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Zulassungsstelle in Beckum (Landkreis Warendorf)

Adresse:

Auf dem Tigge 21a
59269 Beckum

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02581-9362-30

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Paco G.Sanchez
Bravo schnell sehr freundlich obwohl Baustelle zu Zeit da ist könnte sich Gütersloh mal ein Beispiel drannähmen das ganze System topp und auch die netten Mitarbeiter/Rin alles Supper fix Bravo so muss eine Behörde laufen vielen Dank für alles war heute für Firma Senger da und habe das natürlich auch so weitergegeben Danke schön 🙏
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Bernadett Bocsi
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Patrick Koch
Nett und freundlich war man vor Ort da kann ich mich nicht beschweren, Termin wurde über 2 Wochen vorher gemacht mit allen Informationen und der Bitte um Rückmeldung bei Problemen , leider wurde nichts gemacht und ich war völlig Unnötig da (Hätte vermieden werden können, bei Kommunikation durch die Zulassungsstelle). Das meine Schwiegermutter jetzt tatsächlich wegen offensichtlicher Behördenfehler(Die durften den Schein gar nicht einbehalten "Aussage der Mitarbeiterin") wieder 300km fahren muss sich den Fahrzeugschein aushändigen(oder schlimmstenfalls sogar neu ausstellen lassen) um Ihn dann hier vor Ort wieder einziehen zu lassen damit ich einen neuen Ausgestellt bekomme (finde ich mehr als lächerlich). Das so etwas nicht Online geht und in Deutschland immer noch diese Unnötigen Wege auferlegt werden ist nicht nur Peinlich Rückständig, sondern auch Ökologischer Irrsinn, Eigentlich müsste ich meine Vergeudete Zeit in Rechnung Stellen genau wie die Kosten für die Fahrten. Deshalb auch die Rezession mit 2 Sternen da durch die Mitarbeiter (die sehr freundlich waren) keinerlei Vorbereitungen getroffen wurden und vor Ort niemand etwas von den Informationen wusste also könnte man dieses Feld bei der Terminvereinbarung auch einfach weglassen. Also 1 Stern für Freundlichkeit und einen Stern für Schnelle Pünktliche Termineinhaltung
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Jens M
Kurze Wartezeit, wenig los. War nach 20 min fertig. In Warendorf dauert es deutlich länger
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Mohamed Janaideh

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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