Zulassungsstelle in Wermelskirchen (Landkreis Rheinisch- Bergischer-Kreis)

Adresse:

Viktoriastr. 5
42929 Wermelskirchen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02196-1882

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Christian Herrmann
Meine hochschwangere Frau wurde heute morgen abgewiesen. Laut Website wird ein Termin empfohlen. Falsch - ohne Termin geht da gar nichts, auch nicht mit Wartezeit. Wir können leider nicht drei Wochen auf einen Termin warten, da wir das Auto für die Fahrt zum Krankenhaus brauchen. Völlig unverständlich... Den einen Stern gibt's, weil die Security sehr nett war und noch versucht hat, zu helfen. Meine Frau war trotzdem fertig mit den Nerven! Nehme jetzt morgen Urlaub und werde dieses Mal und in Zukunft direkt nach Bergisch Gladbach fahren. Danke für nichts.
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Joel Decker
Seite war leider down und es kam immer eine Fehlermeldung. Jedoch konnte ich nach einigen Versuchen einen kurzfristigen Termin erhaschen. Alles hat wunderbar funktioniert. Die Datenaufnahme ging schnell und auf die Schilder musste man auch nicht so lange warten. Die ältere Frau bei dem Schildershop ist sehr freundlich und hilfsbereit. Alles im allem hat der Termin nur ca 15 - 25 Minuten gedauert.
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MRX
Ich wurde trotz fehlendem Termine drangekommen da ich bei der online Abmeldung wohl einem Betrug zum Opfer wurde und mir erst auf Nachfrage mitgeteilt wurde das sowas bei uns im Kreis überhaupt nicht möglich sei, da aber der Käufer schon auf dem Weg war wurde ich trotzdem drangenommen, danke an den freundlichen Herren der Security der sich für mich eingesetzt hat.
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Wolfgang Schick
Trotz einer Vollmacht meiner Ehefrau ihr Fahrzeug zuzulassen bekam ich von Fr. Blechmann ein Formular Zulassungsvollmacht, mußte mit diesem nach Hause, von meiner Frau ausfüllen lassen und das Gleich passierte mit der Sepa Lastschrift, ich durfte beides trotz Vollmacht meiner Ehefrau nicht I.A. ausfüllen und unterschreiben. Und das mit einer gültigen Vollmacht. Hier wiehert aber ganz kräftig der Amtsschimmel. Ich kam mir sehr, auf deutsch gesagt verarscht vor und wünschte trotz allem noch einen schönen Tag. Wolfgang Schick
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K V
Einfach super!!! Ohne Termin gekommen, alle Unterlagen dabei und innherhalb von 5 Minuten war der Wagen umgemeldet! Das Personal ist echt mega freundlich und kann echt nichts dafür dass es momentan Probleme mit deren IT-Systemen gibt! Daher einfach nur TOP!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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