Zulassungsstelle in Neuss (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)
Adresse:
Oberstr. 91
41460 Neuss
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Rainer Mathoul





Ein Bürokratie Monster. Ich war dort zur Führerschein Verlängerung Busschein. ,,Gott" sei Dank hatte ich eine sehr nette und freundliche Sachbearbeiterin, die mich nicht noch einmal kommen lies. Grund dafür war das ich nicht wusste, das der ,,FAHRERQUALIFIZIERUNGSNACHWEIS", auch neu beantragt werden muss! Ich dachte, dass wird alles zusammen mit dem Busführerschein gemacht. Weit gefehlt, man braucht zwei Termine! Ich hatte Glück und Danke an die Sachbearbeiterin dafür!
Man muss sich ja für den Termin am Terminal anmelden; jeder zweite hatte Schwierigkeiten damit. Gott sei Dank gibt es immer wieder noch nette Menschen, die einem durch das Bediener Menü durchführen.
Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung zu meiner Rezension! Die Sachbearbeiterin hat fünf Sterne verdient!!! Leider lässt das Ambiente in Ihrem Hause, (auch wenn es nur ein Amt ist) keine höhere Bewertung als drei Sterne zu. Die Sitzbänke im Vorraum, sind für ältere Menschen eine Zumutung! Das könnte man freundlicher gestalten. Auch Ihnen und ihren Angestellten, wünsche ich alles Gute und bleiben Sie gesund.
Robert Neugebauer





Trotz Termin Wartezeit von etwa 35 Min. Da ist noch Luft nach oben.
Die Bearbeitung meines Falls im Anschluß war jedoch absolut top: Kompetent, überaus freundlich und flink.
Faissal Yunis





Kommentar:
Leider muss ich sagen, dass der Service beim Straßenverkehrsamt Neuss absolut unzureichend ist. Null Service, null Freundlichkeit – dazu kommen falsche Informationen von den Sachbearbeitern, die für die Antragsteller große Probleme verursachen. Es wirkt leider sehr unorganisiert und unprofessionell. Solche Fehler und diese Art von Umgang sind nicht akzeptabel. Hier besteht dringender Verbesserungsbedarf.schade ich hätte liebe minus 5 Sterne geben wenn es möglich aber gibt’s nicht ….halb Sterne sogar ist viel zu viel
Betreff: Beschwerde über falsche Informationen und Verzögerung bei der Bearbeitung meines Personenbeförderungsscheins
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich über die unprofessionelle Vorgehensweise und die falschen Informationen beschweren, die mir im Rahmen der Verlängerung meines Personenbeförderungsscheins durch Ihre Mitarbeiter mitgeteilt wurden.
Am Telefon wurde mir ausdrücklich gesagt, dass ich für die Verlängerung meines Personenbeförderungsscheins lediglich meinen Führerschein, meinen Ausweis und eine ärztliche Untersuchung einreichen muss. Von einem Führungszeugnis war dabei nie die Rede. Auch als ich persönlich bei Ihnen war, um meine Unterlagen abzugeben, wurde mir kein Hinweis darauf gegeben, dass ein Führungszeugnis erforderlich ist.
Nach zwei Wochen, als ich bei Ihnen telefonisch nach dem Bearbeitungsstand meines Antrags gefragt habe, wurde mir plötzlich gesagt, dass mein Führungszeugnis noch fehlt. Diese späte Information ist für mich absolut unverständlich und nicht akzeptabel. Es ist nicht normal, dass Antragsteller erst nach zwei Wochen über fehlende Unterlagen informiert werden, obwohl Ihre Mitarbeiter diese Anforderung von Anfang an hätten kommunizieren müssen.
Ich empfinde diese falschen Informationen und die daraus resultierende Verzögerung als extrem ärgerlich. Aufgrund der fehlerhaften Arbeitsweise Ihrer Mitarbeiter stehe ich nun zuhause und kann nicht arbeiten, da ich auf die Verlängerung meines Personenbeförderungsscheins angewiesen bin. Dieser zusätzliche Zeitverlust hätte vermieden werden können, wenn Ihre Mitarbeiter kompetent und korrekt gearbeitet hätten.
Ich erwarte, dass mein Antrag nun schnellstmöglich bearbeitet wird und dass solche Fehler in Zukunft vermieden werden. Darüber hinaus bitte ich um eine Rückmeldung zu meiner Beschwerde und eine Erklärung, wie es zu dieser Situation kommen konnte.
Emrah Girdi





Hallo, Führerscheinstelle Neuss. Seit 3 Jahren konnte er mir meine Führerscheinunterlagen nicht vorlegen. Sie sagen immer wieder: „Es wird untersucht“ und zögern. Ich habe meine Beschwerde an die erforderlichen Stellen weitergeleitet und warte.Ich lade die Mitarbeiter ein, respektvoller zu sein. Danke schön
Maik Menzel





Ich habe heute hier menschliche Freundlichkeit erlebt! Bei meinem einfachen Vorgang gab es ein Problem. Optionen wurden mit verschiedenen Personen erörtert (ich habe das nicht alles mitbekommen, aber einiges hörte sich nach viel Aufwand, Zeit und Nerven an). Meine bearbeitende Person hat den Vorgang zum Erfolg gebracht und ist dabei mit persönlichem Einsatz weit über die Erwartungen (und auch das was die anderen Personen getan hätten) hinaus gegangen. Ich möchte mich noch einmal in aller Form bedanken! Natürlich spiegelt das eventuell nicht das gesamte Amt wider, aber meine Erfahrung war sehr positiv.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
Route berechnenFahrzeuge zu kaufen
Nr.: 34875_is
Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Gelb
Apr. 2017
Schaltgetriebe
88.960 km
Benzin
Gelb
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1360 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot
ab 189 €
9.990,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 31587_ks
Skoda Rapid, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Blau
Aug. 2018
Schaltgetriebe
111.000 km
Benzin
Blau
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1625 Gesamtgewicht
10.999,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 34350_il
Volkswagen up!, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß
Nov. 2021
Automatik
84.800 km
Elektro
Weiß
61kW (83 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1530 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot
ab 149 €
Leasing-Gewerbe
ab 191 €
10.999,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
123456