Zulassungsstelle in Meckenheim (Landkreis Rhein-Sieg-Kreis)

Adresse:

Kalkofenstr. 2
53340 Meckenheim

Kontakt:

Fax:
02225-9409-5012

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Michaela Nöster
Der Führerscheinantrag meines Sohnes ist laut einer Mitarbeiterin am 14.11.2025 in Meckenheim eingegangen. Auf meine freundliche Nachfrage am 10.02.2025 teilte mir die Mitarbeiterin mit das ich mich an den TÜV Rheinland wenden solle. Der Antrag wäre am 19.01.2026 weitergeleitet worden. Dort ist er allerdings nie angekommen. Auf meine erneute Nachfrage wo der Antrag denn nun sei konnte man mir keine Antwort geben. Die Geschäftsstelle Meckenheim wäre chronisch unterbesetzt und man wisse nicht wo der Antrag sei. Ich habe insgesamt über eine Stunde in der Warteschleife verbracht, zwischendurch hatte ich dann mal eine Mitarbeiterin, die dann aber, vermutlich aus Hilflosigkeit aufgelegt hat. Kein Wunder das die Führerscheinanmeldungen seit Jahren rückläufig sind. Es wird einem ja fast unmöglich gemacht einen Führerschein zu erwerben Die Gebühren wurden allerdings umgegend belastet...
Avatar
Monika Krumbein
Avatar
Marin Vasilev
5 Mal je 25 min an der Warteschleife, kein Mensch geht dran. Online geht auch nichts, anscheinend gibt es Probleme mit der Web Seite.... Toll.
Avatar
Tama Mata
Sehr, sehr POSITIV!!! Ich hatte vorher einen Termin gemacht und kam auf die Minute , pünktlich dran. Ich musste heute meinen PKW dort abmelden. Ich war sehr aufgeregt, da es für mich ein schwerer Gang war. Mein Fahrzeugschein ist bei dem Unfall verloren gegangen und ich musste einen neuen Schein haben. Der Mitarbeiter , der meine Abmeldung bearbeitete, war sehr empathisch, freundlich und verständnisvoll. Ich muss sagen , überaus hilfbereit und mitfühlend. Das habe ich auf einem Amt noch nie erlebt. DANKE!!!
Avatar
Jack
extrem schlechte Erreichbarkeit , bzw. man sollte direkt Bescheid bekommen das Anrufen unmöglich ist und nicht in irgendeine Warteschleife immer wieder vertröstet wird , eigentlich unzumutbar !! Da kann eigentlich nur der Landrat abhilfe schaffen , wenn er will , kurz gesagt zur Zeit sehr verbesserung würdig.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 7291_im

Renault Twingo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Grau

Sept. 2017
Schaltgetriebe
68.755 km
Benzin
Grau
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1382 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 120 €

8.948,00 €

( inkl.19% MwSt.)

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C
Finanzierungsangebot

ab 118 €

8.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456