Zulassungsstelle in Grevenbroich (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)

Adresse:

Lindenstr. 10
41515 Grevenbroich

Kontakt:

Fax:
02181-601-3697

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Renate Marschall
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Niko Jim
👎👎👎👎👎👎👎👎👎
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Yannik Dolf
Keine Ahnung ob die überhaupt Leute haben, die arbeiten
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Sandra Windges
Heute, am 7. Januar 2025 hatte ich einen Termin zur Anmeldung eines Fahrzeuges, der sich aber zum Abmelden meines alten Kfz geändert hatte (was zum Glück gar kein Problem war). Leider war ich etwas zu spät dran für meinen Termin (Parkplatzsuche …) und hab in meiner Schusseligkeit auch vergessen, meinen QR-Code beim Aktivieren des Termins zu scannen. Irgendwann fiel es mir auch mal auf und ich bin dann "einfach so" in den entsprechenden Raum gegangen, um zu fragen, ob ich einen neuen Termin vereinbaren muss. Sofort wurde ich von einem freundlichen Herrn hinter dem ersten Schalter angesprochen und nach ein bisschen Klärung und Hin und Her durfte ich bleiben. "Klugerweise" hatte ich zwar alles dabei, das Wichtigste aber vergessen bzw. unbemerkt verloren: den Fahrzeugschein! Der nette Beamte (Herr Kremer!!) half mir auch hierbei, ich konnte vor Ort einen Ersatz ausstellen lassen. Hierfür brauchte es noch Hilfe/Freigabe von anderer Stelle und Herr Kremer oder Cremer (?) hat auch das klargemacht, es war allerdings mit Wartezeit verbunden, die ich mir mit einem Kaffee verkürzen wollte. Da es keinen Automaten dafür im Straßenverkehrsamt gibt, bot mir mein Held des Tages einen aus eigenen Beständen an. Das fand ich so freundlich, richtig, richtig nett! Herzlichen Dank noch einmal für alles und dass ich nicht noch einmal einen Termin vereinbaren musste!🌞
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Michaela Conen
Es steht von draußen nicht angeschlagen das dort auch das Straßenverkehrsamt ist. Man meint es wäre dort ein anderes Amt. Eine Information wäre dort gut.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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