Zulassungsstelle in Dormagen (Landkreis Rhein-Kreis Neuss)

Adresse:

Kieler Str. 26
41540 Dormagen

Kontakt:

Fax:
02131-928-3694

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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B Spi
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ADB UMZÜGE
Katastrophe
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Gino Czajka
hiermit möchte ich mich über die Behandlung durch einen Mitarbeiter Ihrer Zulassungsstelle in Dormagen (Kieler Straße 26) beschweren. Ich hatte am heutigen Tag einen Termin zur Ummeldung meines Fahrzeugs, da ich kürzlich nach Dormagen gezogen bin. Die Terminaktivierung erfolgt vor Ort über ein Terminal mit QR-Code. Obwohl ich den Vorgang ordnungsgemäß durchgeführt habe und ein Bestätigungston ertönte, erschien auf dem Bildschirm keine Aktivierungsanzeige. Da ich zuvor beobachtet hatte, dass andere Kunden trotz Termin längere Wartezeiten hatten, ging ich davon aus, dass es sich auch in meinem Fall lediglich um eine Verzögerung handelt. Nachdem ich schließlich als letzter Kunde im Wartebereich war, kam ein Mitarbeiter auf mich zu und sprach mich in einem nach meinem Empfinden unangemessen scharfen und aggressiven Ton an. Ich erläuterte die Situation sachlich, jedoch wurde meine Erklärung nicht akzeptiert. Stattdessen verschärfte sich der Ton des Mitarbeiters deutlich. Obwohl ich freundlich und ruhig geblieben bin, wurde ich herablassend behandelt. Ich halte dies für inakzeptabel, insbesondere in einer öffentlichen Behörde. Zudem fielen seitens des Mitarbeiters unter anderem folgende Aussagen: „Die Kasse ist schon geschlossen, ich weiß nicht, ob wir das noch machen können.“ (gegen 15:35 Uhr) „Ich bin 53 Jahre alt, so brauchen Sie nicht mit mir zu reden, sonst können wir das gleich beenden.“ „Nächstes Mal brauchen Sie nicht so anzukommen.“ Darüber hinaus wurden mir Unterlagen unsachlich auf den Tisch gelegt bzw. geworfen, was den respektlosen Gesamteindruck zusätzlich verstärkte. Meine Partnerin war während des gesamten Vorfalls telefonisch zugeschaltet und konnte das Gespräch vollständig mitverfolgen. Auch sie war über den Umgangston sehr schockiert. Ich bitte Sie daher, den Vorfall intern zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ein derartiger Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel und sollte in einer serviceorientierten Behörde nicht vorkommen. Abschließend möchte ich anmerken, dass auch anwesende Mitarbeitende die Situation offensichtlich wahrgenommen haben, jedoch nicht eingegriffen haben, was ebenfalls kritisch zu bewerten ist. Zusammengefasst einfach eine schockierende Erfahrung, was man nur aus Geschichten hört wird hier wahr.
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Mario Lorenzen
Alles super. Die Mitarbeiter waren sehr freundlich und haben zügig gearbeitet. Wartezeit ca. 5 Minuten.
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Dirk Kahlenberg

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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