Zulassungsstelle in Viersen (Landkreis Viersen)

Adresse:

Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Kontakt:

Fax:
02162-39-1167

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Leon Drong
Am Telefon entstand leider der Eindruck, dass keine wirkliche Bereitschaft bestand, mein Anliegen zu bearbeiten. Ich hatte angerufen, um kurzfristig einen Termin zu vereinbaren. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass Termine online gebucht werden könnten. Da mir das System bereits bekannt ist, erklärte ich, dass die verfügbaren Termine aktuell einen Vorlauf von zwei bis drei Wochen haben. Daraufhin wurde mir gesagt, neue Termine würden morgens um 7 Uhr freigeschaltet und ich solle es dann erneut versuchen. Ich wies darauf hin, dass ich die Seite noch am selben Morgen um 7:03 Uhr geprüft hatte und weiterhin nur Termine mit entsprechend langem Vorlauf verfügbar waren. Anschließend wurde anstelle einer Alternativen zu nennen, das Gespräch nach einer Verabschiedung beendet. Ich habe mich daher entschieden, für die Abmeldung und Ummeldung einen externen Zulassungsdienst zu beauftragen. Schnelle und kundenorientierte Prozesse scheinen an dieser Stelle leider nicht möglich zu sein.
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Gabriel
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Klaus Furtmann
Nachdem ich an der Telefon-KI gescheitert war, erhielt ich umgehend einen Rückruf und wurde freundlich und kompetent beraten. Alle meine Fragen wurden geklärt. Ich danke für dieses sehr positive Dienstleistungserlebnis.
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melina schacks
Freiwillig geht man hier sowieso nicht hin. Also falls du keine Wahl hast und diese Behörde aufsuchen musst, mach dich auf viel unfreundliches und null hilfsbereites Personal gefasst.
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walid abusetta
Leider dauern Transaktionen sehr lange; selbst etwas Einfaches kann mehrere Monate Wartezeit bedeuten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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