Zulassungsstelle in Neuss (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)

Adresse:

Oberstr. 91
41460 Neuss

Kontakt:

Fax:
02131-928-3605

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Lutz Hering
Wie alle Strassenverkehrsämter, die ich kenne, mit Ausnshme von Rösrath: Null bürgerfreundlich und Digitalisierung / sinnvolle Computernutzung ist da auch noch nicht angekommen. Viel Personal, wenig Leistung.
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Luca
Führerschein in Meerbusch beantragt, ist zur Abholung aber hier gelandet. Und dann nur Öffnungszeiten von 12 bis mittags!
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BK
Das Straßenverkehrsamt Neuss ist eine absolute Katastrophe. Ich habe vor über zwei Monaten meinen Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 gemacht (ich bin 21 Jahre alt). Die Behörde hat es jedoch geschafft, meinen Führerschein komplett falsch zu bedrucken: Statt der Klasse A80 wurde mir fälschlicherweise die unbeschränkte Klasse A eingetragen. Das Schlimmste daran: Ich habe extra für den Express-Service bezahlt, weil ich dringend ins Ausland musste. Mittlerweile warte ich seit über zwei Monaten auf die Korrektur dieses Fehlers, den das Amt selbst verschuldet hat. Trotz des gezahlten Aufpreises und der Dringlichkeit passiert einfach nichts. Kundenservice und Schnelligkeit sind hier absolute Fehlanzeige! 0 von 5 Sternen, wenn es gehen würde.
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H. W.
Wir hatten natürlich im Vorfeld online einen Termin gebucht. Das ging auch am selben Tag, weil immer kurzfristig Termine freigeschaltet werden. Weil wir alle Unterlagen vorbereitet hatten waren wir mit fertiger Zulassung und gestempelten Kennzeichen nach sieben Minuten fertig. Der Sachbearbeiter war flott und sehr freundlich! Ich kann nur empfehlen, sich mit den erforderlichen Unterlagen, die auf der Webseite verständlich dargestellt sind, gut vorzubereiten. Dann läuft es für beide Seiten ohne Probleme ab!
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Marcus Heiliger
Sehr freundlich und hilfsbereit, professionell

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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