Zulassungsstelle in Viersen (Landkreis Viersen)

Adresse:

Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Kontakt:

Fax:
02162-39-1167

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Norbert Duelks
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Stefan Niessen
Anrufen keine Chance bei diesem blöden Chatbot. Einen Vorläufigen Schein mal schnell ohne Termin beantragen ebenfalls keine Chance. Wenn die private Wirtschaft so arbeiten würde, wären die Firmen nach ner Woche Pleite, komplett lächerlich der Kreis.
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B. H.
Ich habe in letzter Zeit durchweg sehr gute Erfahrungen mit der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen gemacht. Zwei Fahrzeuge konnte ich problemlos online über i-Kfz zulassen. Bereits wenige Tage später wurden mir alle Unterlagen vollständig und korrekt nach Hause geschickt. Der große Vorteil der Online-Zulassung: Ich durfte die Fahrzeuge sofort mit den noch ungesiegelten Kennzeichen nutzen. Auch meinen BE-Führerschein habe ich hier beantragt. Entgegen vieler negativer Erfahrungsberichte dauerte die Bearbeitung keineswegs zwölf Wochen: Bereits nach weniger als fünf Wochen erhielt ich das Schreiben vom TÜV und konnte zügig mit den Fahrstunden beginnen. Zuletzt wollte ich einen Wohnwagen online zulassen, was leider nicht funktionierte. Daraufhin nahm ich telefonisch Kontakt auf. Mir wurde sehr freundlich und ausführlich erklärt, weshalb die Online-Zulassung bei manchen Fahrzeugen nicht möglich ist. In meinem Fall hing es wohl mit der Schlüsselnummer in den CoC-Papieren zusammen, wodurch die erforderlichen Daten nicht richtig übermittelt werden konnten. Kurzerhand wurde mir sogar noch ein Termin für den nächsten Tag ermöglicht, obwohl eigentlich keine Termine mehr verfügbar waren. Das nenne ich wirklich kundenorientiert! Auch auf der zugehörigen Internetseite ist alles verständlich erklärt, sodass kaum Fragen offenbleiben. Und falls doch etwas unklar ist, kann man anrufen, sein Anliegen schildern und wird zeitnah zurückgerufen. Alles in allem habe ich die Mitarbeitenden als sehr freundlich, hilfsbereit und engagiert erlebt. Für eine Behörde wirklich ein ausgesprochen guter Service – zumindest nach meinen bisherigen Erfahrungen. Vielen Dank dafür!
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Hope and Glory
Schnelle und freundliche Abwicklung sowie einen Termin just in time genutzt
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Carolin

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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