Zulassungsstelle in Grevenbroich (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)

Adresse:

Lindenstr. 10
41515 Grevenbroich

Kontakt:

Fax:
02181-601-3697

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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David Kim
Sehr freundlich und konpetent. Wie immer bürgerorientiert und man wird geholfen. Hochnäsige Beamten sind wahrscheinlich alle in die Rente gegangen! Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!!!
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Uli Trodler
Sehr zufrieden. Zeitnah online einen Termin bekommen. Info war detailliert, hatte dann auch alles dabei. Die Dame an Schalter 7 am Montag 5.10. wahr sehr sehr freundlich und entgegenkommend. Hat dann noch den Internationalen Führerschein ausgestellt, für den ich noch einen zweiten Termin eine Woche später hatte. Sie hat so flott gearbeitet, dass sie das auch noch innerhalb des Termins erledigt hat. Bin pünktlich (eher sogar früher) aufgerufen worden und pünktlich wieder raus. Sie hat mir dann noch einen schönen Urlaub - für den ich den Internationalen Führerschein brauchte - gewünscht. Sehr angenehmer Besuch. Danke an die Dame an Schalter 7. :-) Kleiner Verbesserungsvorschlag: Kartenzahlung für Parkschein ermöglichen.
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Dandan
Termin war um 10 Uhr, aufgerufen wurde ich knapp eine Stunde später, das ist wirklich eine Unverschämtheit! Ich habe Termine und muss arbeiten, was soll das bitte??
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Heikebeyer4@gmail.com Beyer
Termine leider immer noch Online , aber dafür sehr freundliche MA
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TIM Vieten
Sehr unfreundliche Mitarbeiter. Besser nach dormagen oder Neuss fahren

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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