Zulassungsstelle in Grevenbroich (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)

Adresse:

Lindenstr. 10
41515 Grevenbroich

Kontakt:

Fax:
02181-601-3697

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ahli 78
Für ein Erlebnis der besonderen Art ist man hier richtig. Online einen Termin zu bekommen ist eher schwierig bis grenzwertig. Hat man dann einen Termin, sollte man sich genau mit den Hinweisen und Geräuschen des Terminals zur Terminaktivierung befassen, bei mir hat es nach dem fünften Versuch funktioniert, bei anderen gar nicht, die fragten dann nach, nachdem sie wie ich vorher ein "Termin wurde bereits aktiviert" erhalten hatten, was scheinbar aber nicht der eigene war oder einfach nicht funktioniert hat. Die Mitarbeiterin war dennoch sehr freundlich und schlagfertig, wie man das im Rheinland eigentlich gern hat. Ich frage mich allerdings, warum man für z.B. den Austausch des Führerscheins einen solchen Aufwand betreibt. Effektiv hab ich den alten Führerschein auf den Tresen gelegt und den neuen eingesteckt. Mehr nicht. Warum kann man das nicht per Post / Einschreiben / Abholautomat (wie beim Ausweis) umstellen? Würde die Arbeitslast dort erheblich verringern und die Bürger, die wirklich einen Termin benötigen, würden diesen einfach Wochen früher bekommen. Mitarbeiterkontakt 3 Minuten, Wartezeit ca. 40 Minuten, Hin- und Rückfahrt, Zeitaufwand alles zusammen, vielleicht 1,5 Stunden. Da kann man schon nachvollziehen, dass dort der ein oder andere Bürger etwas ungehalten wird...
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Beyaz Orkide
3,4 Sterne bei 417 Bewertungen!!! das sagt schon einiges aus... Kurz zu meiner Situation: Mein Termin war um 08.40 Uhr, aufgerufen wurde ich um 9 bwz. kurz nach 9!!!! Bin aus einer anderen Stadt zugezogen, so dass ich die Regeln nicht wusste bspw. den bereits gebuchten Termin vor Ort aktivieren etc. Das Personal hatte zwar dabei geholfen, jedoch auf einer sehr unfreundlichen Art und Weise!!!! Dort darf man einfach keine Fragen stellen... unglaublich!!!!!!! Ich musste mir auf der Arbeit frei nehmen (laut der Homepage sind 20 Minuten als Termindauer angegeben) hatte mir also +- 30 Minuten eingeplant. Wie soll das funktionieren, wenn ich fast 30 Minuten nach meinem ursprünglichen Termin aufgerufen werde???? Vor allem waren sehr wenige Personen vor mir, ich weiß echt nicht, was die Damen dort den ganzen Tag machen. Bspw.. Schalter 6 war permanent am Handy!!!!kein Wunder, dass wir dann warten müssen. Ich muss zugeben, dass ich ca. 5-10 Minuten von der Gesamtzeit verursacht habe, da ich zur Sparkasse laufen musste (Karte hatte nicht funktioniert). Der Knaller war, dass ich nun alles inkl. Kennzeichen vorgelegt habe und die Dame am Schalter 6 mit einem Schlüssel in der Hand das Zimmer verlassen wollte... Obwohl ich ihr gesagt habe, dass ich keine Zeit mehr habe (weil ich arbeiten muss) sagte sie, dass sie nichts dafür kann und ging einfach. Ende vom Lied war, dass ich erst um halb 10 meine Papiere von einer anderen Person bekommen habe. So eine unfreundliche und unseriöse Behandlung habe ich in in den letzten 30 Jahren nie erlebt!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Mike Plötner
KFZ Ummeldung: eine Aktion von 6 Minuten. Unfreundliches Personal, komplett leerer Wartebereich. Dafür wartet man 3(!) Wochen auf einen Termin... Ernsthaft?
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Yasar Iri
Ich wollte nur etwas fragen und musste fast zehn Minuten Warten bis eine Mitarbeiterin in einem sehr schlechtem Ton fragte was ich wolle. Ihre schlechte Art und Weise war glaube ich ihr normal Verhalten gewesen. Diese abweisende Tonart und die lassen einen nicht mal zu Ende reden. In einem Privatsektor würden die keine Kunden bekommen.
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Andreas Psi
War heute da. Heute morgen erst gebucht. Wurde vor Termin aufgerufen, freundlich,hilfsbereit (hatte Foto vergessen ) und Nachbarschalter hat dann sogar die Fotos angenommen die ich im Städtchen schnell machen durfte und den Vorgang zu ende bearbeitet ohne Wartezeit. Was will man mehr. Verstehe auch nicht die schlechten Bewertungen. Das war Top!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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