Zulassungsstelle in Hürth (Landkreis Rhein-Erft-Kreis)

Adresse:

Hürth Park B100
50354 Hürth

Kontakt:

Fax:
02271-83-3710

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Florian Krämer
Selbst mit Termin kann man eine Stunde Wartezeit mitbringen.....
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nishimiya shouko
ich möchte Ihnen eine Rückmeldung zu meinem letzten Besuch bei der Zulassungsstelle geben. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Abläufe unnötig kompliziert und wenig kundenfreundlich sind. In meinem Fall lagen alle erforderlichen Unterlagen vor, dennoch kam es zu einer Ablehnung aufgrund einer formalen Kleinigkeit. Ich hoffe sehr, dass die Leitung künftig prüft, wie die Prozesse verbessert werden können, sodass ähnliche Situationen für Bürgerinnen und Bürger einfacher und effizienter gelöst werden.
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A. P.
Einfach nur absolut unterirdische Zustände. Hat man einen Termin und erscheint pünktlich bzw. früher um zur Terminzeit anwesend zu sein, wartet man minimum +/-30-45min. Aber wehe man hat einen Termin, es kommt irgendwas unbeabsichtigtes wie Stau, oder die Riesen-Baustelle vor der Tür damit man noch 10min. braucht um einen Parkplatz zu finden oder in der Tiefgarage zu parken, dann ist man zu spät und es gibt absolut keine Möglichkeit mehr. Man darf wieder nach Hause und einen neuen Termin machen! Dann wird man noch blöd angeguckt weil man schon nahezu bettelt um noch dran genommen zu werden, fragt man warum man angeguckt wird als sei man ein Monster, wird man angeschrien und beleidigt und schreit man zurück wird die Polizei gerufen und man bekommt eine Anzeige! Ich weiss nicht ob ich lachen oder weinen soll über euch, aber egal was ihr tut, es ist lächerlich. Wir sehen uns dann eventuell vor Gericht. Ich werde mal die ganzen 1-Sterne Rezensionen die das unfreundliche bis unverschämte Verhalten der Mitarbeiterinnen bestätigt mitnehmen und vorlegen, damit man sieht ich bin nicht alleine. Trotzdem vielen Dank an Frau Nadine A. die noch raus kam und mit mir gesprochen hat und wirklich helfen wollte aber nicht konnte. Ebenso danke an die Dame am Fenster, erst freundlich und Hilfreich am Ende muss sie dann leider auch zu ihren Arbeitskollegen halten was soll die arme schon machen, ehrlich sein und am nächsten Tag der BNu-Mann auf der Arbeit.
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Die St
Neuanmeldung, kann nur sagen sehr freundlich, sachkundig und auch bei Nachfragen immer hilfsbereit, Danke an das tolle Team.
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Ma Gipi
Termine werden hier offenbar nur aus Spaß vergeben. Die letzte 5 Termine wurden mit + 50 min mind. eingelöst. Ein Traum für jeden Berufstätigen. Die Freundlichkeit der Sachbearbeiter ist ein Glücksspiel. Bis jetzt überwiegt eher ein negatives und unfreundliches Bild. Falls einer der Verantwortlichen das hier liest, bitte immer dran denken, Sie sind Dienstleister. Auch hier gibt es gewisse Ansprüche die wir als Kunden stellen können. Das Gefühl vermittelt zu bekommen, man sei ein Bittsteller gehört nicht dazu. Hier sind interne Schulung zur Kundenfreundlichkeit sowie Termineinhaltung sicher sehr ratsam.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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