Zulassungsstelle in Bergisch-Gladbach (Landkreis Rheinisch- Bergischer-Kreis)

Adresse:

Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch-Gladbach

Kontakt:

Fax:
02202-13-102270

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Aykan Dogan
Super Service ! Kein Mensch geht von denen ans Telefon 😂 das Telefon ist gilt nur als Radio oder so….
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Bakri Bitar
Du hast die Wahl: Entweder drei Wochen warten oder drei Stunden sitzen Die Terminvergabe bei der Kfz-Stelle Bergisch Gladbach ist wirklich frustrierend. Man hat im Grunde nur zwei Optionen: Entweder wartet man etwa drei Wochen auf einen Termin oder man kommt mittwochs ohne Termin vorbei und verbringt dann mehrere Stunden im Wartebereich. Drei Stunden Wartezeit sind dabei keine Seltenheit.
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Barbara
Ich bin wirklich fassungslos. Im März 2026 schafft es das Straßenverkehrsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises immer noch nicht, die vollständige internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz Stufe 4) direkt über ein Bürgerportal anzubieten. Stattdessen verweist man nur auf Terminbuchungen vor Ort oder auf kostenpflichtige Drittanbieter-Portale (wie digital-zulassen.de). Zum Vergleich – wie es in ganz Deutschland aussieht: Bundesweit nehmen laut BMV und KBA-Daten bereits über 90 % der Zulassungsstellen am vollautomatisierten i-Kfz-Verfahren teil. In NRW bieten fast alle Kreise und Städte (z. B. Rhein-Sieg-Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis etc.) das volle digitale Verfahren direkt über die jeweiligen Bürgerportale an – Neuzulassung, Ummeldung, Abmeldung und Adressänderung komplett online, ohne Termin und ohne Vorsprache. Der Preisunterschied ist krass: Online (i-Kfz Stufe 4): Zulassung ca. 12,80 €, Abmeldung nur 2,10–2,70 €. Vor Ort am Schalter: Zulassung bis 30-62 €, Abmeldung 15,90–17,30 € – also mehr als das Doppelte! Wer hier digital zulassen will, muss entweder persönlich erscheinen (teurer + Zeitaufwand) oder über teure Drittanbieter oder Händler-Großkundenportale gehen, wo man als Privatperson zusätzliche Servicegebühren zahlt (135,00 €). Das ist genau das Gegenteil von dem, was der Gesetzgeber mit i-Kfz Stufe 4 seit September 2023 eigentlich erreichen wollte: günstig, schnell und bequem von zu Hause. Es gibt in ganz NRW nur noch eine Handvoll Kreise (sage und schreibe exakt 3), die das nicht hinbekommen – und der Rheinisch-Bergische Kreis gehört leider dazu. Im Jahr 2026 ist das einfach nur peinlich und nicht mehr zeitgemäß. Wer hier zuständig ist: Bitte endlich nachrüsten! Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf die gleiche moderne, kostengünstige Digitalisierung wie fast überall sonst in Deutschland. Ach so, noch etwas: Ich habe eine sehr freundliche Mail an das Straßenverkehrsamt Bergisch Gladbach geschrieben und nachgefragt mit folgendem Betreff: Anfrage zum Stand der vollständigen Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz Stufe 4) im Rheinisch-Bergischen Kreis. 𝗜𝗰𝗵 𝗵𝗮𝗯𝗲 𝗻𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗔𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁 𝗲𝗿𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻.
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Matthias Bauer
Vor Ort läuft es sehr geordnet wenn man einen termin hat aber die telefonische Kontaktaufnahme oder Email ist absolut unterirdisch man kriegt nur bandansagen seit einer woche und email überhaupt keine Rückmeldung
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Novascotia 90
Termine zur Zulassung in 3 Wochen…. Mittwochs ohne Termin eine Schlange über den Parkplatz ohne sichtbares Ende. Katastrophale Zustände

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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