Zulassungsstelle in Neuss (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)

Adresse:

Oberstr. 91
41460 Neuss

Kontakt:

Fax:
02131-928-3605

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mehmet Demirdag
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Kehsany
Also mein Anliegen wurde zwar gut & schnell erfüllt, aber wer so unfreundlich & respektlos als Sachbearbeiter gegenüber anderen auftrtitt, sollte meiner Meinung nach nicht in dieser Position arbeiten. Die anderen Sachbearbeiter an den anderen Schalter wirkten vom weiten freundlicher.
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Gerhard Oehmen
Sehr schwierig einen kurzfristigen Termin zu bekommen. Wartezeit lag heute trotz Termin bei 1 Stunde. Wer das Prozedere bei der Aktivierung des Termins beobachtet, sieht das fast jeder Probleme damit hat. Die Bearbeitung erfolgte dann aber reibungslos, schnell und freundlich.
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Frank Reuter
Sorry, typisch Behörde. Flexibel wie eine Eisenbahnschwelle. Tolle Werbung für Zulassungsdienste (deren Preise vor Ort übrigens deutlich unterschiedlich sind) Trotzdem drei Punkte, weil - sofern der Personalausweis dafür freigeschaltet ist - viele Dinge online angeboten werden. Die im Vorfeld eingeholte Telefonauskunft war übrigens geprägt von wirklicher Freundlichkeit und kompetenten Lösungsangeboten.
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Jamal Rahmanov
Schalter 13: So eine unfreundliche und inkompetente Mitarbeiterin habe ich selten erlebt. Man fragt sich wirklich, wie solche Leute eingestellt werden. Wegen ihrer fehlenden Fachkenntnis wurden heute alle unsere Angelegenheiten unnötig erschwert und verzögert.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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