Zulassungsstelle in Hürth (Landkreis Rhein-Erft-Kreis)

Adresse:

Hürth Park B100
50354 Hürth

Kontakt:

Fax:
02271-83-3710

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Pina C
Kennzeichen im Shop werden nicht gleich und schief gestanzt, Horror
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Tom Eblinghaus
Ich möchte hier meine Erfahrung mit der Zulassungsstelle Hürth teilen, um anderen Bürgerinnen und Bürgern einen realistischen Eindruck vom Ablauf und Umgang vor Ort zu geben. Ausgangspunkt war, dass mein hinteres Kennzeichen mutmaßlich entwendet wurde. Ich habe daraufhin ordnungsgemäß eine Verlustanzeige bei der Polizei erstattet und alles Nötige in die Wege geleitet, um neue Kennzeichen zu erhalten. Da sich mein Fahrzeug in Finanzierung befindet, musste zusätzlich der Fahrzeugbrief über die Bank organisiert werden, was bereits mit erheblichem zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden war. Nach mehreren Abstimmungen und Terminvereinbarungen konnte ich schließlich neue Kennzeichen bei der Zulassungsstelle Hürth erhalten. Diese wurden vor Ort durch eine Mitarbeiterin angebracht und anschließend überprüft. Bereits unmittelbar nach meiner Heimfahrt stellte ich jedoch fest, dass sich das vordere Siegel gelöst hatte und abgefallen war – offensichtlich aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Anbringung. Ich habe den Mangel umgehend telefonisch gemeldet und noch am selben Tag einen erneuten Termin wahrgenommen. Anstatt einer unkomplizierten Klärung oder Nachbesserung wurde ich vor Ort jedoch sehr unfreundlich behandelt. Mir wurde unterstellt, ich hätte den Verlust selbst zu verantworten, obwohl der zeitliche Zusammenhang eindeutig war. Besonders unverständlich war für mich die geforderte „Lösung“: Ich sollte erneut neue Kennzeichen beantragen, eine weitere Verlustanzeige bei der Polizei erstatten und sämtliche Kosten nochmals tragen – obwohl: * die Kennzeichen durchgehend an meinem Fahrzeug angebracht waren, * lediglich ein durch die Behörde angebrachtes Siegel abgefallen ist, * und ich den Vorfall unverzüglich gemeldet habe. Eine kostenfreie Nachbesserung wurde nicht in Betracht gezogen. Ich war in diesem gesamten Vorgang bereits einmal unverschuldet durch den Diebstahl meines Kennzeichens betroffen und empfinde es als äußerst unangemessen, durch einen offensichtlichen Fehler bei der Siegelanbringung erneut mit Aufwand, Kosten und einem solchen Umgang konfrontiert zu werden. Mein Eindruck ist leider, dass hier sehr schematisch und wenig bürgerorientiert entschieden wird, ohne den konkreten Einzelfall angemessen zu berücksichtigen. Ich kann nur empfehlen, bei Terminen vor Ort alles genau zu prüfen und sich im Zweifel frühzeitig abzusichern.
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Karin Deinzer
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Paul Faber
Absolut unfähige, unfreundliche, ignorante Mitarbeiter die, die Schuld auf den Kunden abschieben, obwohl es ihr Versagen ist!! Durfte unverrichteter Dinge gehen, weil die Behörde es nicht hin bekommt, digitale Daten vom TÜV über Nacht zu empfangen. Sie brauchen scheinbar 3 Tage dafür darauf zu, zu greifen. Das ist einfach nur peinlich und inkompetent. Ich hatte die original Dokumente dabei!! Und dann wird man weg geschickt, mit der Info: fahren sie zum TÜV und fragen sie da...wie denn ohne Zulassung?!? Und um einen neuen Termin muss man sich selbst kümmern, frühestens in einer Woche...wer zahlt eure Gehälter?!? Das aller frecheste war das zwei der Damen um 10 Uhr in Pause gegangen sind, schließlich haben sie um 9 Uhr erst auf gemacht!! Danke für nichts!! Aber das interessiert da sowieso niemand!! Kleiner Nachtrag: am nächsten Tag war ich in Bergheim bei der Zulassungsstelle. Mit Termin keine Minute gewartet, der Mitarbeiter an Schalter 5 war total freundlich und sehr kompetent. Alles hat wunderbar geklappt und ich hatte genau die selben Unterlagen dabei, wie den Tag zuvor in Hürth. Der Mitarbeiter hat sich Zeit genommen, zugehört und Fragen beantwortet. Nach ca. 20 min war alles fertig, sogar die neuen Eintragungen wurden in den Fahrzeugschein übertragen, wozu die Dame in Hürth keine Lust hatte und wollte das ich dafür einen neuen Termin mache. Fazit NIE WIEDER ZULASSUNGSSTELLE HÜRTH, NUR NOCH BERGHEIM!!
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Bobby Vass
Ca 30 bis 45 min Wartezeit,aber das ist voll in Ordnung

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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