Zulassungsstelle in Neuss (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)

Adresse:

Oberstr. 91
41460 Neuss

Kontakt:

Fax:
02131-928-3605

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Rene Kirchhoff
Ich war noch gar nicht da und rege mich jetzt schon massiv auf das ich da überhaupt hin muss. 4,5 Jahre nach meinem Umzug kriege ich Post mit der Androhung einer Strafzahlung weil ich meinen Wohnsitz für mein Auto bei denen nicht umgemeldet habe. Woher soll ich das denn wissen.... Ich habe mich im Bürgeramt umgemeldet, ist es zuviel verlangt das sind städtische Behörden untereinander abgleichen? Vor allem ist meine Adresse bekannt, sie haben mich ja angeschrieben. Und natürlich kann man dieses bürokratische Ärgernis nicht online erledigen. Ich muss da persönlich hingehen, WARUM? 🤮 Unnötige Bürokratie in Reinform. Eine digitale Verwaltung sieht anders aus.
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Weilbacher Automobile
Herr Bunte war äußerst freundlich und hat uns kompetent weitergeholfen. Ein großes Lob – wenn alle Mitarbeiter so arbeiten würden, wäre die Welt ein Stück besser.
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Samuele K.
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G. Falke
Es ist mittlerweile eine Katastrophe!! Vor 10 Jahren konnte ich einfach hinfahren, und mit einer vertretbaren Wartezeit meinen Neuwagen anmelden. Dann nur noch mit Termin, innerhalb von ca. 7 Tagen. Mittlerweile muss ich drei Wochen für einen Termin einkalkulieren. Ich melde zwei Neufahrzeuge im Jahr an. Was ist das für eine Behörde?? Wie gehen die mit ihren Kunden um?? Stellungnahme zur Antwort des Straßenverkehrsamtes: Was für eine dämliche Antwort?! Wenn sich die Zeiten ändern, muss man darauf reagieren. iPhone hält übrigens nicht am 6er fest und hat mittlerweile den 17er auf den Markt gebracht. Aber was will man schon von einer Behörde verlangen 😂
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Resat Bozkurt
Schnell und effizient!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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