Zulassungsstelle in Viersen (Landkreis Viersen)

Adresse:

Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Kontakt:

Fax:
02162-39-1167

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alexander Reifenrath
Ich habe heute morgen noch spontan einen Termin zur Abholung meines neuen Führerscheins bekommen und das hat auch kurzfristig sehr gut funktioniert🔥
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sei kein Tom und Greg
Wurde am 09.09.2026 bei der Neuzulassung meines 125 ccm Motorrads mit keiner schönen Lautstärke angefahren, da der Dame am Schalter 10 auf der Kaufrechnung der Zusatz vom Verkäufer fehlte dass „für das Motorrad wurden keine Papiere erstellt“ Obwohl er bereist schon vermerkt hat, dass das Motorrad noch nie in der EU und Deutschland zugelassen war, hat es ihr nicht ausgereicht. Das Motorrad ist ein Neufahrzeug. Diskutieren bringt da nix. Direkt auf Konfrontation die Gute.
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Torsten
Hat alles prima geklappt. Musste meinen Führerschein umtauschen. Online Termin gemacht. War ca. 20 Minuten vor Terminbeginn vor Ort und kam auch 5 Minuten früher dran. Sehr freundlich bedient worden. Nur die Parksituation läßt leider zu wünschen übrig, was leider auch mit den Parkfähigkeiten einiger Bürger zu tun hat. Etwas 4 Fahrzeuge standen je auf zwei Parkplätzen. Aber verglichen mit dem alten Standort in Viersen ist Dülken um Längen besser.
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Karl Creischer
Ich war heute in der Zulassungsstelle. Am Empfangstresen bediente eine sehr freundliche Dame, die mein Problem in sehr kurzer Zeit gelöst hat. Wartezeit ca 5 Minuten!
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Jens Tanneberger
Schade das man nur fünf Sterne geben kann. Habe gerade ein Auto umgemeldet und wurde von der Dame an Schalter 10 sehr nett bedient. Vielen lieben Dank.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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