Zulassungsstelle in Viersen (Landkreis Viersen)

Adresse:

Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Kontakt:

Fax:
02162-39-1167

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Susanne Gärtner
Es kann doch nicht sein, das man 3 Wochen warten muss, bis das neue Auto angemeldet ist!!!!!! Was macht Ihr eigentlich den ganzen Tag da??? Wofür werdet Ihr eigentlich bezahlt???
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Kasim
Also als erstes, drei Mal in der Woche nur bis 12 Uhr auf, das ist schon schwer für arbeitende Menschen rein zu kommen, dann kann man seit der Pandemie nur mit online Termin dahin aber diese Termine sind immer erst in drei bis vier Wochen, das ist absolut lächerlich, ich will nur einmal daran erinnern, vor der Pandemie konnte man einfach da hingehen und wurde am selben Tag bedient, egal wie viele Menschen da waren und jetzt muss man mindestens drei Wochen warten um ein Termin zu kriegen, das ist absoluter Schwachsinn und zeigt das die Damen und Herren da einfach nicht ihrem Job nachkommen und das wird auch noch von unseren Steuern bezahlt und dann musste ich auch noch erleben dass Mittwoch der laden schon um 8.30 Uhr komplett zu war wegen Krankheit, also das ist echt zu viel, das kann man nicht nach vollziehen
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Mike Thelen
Nicht zu empfehlen Am besten nach Kempen fahren. Zulassungsstelle arbeitet wie sie wollen. Am Montag Zulassungsservice beauftragt für eine Zulassung. Der freundliche Mitarbeiter sagte mir wenn ich glück habe ist die Zulassung am nächsten Tag fertig. Da ich aber am Montag kurz vor Schluss dort war bin ich von Mittwoch ausgegangen. Soweit so gut. Mittwoch morgen auf Anruf gewartet.von 9.30 - 11.30 versucht anzurufen wegen Staus. Keiner da. Ich hingefahren nach Viersen......alles zu. Mittwoch...eigendlich bis 16 Uhr. Der nette Mann vom Security hatte gesagt daß sie kurzfristig um 10 Uhr zugemacht haben. Im Internet stand nichts davon. Anrufbeantworter gab es anscheinend nicht. Kunden tobten vor der Tür, hatten alle ja einen Termin. Alle einen neuen Termin machen.... Wartezeit 3 Wochen. Nun gut. Es ist Donnerstag, ich fahre auf gut Glück zum StVA. Dürfte ja eigendlich fertig sein.....dachte ich. Zulassungsservice war ratlos, noch nichts zurückbekommen. Info das Mittwoch geschlossen war weil zu viele krank wären. Muss wohl schon am Dienstag angefangen haben. Normalerweise würde die Zulassung nur 1 Tag dauern. Nun ja. Hoffe das es am nächsten Tag klappt. Auf jeden Fall fahre ich beim nächsten Mal nach Kempen und das würde ich auch jedem anderen raten.
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Martin Chaloeichom
Gerade versucht mein Auto abzumelden. Da besonderes Umstände gegeben sind fehlten mir noch Unterlagen. Auf die Frage was mir fehlen würde bzw. Was ich brauche kam ein „keine Ahnung Pech gehabt“ Lächerlich solche Leute zu beschäftigen
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Arno O. Schoenrock
Nach 39 Minuten in der Warteschleife habe ich es dran gegeben ein Telefonat mit jemanden zu führen. Die passende Informationen konnten nicht online gefunden werden. Es gibt viele arbeitslose Menschen, warum wird das Servicetelefon nicht auch als "Service" für den Anrufenden verstanden. Schade eigentlich!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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