Zulassungsstelle in Bergisch-Gladbach (Landkreis Rheinisch- Bergischer-Kreis)

Adresse:

Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch-Gladbach

Kontakt:

Fax:
02202-13-102270

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dominik Breuer
Die Geschäftsstelle wirkt antiquitär und dass ich heute noch ein ausgedrucktes Foto besorgen und abgeben muss, halte ich nicht für zeitgemäß
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Daniel Kahle
Versicherungswechsel führte zu Buchstabendreher. Keine Kulanz keine Gnade. Strafe muss bezahlt werden. Wünsche jedem mehr Verständnis und Menschlichkeit bei den Behördengängen! Wäre ein Versicherungsschutz wirklich erloschen wäre ich fein damit. So, einfach Schade wie weit wir gekommen sind.
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Nikolaus Kleine
Perfekte Organisation! Hat alles auf Anhieb geklappt!
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Michael N
Ich bin mit der Terminvergabe absolut unzufrieden. Seit der Corona-Zeit hat sich die Situation kein Stück verbessert: Wer ein Fahrzeug an- oder ummelden muss, wartet teilweise wochenlang auf einen freien Termin. Für Bürger und Unternehmen, die auf Mobilität angewiesen sind, ist das ein extrem untragbarer Zustand! Wer nicht wochenlang warten kann, wird quasi dazu gezwungen, auf externe Zulassungsdienste auszuweichen. Das führt zu erheblichen, völlig unnötigen Mehrkosten. Es kann nicht sein, dass man extra bezahlen muss, nur damit eine Standard-Amtshandlung in einem angemessenen Zeitrahmen erledigt wird. Dass eine Behörde Jahre nach der Pandemie immer noch im "Krisenmodus" läuft und die reguläre Terminvergabe nicht in den Griff bekommt, ist ein Armutszeugnis. Man muss hochoffiziell erwarten können, dass die Vorgesetzten und der Landrat dieses strukturelle Problem endlich ganz oben auf die Prioritätenliste setzen und für die Bürger lösen!
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Paulo Santos
Habe das kfz sofort online zugelassen über Deutsche Auto Digital, das hat einige Tage gedauert anstatt von einigen Stunden. Aufgrund der ständigen Probleme der Kfz Zulassungsstelle von Bergisch Gladbach hat es wie immer deutlich länger gedauert. Eine Telefonische Erreichbarkeit ist dort nicht gegeben, die online Zulassung läuft nicht wie es sein soll. Termine gibt es erst in 1Monat. Es ist unmöglich geworden, das ganze System ist fragwürdig

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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