Zulassungsstelle in Lüdenscheid (Märkischer Kreis)

Adresse:

Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02351-6866

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Götz
Gestern waren für heute keine Termine verfügbar, heute aber gleich 18, merkwürdig. Dann versucht einen Termin Online zu buchen: Mit 2 Rechnern und 2 e-mail Adressen X-Mal versucht: Immer kommt eine Fehlermeldung. Nach 1/2 Stunde habe ich aufgegeben. Leider muss ich den Katastrophenservice in Anspruch nehmen, da es keine Alternative gibt.
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Norbert Thiem
Online um 9.40 Uhr Termin vereinbart. Punkt 9.40 Uhr wird meine Nummer aufgerufen. Eine junge Dame (Schalter 11) empfängt mich freundlich, Wunsch erklärt, "kein Problem". Ich erhalte meine Zahlkarte, bezahle, zwischenzeitlich sind alle Papiere fertig. Um 9.48 Uhr (!) sitze ich wieder mit allen Unterlagen in meinem Auto. Ich bin (wiederholt) begeistert von der Zulassung Lüdenscheid, das kenne ich von anderen Landkreisen so freundlich und professionell nicht!
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Davide C.
​Ich war letzte Woche beim Straßenverkehrsamt und hatte das Vergnügen, von Frau Wagner am Schalter 13 bedient zu werden. Ich möchte mich auf diesem Weg ausdrücklich für den sehr freundlichen und absolut unproblematischen Ablauf bedanken. ​Die gesamte Abwicklung verlief sehr schnell und reibungslos. Es ist eine wahre Freude, wenn Behördengänge derart effizient und angenehm gestaltet werden. ​Insgesamt bin ich äußerst zufrieden mit unserem Straßenverkehrsamt. Es ist mit Abstand das beste Straßenverkehrsamt geworden, das ich kenne. Machen Sie weiter so!
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Kewin Horzela
Mitarbeite (blond pummelig ) Sehr nett aber nur ironisch gemeint Inkompetent und dazu noch sehr schlecht gelaunt und guckt einen noch blöd an arbeitet mal an eueren Mitarbeiter wenn die kein Bock haben auf ihre Arbeit dann sollten die gekündigt werden tschüss sagen kann die blonde auch nicht
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Osman Darsel
Ich bin dem Service sehr zufrieden. Die haben mir bei meinem Kurzzeitkennzeichen problemlos geholfen. Vielen Dank.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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