Zulassungsstelle in Grevenbroich (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)

Adresse:

Lindenstr. 10
41515 Grevenbroich

Kontakt:

Fax:
02181-601-3697

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jessica B
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Marcus Braun
Viele Grüße an Frau Zimmermann, die Unhöflichkeit in Person. Auch Menschen beim Strassenverkehrsamt sind Kunden, und Kunden sorgen für Ihren Arbeitsplatz.
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Marc Höttemann
Mein erstes Mal im StVA Grevenbroich - und ich war nach meinem Besuch wirklich begeistert: von der Buchung eine Termins online über die Registrierung vor Ort im Amt bis hin zur Bearbeitung meines Anliegens lief alles top. Mein Termin war für 11:50 Uhr gebucht, ich habe mich um eine Viertelstunde vorher am Terminal eingecheckt und in weniger als zehn (!) Minuten waren mein Auto zugelassen und die TÜV-Plaketten angebracht. Schneller und besser geht's nicht! In Kombination mit einem freundlichen Sachbearbeiter war mein "Dienstleistungs-Erlebnis" klasse und verlief reibungslos und flott.
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Rolf Engels
Kurze Wartezeit sehr nette Angestellte, was will man mehr
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Markus Röhrken
War heute ohne Termin da, dass es schwierig ist war mir klar und wenn wirklich viel zu tun gewesen wäre, dann könnte ich wirklich verstehen das man abgewiesen wird. Allerdings ist die Art und Weise eine Unverschämtheit, selbst der Herr der eine Behinderte Tochter hat , wurde so unfreundlich behandelt und vorgeführt das ich erschreckt war. Empathie und Freundlichkeit wäre das Zauberwort.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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