Zulassungsstelle in Meerbusch (Büderich) (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)

Adresse:

Dorfstr. 20
40667 Meerbusch (Büderich)

Kontakt:

Fax:
02132-916-372

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bianca
Herr Dominic Maassen ist der richtige Mann im richtigen Job. Nach einer Odysse mit dem Fuehrerscheinumtausch aus dem Ausland ist mir heute professionell und mit viel Freundlichkeit und Humor endlich weitergeholfen worden. 5 Monate nach dem Antrag und Pleiten, Pech und Pannen habe ich endlich meinen Fuehrerschein. Vielen Dank, Herr Maassen.
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Alexander Goncharov
Morgens nach einem Termin geschaut und direkt am gleichen Tag auch einen bekommen. Freundliche Mitarbeiter und sehr schnelle Ummeldung da die Druckerei für Schilder direkt im Gebäude hausiert ist.
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Chiara Lady
Am 29.01. habe ich in Meerbusch eine Erweiterung meines Führerscheins beantragt. Nur um heute in Neuss zu hören, dass mein abgegebenes Bild wie auch die Unterschrift im System nirgends zu finden war und ich alles nochmal neu einreichen musste. Das geht wirklich gar nicht, ich bin extrem wütend dass mein Bild verloren gegangen ist und ich jetzt ein anderes, welches ich zum Glück noch dabei hatte, einreichen musste.
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Adrian Jonda
Ich war letzten Montag, zum allerersten Mal dort. Das Anmelden meines Autos ging superschnell. Die Mitarbeiter vor Ort waren sehr freundlich und kompetent.Sehr sauber und strukturiert. Bin extra aus Rommerskirchen dorthin gefahren weil es bei uns in der Nähe keinen kurzfristigen Termin gab! Kann ich nur empfehlen!
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Anabel Mewes
Ich war heute um 14:30 Uhr im Straßenverkehrsamt in Meerbusch und war wirklich extrem zufrieden. Mich hat ein sehr netter Mitarbeiter bedient. Alles ging super schnell und man merkte das er seinen Job gerne macht. Ich würde nur noch dort hin gehen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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