Zulassungsstelle in Siegburg (Landkreis Rhein-Sieg-Kreis)

Adresse:

Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Kontakt:

Fax:
02241-13-2081

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Meister Yoda
In den letzten 6 Jahren insgesamt 13 Fahrzeuge umgemeldet/abgemeldet ohne Probleme. Verstehe die ganzen negative Bewertungen nicht und sei es früh morgens oder nachmittags jedes Mal hatte ich maximale Wartezeiten von 1 Minute bis 9 Minuten.
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Claudia B.
Ich war mit einem Onlinetermin und fertigen Wunschkennzeichen da. Vorort mit dem QR-Code meinen Termin eingespannt, 2 Minuten gewartet und schon war ich dran. Eine sehr freundliche Mitarbeiterin hat die KfZ-Zulassung ruckzuck erledigt - derweil haben wir uns sehr nett unterhalten - und schwupps, keine 10 Minuten später konnte ich schon wieder gehen. 👍🏻 Ich kann nur Gutes berichten.
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Tim P
Ich habe mehrere Firmenfahrzeuge meines Unternehmens in der letzten Zeit hier angemeldet. Jedes mal mit der Gewerbeanmeldung, trotzdem ist man hier nicht in der Lage den richtigen Firmennamen einzutragen. Nun jetzt beim letzten mal hat man uns vorgeworfen das der Firmenname ein Phantasiename und kein Name unserer Gesellschaft ist. Bei jedem Fahrzeug steht nun was anderes im Schein. Das ist weniger als mangelhaft.
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Susanne Hübsch
War super zufrieden. Frau Rahi war super freundlich und hat die KFZ Ab und Anmeldung zügig erledigt. Hat gerade 10 min. gedauert.
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Jörn Salewski
Auch telefonisch ist es die reinste Katastrophe da jemanden zu erreichen. Trauerspiel! Meine letzte negative Bewertung dieser Seite wurde umgehend gelöscht. Die Wahrheit wird nicht gerne gehört, man löscht lieber bewertungen anstatt den Service zu verbessern.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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