Zulassungsstelle in Hürth (Landkreis Rhein-Erft-Kreis)

Adresse:

Hürth Park B100
50354 Hürth

Kontakt:

Fax:
02271-83-3710

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Saad Faedi
⭐⭐⭐⭐⭐ Ich war heute bei Frau Baumhardt am Schalter 7 wegen der An- und Abmeldung eines Autos. Alles wurde sehr freundlich, schnell und kompetent erledigt. Sie hat sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und den gesamten Ablauf sehr angenehm gestaltet. Ich bin sehr zufrieden mit dem Service und würde jederzeit wiederkommen. Vielen Dank!
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Utku Rsa
Ich musste 40 Minuten auf die Bearbeitung meiner Transaktion warten, weil ein Mitarbeiter inkompetent war. Nach diesen 40 Minuten hieß es dann, ein Dokument fehle. Wenn mein Dokument fehlte, warum musste ich dann 40 Minuten warten? Solche Leute sollten hier nicht arbeiten.
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Guido Neugebauer
Wir waren mit einem Termin am 23.12.2025 vor Ort. Es ging um die Abmeldung eines Fahrzeuges. Der Empfang von Frau D'Angeli war sehr freundlich. 10 Minuten später war der ganze Vorgang fachkompetent und hilfsbereit erledigt. Herzlichen Dank hierfür und für die Empathie bei der Bearbeitung unseres Anliegens. Wir freuen uns auf den nächsten Besuch.
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Mcrypt Gaming
Beantragung kurzzeitkennzeichen, Fahrzeugschein einbehalten und neuen ausgestellt. Nicht infrage gestellt da vertrauen in Personal. Bei der Fahrzeugzulassung wurde dann der alte fahrzeugschein benötigt. Welchen ich nicht mehr besitze da einbehalten. Es wird argumentiert er wäre herausgegeben worden und nun muss ich eine Verlust meldung machen. Fehler wird nichtmals zugegeben. Unfähig auf ganzer Linie!!! Jetzt habe ich einen Fahrzeugausfall von mehr als 3 Wochen wegen eines Fehlers welchen ich nicht begannen habe. Danke für nichts.
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Ayse Akkamis
Sehr hilfsbereit

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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