Zulassungsstelle in Viersen (Landkreis Viersen)

Adresse:

Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Kontakt:

Fax:
02162-39-1167

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ulrike Grötschel
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Florian
Ich war wegen eines Problems mit meinem Auto beim Straßenverkehrsamt in Viersen und wurde von Herrn Großmann betreut. Selten habe ich einen so engagierten, kompetenten und freundlichen Mitarbeiter erlebt! Herr Großmann hat nicht nur alle Fragen schnell und zuverlässig beantwortet, sondern sich auch die Zeit genommen, mir jedes Detail verständlich zu erklären. Sein Einsatz ging weit über das hinaus, was man normalerweise erwartet – er hat meinen Besuch von einer Pflichtangelegenheit zu einem positiven Erlebnis gemacht. Wenn es nach mir ginge, müsste er sofort Mitarbeiter des Monats werden! Ein großes Dankeschön für diesen herausragenden Service.
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M. N.
Kreis Viersen Zulassungsstelle ist nicht erreichbar! Man hört bei der Ansage nur wie toll sie sich um die Kunden kümmern wollen und wieviel Zeit sie sich gerade nehmen müssen. Ach ja, und wie man einfach online alles selber machen kann und darf. Habe ich so auch noch nicht gehört diese Ausrede. Es ist so schlimm geworden in was für einem Deutschland wir bereits leben müssen. Kein Service mehr. Einfach nur ernüchternd. An der Servicehotline 02162/39-0 können keine Fragen beantwortet werden. "Schreiben Sie doch eine Mail". Mehr können die auch nicht. Warum eigentlich nicht? Es gibt andere Städte die das besser können. Zum Beispiel in Krefeld kann das Servicecenter einfache Fragen direkt beantworten. Dort gibt es auch Mitarbeiter die speziell für allgemeine Fragen der Anrufenden geschult sind. Meistens hat man ja nur einfache Fragen und keine Fachfragen. Viersen geht mal wieder mit schlechtem Beispiel voran. Ich glaube ich muss umziehen.
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Roland Königs
War heute hier und habe ein Fahrzeug erstmalig in Deutschland zugelassen. Super freundliche Menschen. Es gab Probleme mit der Datenübermittlung der Vollannahme an das KBA. Es wurde mir ganz ruhig und freundlich alles erklärt und am Ende hat alles funktioniert. Vielen Dank nochmal dafür und weiter so...
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David Sallge (DigiTalk)

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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