Zulassungsstelle in Warendorf (Landkreis Warendorf)

Adresse:

Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Kontakt:

Fax:
02581-53-3699

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Henning Brechmann
Unsere Firma hat hin und wieder auch mit anderen kfz Zulassungsstellen zu tun. Ich kann aus Erfahrung sagen das unsere in Warendorf echt die beste ist. Morgens immer ohne Termin möglich. Dann sind auch alle Schalter besetzt. Da geht's dann auch zügig voran. Die haben so früh geöffnet, das Mann auch danach noch mit wenig Verspätung zur Arbeit kommt. Absolut Top. Und immer freundlich, kompetent und hilfsbereit. Aus privaten Gründen war ich schon ca. 10x da um Autos an, um oder abzumelden. Ich habe da morgens nie länger als 30min verbracht. Inklusive Nummernschilder drücken. Noch schneller geht's wenn man die Schilder online reserviert( Achtung! Auf der OFFIZIELLEN Seite der Zulassungsstellen, kostet unter 3€), und dann schon mitbringt. Bin sehr zufrieden mit der Leistung. Weiter so.
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Thorsten Lenz
Die Öffnungszeiten sind unglaublich. Nachmittags nur mit Termin. Spontan geht nichts. Steuern zahlen muss man etwas dafür erwarten darf man leider nicht. Danke für nichts.
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Sebastian G.
Keine langen Wartezeiten, freundliche Mitarbeiter - ich gehe gerne dahin, weil es einfach eine super Zulassungsstelle ist!
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Marcel Hollefeld
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Frank Ludwig
Guten Tag h war heute, am 6.12.24 Vormittags, 11:32 zum Ummelden eines Autos, in der Zulassungsstelle, Schalter 12. Ob Sie's glauben oder nicht, ich kam nach 3Min. dran. Die nette und freundliche Mitarbeiterin war nach 5-6 Min. mit allem fertig!!! 😊 Vielen Dank dafür, nochmal. Ich heiße Frank Ludwig und wohne in Telgte.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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