Zulassungsstelle in Lüdenscheid (Märkischer Kreis)

Adresse:

Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02351-6866

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mettberg Jörn
Eine Paradebeispiel dafür, dass Deutschland sich selbst zerstört durch die unnötige Bürokratie.
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19 07
Ich war gestern zum ersten Mal nach langer Zeit dort, obwohl ich dachte, dass alles schwierig werden würde. Vor allem Frau Top, eine der Mitarbeiterinnen, war trotz ihres jungen Alters sehr hilfsbereit und kompetent Die Abläufe sind unglaublich praktisch und schnell erledigt. Danke Frau Top, danke Straßenverkehrsamt Märkischekreis
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Anne Achenbach
Gestern war ich das erste Mal im Kreishaus (bislang alles online/telefonisch) erledigt: Das ist die mit Abstand freundlichste und hilfsbereiteste Verwaltungsstelle, die ich in meinem ganzen Leben erlebt habe! Die negativen Bewertungen hier sind nicht nachvollziehbar bzw. die Verfasser sollten ihr eigenes Auftreten kritisch überdenken. Einziger Kritikpunkt ist die Parksituation. Allerdings ist gab es beim Bau garantiert noch nicht so ein hohes Verkehrsaufkommen wie heute, das ist ja überall so.
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Sauerländer
Habe online Termin gemacht zwecks Verlängern der Fahrerkarte. Mittags online geschaut um 13 Uhr und am selben Tag für 16:30 Uhr Termin bekommen. Kompetente Mitarbeiterin gehabt die sogar kurz vor Feierabend eine zweite Angelegenheit geprüft hat obwohl gar nicht ihr Bereich. Fahrerkarte war 2 Tage später per Post zugestellt. Wenn ich manche Kommentar lese frage ich mich wie die Personen dort eventuell auch auftreten bzw. sich benehmen.
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Lennart Wick
Sehr enttäuschend. Ich habe versucht 3 Wohnmobile zu zulassen, bei allen dreien wurden die technischen Daten im Fahrzeugschein verkehrt eingetragen. Auf meine Bitte hin, dies doch zu korrigieren wurde ich zunächst aufgefordert erneut zu zahlen. Ganz sicher nicht. So hat sich das ganze dann aufgrund der mangelnden Kompetenz der Mitarbeiter über einige Zeit gezogen. Zudem sind die Preise im Vergleich zu anderen Landkreisen abartig teuer. Abmelden kostet hier 8 mal so viel wie im HSK.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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