Zulassungsstelle in Iserlohn (Märkischer Kreis)

Adresse:

Griesenbraucker Str. 6
58640 Iserlohn

Kontakt:

Fax:
02371-966-8701

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Annina Busold
Nett, kompetent und keine Wartezeit. Danke, besser geht es nicht.
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Andreas Fobbe
Freundliche, unkomplizierte und kompetente Beratung und Hilfe bei der Anmeldung unseres KFZ. Das ist Bürgernähe!
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Christoph Schlenz
Schnell dran gekommen, freundliche Mitarbeiter, sehr Komplikationslos.
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Christina Mischnick
Ich war heute beim Straßenverkehrsamt Iserlohn. Leider kam beim Anmelden unserers Anhängers raus,dass mein Personalausweis abgelaufen ist. ( Man braucht den ja sonst so gut wie nie 🙈) Aber mein Mann ist dann losgefahren um mir meinen gültigen Reisepass zu bringen. Mein Termin war bis dahin bereits abgelaufen, aber die 2 Damen an der Information haben diesen einfach noch einmal " neu" vergeben und ich war paar Minuten später direkt wieder dran. Alle 4 Damen, mit denen ich heute wegen meines eigenen Fehlers zu tun hatte, waren total nett,sehr freundlich und bemüht mir zu helfen. Ein ganz großes Dankeschön ☺️
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M L
Sehr schnell einen Termin bekommen .Morgens um 8 per Email Termin gemacht und 10 min. später schon eine Bestätigung für 11 Uhr bekommen . So wünscht man sich das .Da können sich andere Ämter mal eine Scheibe abschneiden . Selbst im Amt ist der ganze Ablauf so gut organisiert. Anmelden 10min. gewartet und schon aufgerufen. Ganz zu schweigen von der netten Mitarbeiterin die ihr Handwerk versteht und weiß wie man mit Kunden umgeht .Alles in allem ein angenehmes Klima .

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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