 2 Mitarbeiter mehr einstellen. Eine Kfz Anmeldung dauert höchstens 20 Minuten. Das sind 3 pro Stunde für mich. Mir fällt echt nichts mehr ein
Andre Baas





Die Menschen dort sind in der Regel sehr nett und kompetent, aber das Termin-System ist unterirdisch und wahrscheinlich nicht ganz legal... Aktuell werden keine (also null) freie Termine angezeigt. Ans Telefon geht auch niemand. Ich habe also einfach keine Möglichkeit mein Fahrzeug regulär anzumelden.
Es sei denn.... Ich gehe zum Zulassungsservice auf der anderen Straßenseite. Gegen eine extra Gebühr werden dort freie Termine aus dem Hut gezaubert.
Ein Zwischenhändler für Termine? Bei einem Amt, für das jeder ordentliche Bürger bereits Steuern zahlt und obendrein Gebühren für die Dienstleistungen bezahlen muss?
Man darf wohl niemanden der Korruption beschuldigen, aber annehmen das hier jemand bewusst wegschaut darf man...
Yannic Althoff





Kurz und knapp faule Mitarbeiter dort !
Es dauert über 1 Monat sein Fahrzeug zuzulassen. Man kann nicht einmal morgens ohne Termin kommen mit Wartezeit selbst beim Straßenverkehrsamt in Essen ist man besser aufgehoben und die haben bedeutend mehr zu tun
Arnd





Über 1 Monat warten auf einen Termin. Unglaublich
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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