Zulassungsstelle in Kempen (Landkreis Viersen)

Adresse:

Heinrich-Horten-Str. 4b
47906 Kempen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02162-2052-19

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Moekey979
Freundlich ist definitiv anders! Und wie die beiden Damen (man weiß sofort, wen ich meine!) als kleine Sachbearbeiterin in einem dörflichen StVA so arrogant und hochnäsig umherstolzieren können, wird mir immer ein Rätsel bleiben!
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Chris Deggas (Deggas)
Am besten wären 0 Sterne.
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Hans Space
Ärgerlich, dass man einen Stern geben muss. Donnerstag um 12.30 Uhr vor Ort gewesen. Obwohl am Türeingang und im Internet Donnerstags die Öffnungszeiten durchgehend angegeben sind, ist dies nicht der Fall. Eine Frau und eine Security Person wussten, dass Mittagspause gemacht wird. Wie geht die öffentliche Verwaltung mit der Zeit der Bürger um? Mit mir waren 2 weitere enttäuschte Kunden vor Ort. Traurig und bestätigt wieder das Bild der öffentlichen Verwaltung.
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keule klüttenklau
Heute um 10 Uhr dort gewesen für eine einfache Abmeldung. Angeblich wäre dies nicht möglich, wegen Serverausfall und ich sollte morgen wieder kommen. Aber Zulassungen waren anscheinend möglich. Anschließend bin ich nach Viersen gefahren, dort war die Abmeldung binnen 10 Minuten erledigt. Der Mitarbeiterin in Viersen habe ich den Vorgang geschildert und die war doch sehr erstaunt über das Verhalten ihrer Kollegen in Kempen.
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J T
Der größte drecksladen auf dem Planeten.abmeldungen gehen ohne Termin,aber nicht nachmittags. Es sitzen dort 5 Mitarbeiter ohne Kunden und trotzdem muss man am nächsten Tag vormittags wiederkommen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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