Zulassungsstelle in Bergisch-Gladbach (Landkreis Rheinisch- Bergischer-Kreis)

Adresse:

Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch-Gladbach

Kontakt:

Fax:
02202-13-102270

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Herbert M.
Warum muss man hier persönlich erscheinen? Die Corona-Pandemie ist lange vorbei, aber die Zulassungsstelle Bergisch Gladbach hängt gedanklich noch in Jahr 2020 fest. Während man in anderen Landkreisen (wie z.B. Gütersloh) sein Fahrzeuge einfach online jederzeit für lächerliche 2,70 € abmelden kann, muss man hier erst 4 Wochen auf einen Termin warten – und dann vor Ort nochmal 2 Stunden in der Schlange stehen. Das ist nicht nur zeitraubend, sondern pure Respektlosigkeit gegenüber den Bürgern. So sieht digitale Steinzeit aus. -------------------------------------------- Die Mitarbeiter der Zulassungstelle sind freundlich.
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M P
Ich war durch die teilweise schlechten Bewertungen skeptisch, ob das mal alles gut geht. Ich wurde positiv Überrascht von der Abwicklung. Am Eingang wurde man höflich begrüßt und gefragt ob man einen Termin hat. Nummer gezogen und man/ frau wurde dann durch die erforderlichen Schritte aufgeklärt. Der Rest ging fast von selbst 👍🏻
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Michael Dratschmidt
Schneller geht nicht... Hat sehr gut mit meinem KFZ Schild geklappt.
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Andreas Hoffmann
Hier ist niemand erreichbar, weder per Telefon noch per E-Mail. Trotzdem werden natürlich automatisierte Schreiben herausgeschickt, gegen die man nicht vorgehen kann. Bitte alles digitalisieren und die Mitarbeiter durch KI ersetzen. Schlechter kann es ja nicht werden.
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Katharina Weidner
Man kann noch nicht mal einen Termin online machen. Die Website stürzt dauernd ab. Die E-Mail lässt sich nicht bestätigen. Technische Katastrophe!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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