Zulassungsstelle in Wermelskirchen (Landkreis Rheinisch- Bergischer-Kreis)

Adresse:

Viktoriastr. 5
42929 Wermelskirchen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02196-1882

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Torsten Lay
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cabi
1 stern ist auch zu viel,
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GLASKLAR Gebäudeservice
Warum muss in Zeiten der Digitalisierung so lange auf ein Termin gewartet werden? Warum werden nicht alle diese Prozesse digitalisiert? Ist das die angemessene Art, mit dem Dienst am Bürger und Steuerzahler umzugehen? Mein erstes Kfz 1991 konnte ich trotz komplett fehlender Digitalisierung am selben Tag an der gleichen Stelle wie heute anmelden vor Ort! Ein ganzes Land ist scheinbar im Dauerschlaf! P.S Die Mitarbeiter vor waren hilfsbereit und es konnte nach Vorsprache noch innerhalb von 2 Tagen ein Fahrzeug angemeldet werden. Das grundsätzlich nicht zeitgemäße und rückständige Procedere kann nur durch den Willen von Entscheidungsträgern verbessert werden.
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julia-heidelberg
Die Terminvergabeseite online habe ich erst mithilfe des netten Herrn am Empfang der Zulassungsstelle Wermelskirchen überhaupt gefunden. Ohne seine Hilfe wäre ich da aufgeschmissen gewesen. Also eine 5 für die Bedienbarkeit des Online-Auftritts und eine 1 + für den Herrn am Empfang!
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Christian Herrmann
Meine hochschwangere Frau wurde heute morgen abgewiesen. Laut Website wird ein Termin empfohlen. Falsch - ohne Termin geht da gar nichts, auch nicht mit Wartezeit. Wir können leider nicht drei Wochen auf einen Termin warten, da wir das Auto für die Fahrt zum Krankenhaus brauchen. Völlig unverständlich... Den einen Stern gibt's, weil die Security sehr nett war und noch versucht hat, zu helfen. Meine Frau war trotzdem fertig mit den Nerven! Nehme jetzt morgen Urlaub und werde dieses Mal und in Zukunft direkt nach Bergisch Gladbach fahren. Danke für nichts.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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