Zulassungsstelle in Warendorf (Landkreis Warendorf)
Adresse:
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
SABINE
Sehr nette und freundliche Bearbeitung. Trotz etwas Wartezeit ging es relativ zügig. 👍👍Wir waren Samstags da .sehr voll aber der junge Mann am Schalter war sehr nett .alles bestens.
Lena Menke
Lang nicht mehr jemanden so schlecht telefonisch erreichen können. Holy shit
Tobias Hesmer
Super schneller und netter Service von dem netten Herrn am Schalter 2! ;)
Matthias Kremer
Die Mitarbeiter der Zulassungstelle an sich sind sehr freundlich und schnell. Aber diese Vetternwirtschaft mit Schilderpräger Kroschke geht gar nicht. Man wird mit der Bezahlkarte aufgefordert, zum Bezahlautomaten und danach zum Prägen nebenan zu gehen. Ja, es gibt Alternativen, aber die Kenzeichen aus dem www hatten Verspätung, und Rolf Automobile zum halben Preis in 2 km Entfernung hatte ich vorher beim Googeln irgendwie nicht gefunden. Aber dieses dogmatische "gehen Sie nebenan zum Prägen", anstatt neutral zu sagen "gehen Sie zum Schilderpräger Ihrer Wahl", was dann doch nochmal zum Nachdenken über lokale Alternativen angeregt hätte, ist echt unverschämt. Daher Sternabzug. In Beckum ist der Wettbewerb direkt um die Ecke sichtbar, oder auch bereits verdrängt?
Sachiko
Waren heute auf gut Glück spontan da, Ticket gezogen, keine 10 Min gewartet (4 Leute vor uns gewesen). Joelle an Schalter 3 war sehr freundlich hat uns in kurzer Zeit ohne Probleme eine Ab- & Anmeldung sowie eine Ummeldung fertig gemacht und wir waren nach vielleicht 30 Min schon wieder raus. Kann die schlechten Bewertungen nicht nachvollziehen. :)
EDIT :
2. Mal da gewesen, auch ohne Termin und es hat alles wieder reibungslos funktioniert. Die schlechten Bewertungen sind wahrscheinlich nur von Dullis, die die Website nicht lesen wo ganz klar steht, dass es nachmittags nunmal nur mit Termin geht. Steht halt mal früher auf und zieht euch vormittags ein Ticket, dann gibts auch keine Probleme :)
Übrigens auch ein Lob an die liebe Dame die am Montag (02.09.) vormittag die Kennzeichen gedruckt hat, sehr freundlich und zügig !
Wenn ihr schlechten Service wollt, geht nach Viersen, dann wisst ihr wie gut ihr es hier habt 😽
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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15 km
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5,1 l/100km (komb.), 116 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
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