Zulassungsstelle in Siegburg (Landkreis Rhein-Sieg-Kreis)

Adresse:

Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Kontakt:

Fax:
02241-13-2081

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Wilhelm Schmitz
So heute mal wieder beim Straßenverkehrsamt, leider ist es schlechter als je zuvor unfreundlich bis zum geht nicht mehr, der junge Mann an der info, die aufgetackelte daneben oh gott..Kinder unfreundlich bis zum geht nicht mehr vor allem die alte von Schalter 16 mit der bin ich nicht das erste mal aneinander geraten Wartezeiten über ne Std mit ner 2 jährigen am besten festbinden wenn es nach der geht.. Schild außen an die Türe Kinder und Tiere verboten. Nein die meisten sind freundlich aber Schalter 16 unmöglich und ich bin alle 4 wochen dort.. aber info und Schalter 16 behandelt die leute wie Abfall.
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Danke für Garnichts
Termine? Katastrophe.. Donnerstag dort gewesen für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs und nächste Woche Montag wurde der Fahrzeugbrief erst wieder abgeschickt.., verstehe ich beim besten Willen nicht und das obwohl mir gesagt wurde, dass der Fahrzeugbrief am SELBEN Tag wieder zurückgeschickt wird. Sonst solltet ihr mehr Zeit einplanen für euren Termin, denn der wird sich um mindestens 30 Minuten verschieben. EDIT: (Von 2 Sterne auf 1 Stern), warum? Einfach nur heftig.., ich bin glücklich, wenn ich dort nie wieder hingehen muss. Am liebsten hätte ich dem ganzen jetzt 0 Sterne gegeben.
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Michael Schulz
Sehr schnelle Bearbeitung aller Angelegenheiten. Sehr freundliches Personal und sehr hilfsbereit. Haben alle Sterne verdient
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Jack
Schneller geht's nicht! Nach dem Systemausfall am Freitag wurde ich für Montag zum Infoschalter in Siegburg bestellt. Die Absprache wurde perfekt eingehalten. Ich konnte mich direkt anmelden und war mit der kompletten KFZ-Zulassung in nur ca. 10 Minuten durch. Die Mitarbeiter waren äußerst freundlich und haben das Problem vom Freitag perfekt gelöst. Großes Lob für diese schnelle und unkomplizierte Bearbeitung!
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Naomi Meier
Super schneller service

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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