Zulassungsstelle in Kempen (Landkreis Viersen)

Adresse:

Heinrich-Horten-Str. 4b
47906 Kempen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02162-2052-19

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ali B
Alptraum Dienststelle, mega unfreundlich, auch wenn nix los ist, ein Stern zuviel, die schlechten Bewertungen hier stimmen alle. In der freien Wirtschaft wären die Mitarbeiter nicht ohne Schaden dem Unternehmen zuzufügen unterzubringen.
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Julia
Vorsicht vor den beiden Damen die die Kennzeichen stanzen.....bissig und sehr unfreundlich und pampig. Wenn man keine Lust auf Kunden hat sollte man vielleicht über einen Berufswechsel nachdenken....
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Sebastian Lange
Erfüllt leider alle negativen Klischees, die man im Bezug auf Amtsstellen haben kann.... Nichts los und alle Mitarbeiter augenscheinlich beschäftigungslos, aber ohne Termin geht hier leider gar nichts.
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Wolfgang Backes
Unverschämt. Durch einen Schreibfehler ,im Fahrzeugschein ,musste ich erneut zum TÜV ,da die Reifengröße falsch eingetragen wurde und das Motorrad bei einer Polizeikontrolle sofort stillgelegt werden kann. Der Tüvprüfer, bei welchem ich war und der dafür zuständig ist ,war in URL. Also wieder nach Wegberg gefahren ,nach seinem Urkaubsende und schriftl.(natürlich bezahlen müssen)bestätigen lassen das der Hinterreifen gefahren werden darf . Dann sollte ich zum Str.verkehrsamt zur Korrektur des Scheines ,die ja den Schreibfehler verursachten. Dort war nur ein Kunde. Der Sicherheitsmann, am Eingang sagte mir ich solle gehen ,wenn ich keinen Termin habe. Erklärungen halfen da nichts. Den Job hätte ich gerne. Kundenorientierung 0. Freundlichkeit 0. Unverschämt sein ,Desinteresse und Abwimmeln.10 Points. Das ich auch hier wieder ,für deren Eintragfehler zahlen muss kotzt mich an. Schön das auch,seit 40Min ,niemand an das dort klingende Telefon geht. Traurig wenn man so hinterher "rennen"muss damit der Schreibfehler korrigiert werden kann. Irgendwann, nachdem ich dann auch noch einen halben Urlaubstag opfere ,für den Onlinetermin , welchen ich auch irgendwann bekomme wird es vielleicht korrigiert. Traurig für uns abhängige "Kunden" 10.10.24. Meine Frau hat die Korrektur heute durchführen lassen. Anstatt einen ,korrigierten Fahrzeugschein auszustellen wurde eine zusätzliche Seite angetackert. So jetzt darf ich,nach dem Schein, einen Reifen mit 55er Schulterhöhe fahren oder einen mit 70 ,hinten. Heißt: Danke für das tuning? Statt 230km/h dürfte ich dann mit dem größeren Hinterrad nun 292km/ h fahren ? Theoretisch. Mir jetzt egal. Hauptsache ich darf den jetzigen endlich legal bewegen. TUNINGSSPEZIALIST :Zulassungsstelle Kempen (und das für 12,50€)
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Superhero Of
Unfassbar schlecht zu erreichen. Mit Kundenservice hat das Nix zu tun.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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