Zulassungsstelle in Bergheim (Landkreis Rhein-Erft-Kreis)

Adresse:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02271-83-33623

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Timer time
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Mark
absolut enttäuschender Umgang mit einem echten Notfall So einen Umgang mit Menschen habe ich wirklich selten erlebt. Wir befinden uns aktuell in Italien, unser Auto wurde aufgebrochen, Gepäck und unter anderem der Fahrzeugschein wurden gestohlen. Wir sitzen dadurch in einer sehr schwierigen Situation und müssen bereits morgen mit dem Fahrzeug weiterreisen. Deshalb haben wir meine Tante mit einer Vollmacht zur Zulassungsstelle geschickt, damit sie schnellstmöglich einen Ersatz-Fahrzeugschein beantragen kann. Die polizeiliche Anzeige aus Italien wird ebenfalls vorgelegt. Meine Tante hat mehrfach erklärt, dass es sich um einen wirklichen Notfall handelt. Das Problem war nicht einmal, dass man uns letztendlich keinen Termin geben konnte – sondern vor allem, wie mit der Situation umgegangen wurde. Sie wurde mehrfach einfach abgewiesen, ohne dass man sich die Situation überhaupt richtig angehört hat. Es wurde lediglich gesagt, dass es ohne Termin nicht möglich sei und dass angeblich alle anderen ebenfalls „Notfälle“ hätten. Nicht einmal ein kurzes Gespräch oder der Versuch, eine Lösung zu finden, wurde angeboten. Besonders enttäuschend war, dass während des Wartens tatsächlich Termine nicht wahrgenommen wurden. Meine Tante hat daraufhin höflich gefragt, ob sie den nicht wahrgenommenen Termin übernehmen könne. Auch das wurde kategorisch abgelehnt. Natürlich verstehen wir, dass eine Zulassungsstelle feste Abläufe und Termine hat. Aber gerade in einer solchen Situation hätten wir zumindest ein bisschen Empathie, Menschlichkeit und die Bereitschaft erwartet, sich den Fall überhaupt anzuhören. Eine Absage nach einer kurzen Prüfung der Situation hätten wir akzeptiert. Aber jemanden wiederholt abzuweisen, ohne sich den konkreten Notfall überhaupt anzusehen, ist für uns absolut unverständlich. Wir sitzen im Ausland fest und versuchen lediglich, ein durch einen Diebstahl entstandenes Problem schnellstmöglich zu lösen. Ein bisschen Menschlichkeit und Kundenorientierung wären hier wirklich angebracht gewesen. Sehr enttäuschende Erfahrung mit diesem Team.
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Ari Ka
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Thorsten Größchen (Bullifreak)
Termin eingehalten Freundliches Personal
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Mathias Krawczyk

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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