Zulassungsstelle in Kempen (Landkreis Viersen)

Adresse:

Heinrich-Horten-Str. 4b
47906 Kempen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02162-2052-19

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bernd Müller
Super nette Mitarbeiterin. Sehr hilfsbereit und freundlich. Bin begeistert
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Dudödel Du
Termin erst in 6 Wochen. Zulassungsdienst wirbt mit Zulassung innerhalb 24 Stunden!!!! Ist so ein Amt für Zulassungsdienste oder für Bürger da? Eine Frechheit was da mit dem Bürger gemacht wird!!!!
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DMR_ Patrick86cgt
Dieses Straßenverkehrsamt ist einfach ein Witz. Hier wird noch gearbeitet wie zu Coronazeiten. Von 7 Schaltern 2 besetzt ,der Rest der Mitarbeiter macht Smalltalk anstatt die Leute zu bedienen. Wofür man hier einen Termin macht ist mir auch ein Rätsel, da man trotzdem noch eine 20-25 minütige Wartezeit hat. Und die Mitarbeiter wirken genervt, man sollte mal drüber nachdenken ob das so angebracht ist. Leider muss man 1 Stern geben , denke 0 Sterne wäre hier angebrachter.
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Exxomusik
Ganz schlecht keine Telekommunikation
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sabrina
Erst einen Termin in einem Monat erhalten, deshalb immer wieder reingeschaut ob neue Termine reingestellt werden und so war es tatsächlich. Termin für den gleichen Tag erhalten! Reibungsloser Ablauf Vorort und alle waren sehr freundlich. Schilderpreise Vorort teuer ….

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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