Zulassungsstelle in Hürth (Landkreis Rhein-Erft-Kreis)

Adresse:

Hürth Park B100
50354 Hürth

Kontakt:

Fax:
02271-83-3710

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dior Parallangaj
Einer der schlechtesten Erfahrungen, die ich in Deutschland gemacht habe. Die Mitarbeiterin am Schalter 21 war unfreundlich, arrogant und überhaupt nicht hilfsbereit. Wir waren pünktlich zu unserem Termin da und es hat nur ein einziges Dokument gefehlt, das wir innerhalb von 3 Minuten besorgt haben. Trotzdem hat sie sich geweigert, den Vorgang weiterzubearbeiten. Wegen dieser unnötigen Entscheidung musste ich noch 3 weitere Tage in Deutschland bleiben, was mich zusätzlich Zeit, Geld und Stress gekostet hat. So ein Verhalten gegenüber Kunden ist absolut unprofessionell und respektlos. Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sollten wenigstens etwas Verständnis und Menschlichkeit zeigen. Sehr enttäuschender Service – ich würde niemandem empfehlen, hierher zu kommen.
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Stephan Eyberg
Letztes Jahr ein Atv zugegelassen ,hab drei Anläufe gebraucht bis es richtig war. Hab den Eindruck gehabt das die Mitarbeiter Schwierigkeiten mit dem übersetzen der Coc Papiere hatten ,fand ich schon traurig.
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Ali Mente
Netter Kontakt professionelle Abwicklung
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Chris L.
Gut zu erreichen, schnelle Abwicklung. Überraschend gut organisiert für eine deutsche Behörde.
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Maik Hensch
Absolut katastrophale Erfahrung bei der Zulassungsstelle in Hürth. Dieses ganze System ist einfach nur daneben: Man muss sich exakt 15 Minuten vor dem Termin vor Ort einloggen macht man es ein paar Minuten früher, funktioniert es einfach nicht. Ich war 17 Minuten vorher da und konnte mich nicht anmelden. So eine unflexible und realitätsferne Regelung ist einfach nur lächerlich. Die Hinweise dazu laufen auch noch viel zu kurz über ein Display völlig unverständlich, wie insbesondere ältere Menschen das rechtzeitig erfassen sollen. Der Gipfel war aber der Mitarbeiter am Empfang extrem unfreundlich, genervt und komplett unhilfsbereit. Statt Unterstützung gab es nur pampige Antworten. Insgesamt eine absolut grauenhafte Erfahrung chaotisch organisiert, unnötig kompliziert und dazu noch miserabler Service. So geht man nicht mit Bürgern um.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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