Zulassungsstelle in Bergisch-Gladbach (Landkreis Rheinisch- Bergischer-Kreis)

Adresse:

Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch-Gladbach

Kontakt:

Fax:
02202-13-102270

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Florian Kessel
Die telefonische Erreichbarkeit dieser Zulassungsstelle ist schlichtweg katastrophal oder besser gesagt überhaupt nicht vorhanden. Mehrere Versuche, jemanden telefonisch zu erreichen, endeten entweder in endlosen Warteschleifen oder direkt mit einer automatischen Abweisung. Es gibt keinerlei Möglichkeit, telefonisch mit einem Mitarbeiter zu sprechen. Die einzige Option, einen Termin zu vereinbaren, ist über das Online-Portal und dort bekommt man frühestens in 6 Wochen einen Termin. Das ist absolut nicht tragbar. Ein solcher "Service" wäre in einem Betrieb der freien Wirtschaft undenkbar. Kein Unternehmen könnte es sich erlauben, Kunden so im Stich zu lassen, ohne Erreichbarkeit, ohne Flexibilität, ohne jede Alternative. Wer auf öffentliche Dienstleistungen angewiesen ist, hat keine Wahl. Und genau das scheint hier ausgenutzt zu werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf seitens der verantwortlichen Stellen. Was die Situation zusätzlich verschärft: Auf keine der zahlreichen negativen Rezensionen wird eingegangen. Es wäre ein Zeichen von Respekt und Verantwortungsbewusstsein, wenigstens Stellung zu beziehen oder Lösungsansätze aufzuzeigen. So aber bleibt der Eindruck, dass Bürgernähe und Serviceorientierung hier keine Rolle spielen.
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a. Dalli
2025 in Deutschland und.... Anfallende Gebühren können nur mit Bargeld, oder EC-Karte (Maestro) bezahlt werden. Eine Bezahlung mit Kreditkarten oder den neuen Debit-Karten ist aus technischen Gründen nicht möglich. Bei der Online Terminvergabe kommt der Hinweis. Das geht doch gar nicht, das ist ein schlechter Scherz
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Juergen Benedik
Ich kann diesen Ort weiss Gott nicht empfehlen. Man muss sich das vorstellen. Mein neues Auto ist geliefert worden, und der nächstmögliche Zulassungstermin ist ca. 30 Tage später . Das ist doch ein Witz . Wenn man also ein gebrauchtes Auto kauft, dann muss man 30 Tage mit der Versicherung des Vorbesitzers fahren. Wozu zahle ich eigentlich kfz steuern? Beim Versuch, anzurufen, um in Erfahrung zu bringen, ob online Anmeldung möglich ist, habe ich mich tot geklingelt. Den ganzen Vormittag .Online Anmeldung, wie in manchen städten schon angeboten, Fehlanzeige. Nur für Großkunden. Damit Großkunden wie Autohändler sich noch mehr die Taschen vollstopfen, oder wie habe ich das zu verstehen? Und warum werden die überhaupt bevorzugt behandelt? Das Autohaus nimmt eh schon 189 Euro für die Anmeldung. Unser Land geht mit seiner Scheiß Bürokratie dermaßen den Bach runter, da wird sich auch die neue Bundesregierung erfolglos dran versuchen. Servicewüste Deutschland, kann ich nur sagen
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Evelyn Frank
Ich bin zu Tränen gerührt, wie menschlich ich hier behandelt wurde, nach einer Odyssee von fehlerhaften Verkettungen und vielen blanken Nerven.... Vielen Dank ganz besonders an Fr. T. -💐 und Ihre Vorgesetzte 🌷! Endlich darf unser Wohnmobil auch wirklich ein Wohnmobil sein ❗️❗️❗️
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Simone Bufe
Telefonisch kein Erfolg....eine Woche lang jeden Tag.... auf Mails wird garnicht geantwortet.... Ich wollte nur eine kurze Info, dafür muss ich doch keinen Termin machen???? 🤔

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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