Zulassungsstelle in Neuss (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)

Adresse:

Oberstr. 91
41460 Neuss

Kontakt:

Fax:
02131-928-3605

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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E D
Nun, was soll man sagen. Telefonische Erreichbarkeit ist unterirdisch, hat man endlich einen Termin ergattert und es gibt bei der Zulassung eine Unstimmigkeit in den Papieren wird nicht auf dem kleinen Dienstweg ein Telefonat mit einer anderen Behörde geführt, nein, man wird weggeschickt. Auch auf Anfragen seitens des Autohauses wochenlang keine Lösung. Auto war immer noch nicht zugelassen, langsam stellten sich Zweifel an der Arbeitsweise dieser Behörde ein. Dann allerdings nach einem weiteren Telefonat mit der Dame der Hotline, die sich wirklich sehr bemüht hat uns zu helfen, ging alles ganz flott. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.
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Thomas Schramm
Drei Wochen Wartezeit für eine KFZ-Zulassung... Ist ja nicht so, dass man auf den PKW angewiesen wäre... (In den alternativen Ämtern, Dormagen, Grevenbroich etc. sieht es nicht besser aus.)
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Hesso
Unfreundlicher Service, ganz Ehrlich es ist doch nicht so schwer mit anderen Menschen freundlich zu sein und normale Fragen auf einer vernünftigen Basis zu beantworten, dafür ist man doch in dem Bereich zuständig.
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Blu me
Das Straßenverkehrsamt Neuss sollte einige seiner Mitarbeiter nochmal schulen. Die Mitarbeiterin am Schalter 12, Frau Faby, ist nicht nur unfreundlich, sondern auch inkompetent. Bei meinem Anliegen konnte sie mir nicht weiterhelfen und hat mich hinzu noch falsch beraten.
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Jonas Zimmermann
Ich hatte in den letzten zwei Monaten zwei Termine beim Straßenverkehrsamt Neuss: der erste Termin war etwas frustrierend, da ich trotz Termin 50 Minuten warten musste. Dass dann eine Unterlage nicht den formalen Anforderungen genügte war ärgerlich, konnte aber nicht geändert werden. Die Sachbearbeiterin hielt aber Rücksprache mit ihrer Vorgesetzten. Der zweite Termin verlief allerdings absolut hervorragend: keine Wartezeit und insgesamt maximal 5 Minuten Bearbeitung.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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