Zulassungsstelle in Wermelskirchen (Landkreis Rheinisch- Bergischer-Kreis)

Adresse:

Viktoriastr. 5
42929 Wermelskirchen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02196-1882

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Assad Skaf
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Mona Schubert
Wenn ich die negativen Rezensionen hier lese kann ich nur VETO einlegen, von der online Terminierung bis hin zu den Mitarbeitern vor Ort gibt es bei mir 5 Sterne. Ich habe Wermelskirchen schon öfter besuchen dürfen und jedesmal (auch mancher Schwierigkeiten) wurde mir geduldig und sehr freundlich geholfen. Auch für ein nettes Wort war immer noch Zeit. Ich danke von Herzen, dass es noch so motivierte und engagierte Menschen gibt. DANKE Wermelskirchen Team
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Harald Breitenborn
Wenn ich könnte würde ich eine -5 vergeben ! Die sollen mal ihre EDV auf Vordermann bringen. Terminvergabe Online funzt nicht. Beim 3. Versuch wird man gesperrt ! Super . Da fahre ich doch lieber ins Nachbardorf und brauche dann auch keinen " Diener mit Knicks " zu machen.
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Norman
Ein sehr guter kompetenter Service und freundliche Mitarbeiter. Danke!
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Elektro Dietmar Otto
Wann ist 5 Minuten zu spät und wird nicht mehr drangenommen. Um 12:00 Uhr müssten die Computer abgeschaltet werden. Da würde ich doch dann schon einmal keine Termine mehr um 11:45 Uhr machen und irgendwo ein bisschen Kulanz und Zeit noch mit einplanen, wenn man sich 5 Minuten verspätet katastrophal. Einfach nur katastrophal diese Zulassungsstelle nicht zu empfehlen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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