Zulassungsstelle in Viersen (Landkreis Viersen)

Adresse:

Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Kontakt:

Fax:
02162-39-1167

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Christian Weber
3 Sterne für Führerscheinstelle, 5 Sterne für Zulassungsstelle. Entgegen meiner Erwartungen lief alles schnell und professionell ab, bei der Führerscheinstelle war es per Mail und persönlich etwas zäh. Insgesamt also 4 Sterne.
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Gabriele Pohl
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Hans Scheidemann
Hervorragend..Überall sehr freundliches und immer hilfsbereites Personal.Schnelle Kfz.Ummeldung mit Termin..Folgetag Abmeldung vormittags SCHNELLSCHALTER ohne Termin..wären alle Ämter mit Personal sooo wie STVA VIERSEN...der Bürger hätte das Paradies in Deutschland
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Stefan Zangs
früher mal 5 Sterne, inzwischen unterirdisch. Keine direkte Kommunikation mit dem Amt möglich ( Telefonisch ein Sprachcomputeraffe, ohne PC geht gar nix - nicht mal ein Termin-, Auf der Webseite auf die verwiesen wird die Frage nicht beantwortet, eine komplett dämliche Online Funktion mit der man außer Abmelden meist nix machen kann ( warum man nun mal einen Online Ausweis oder ein Elster Zertifikat oder auch nix braucht wird nicht wirklich gleich klar - warum kommt eine Funktion "ummelden" manchmal schon, dann wieder nicht), die Hotline 115 endet im Absturz des Telefoncomputers , die Beschwerdestelle ist nicht erreichbar, Termin gibt es nur im Internet, definitiv falsche Infos dazu "man braucht irgendwas vom Zoll für ein grünes Kennzeichen" - die Leute vom Zoll wissen aber von nichts. Null, aber absolut Null Ahnung wie man Kunden vernünftig durch einen simplen Prozess wie ein Onlineportal führt. Da noch ein bisschen Info, hier noch einen Link - da noch ne falsche Info, die Terminvergabe findet man nur zufällig ( die zahlreichen "Fake" Terminanbieter zeigen wie´s geht ;).. Gruselig, 2 Stunden für nix am PC "weiter so Deutschland". Ach ja, sollte man vor Ort einen Termin haben.. am besten 1 Stunde vorher anreisen da Parkplätze Mangelware sind. Nix gegen die wirklich bemühten Sachbearbeiter vor Ort die diesen Mist ausbaden müssen, aber der verantwortliche Kreisdirektor sollte mal selber versuchen ein Auto zuzulassen - ohne Chefbonus!
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Niklas Fischelmanns
Heute Morgen war ich am Schnellschalter, um mir nach Verlust des Originals einen neuen Fahrzeugschein ausstellen zu lassen. Selbstverständlich hatte ich alle erforderlichen Unterlagen dabei, einschließlich einer Vollmacht des Fahrzeughalters. Zunächst versuchte man, mich abzuweisen, mit der Begründung, ich müsse den Originalausweis des Halters vorlegen. Diese Aussage wurde jedoch von einer Kollegin am zweiten Schnellschalter widerlegt. Anschließend verweigerte man mir dennoch die Bearbeitung mit dem Hinweis, ich dürfe als Bevollmächtigter die Verlusterklärung nicht unterschreiben. Nach einer kurzen Diskussion wurde ich schließlich weggeschickt. Daraufhin fuhr ich etwa eine halbe Stunde zur zuständigen Stelle des Straßenverkehrsamtes in Kempen. Dort konnte mir der Mitarbeiter am Schnellschalter problemlos weiterhelfen und bestätigte, dass ich als Bevollmächtigter selbstverständlich berechtigt bin, die Verlusterklärung zu unterschreiben. Nach weniger als drei Minuten verließ ich die Stelle mit einem neuen Fahrzeugschein und einer neuen TÜV-Plakette. Ich halte diesen Umgang mit Bürgern, die alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen, für unangemessen. Zudem wäre ein freundlicherer Umgangston wünschenswert, so wie ich ihn in Kempen erlebt habe. Möglicherweise sollte über eine entsprechende Schulung der beiden Mitarbeiterinnen am Schnellschalter nachgedacht werden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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