Zulassungsstelle in Bergheim (Landkreis Rhein-Erft-Kreis)

Adresse:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02271-83-33623

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Friedrich Lücker
Wie bei den meisten Behörden - einfach grausam! Der Terminal, an welchem man seinen Termin aktivieren soll, war ohne irgendwelche Hinweise außer Betrieb. Als ich dann nach 30 min mal nachfragte, wann es denn soweit wäre, speiste man mich mit „Es könne sich nur noch um Minuten handeln“ ab. Als ich dahinterkam, dass mein Termin wohl nicht erfasst worden ist, war es bereits zu spät, um diesen noch zu aktivieren. Der nach mit Kaffee übergossenem Aschenbecher duftende Sachbearbeiter sagte mir dann, ich müsste sicherstellen, dass mein Termin aktiviert worden sei. Hilfe – Fehlanzeige! Ein anschauliches Beispiel dafür, wie pleite alle Behörden wären, wenn ihre Mitarbeiter in der freien Marktwirtschaft arbeiten würden. Aber da man das Dreifache von vergleichbaren Sachbearbeitern verdient, schien es keinerlei Notwendigkeit zu geben, mir auch nur etwas entgegenzukommen. Alles in allem ein ziemlicher Saftladen!
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Christian K
Behörde halt.... Hat aber insgesamt gut funktioniert. Auf jeden Fall wesentlich schönere Umgebung als in Hürth.
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ruhig 1503
Ich hatte heute einen Termin für einen Antrag für meinen Führerschein. Erstmal hatte ich bereits Mitte August für einen Termin telefoniert, in der Erwartung, dass ich spätestens in einer Woche einen Termin bekommen würde, da meine eigene Stadt (Hürth) mir einen noch späteren Termin geben wollte! Der frühste Termin, dem man mir anbot, war allerdings erst Mitte September (heute)! Also war ich heute für meinen Termin, der um viertel vor Acht war, da. Zu meiner Empörung gab es aber anscheinend einen Fehler in der Terminbuchung und mein Termin musste um fast zwei Stunden nach hinten verschoben werden! Und das an einem Arbeitstag! Mein Vater musste seine Arbeit also volle drei Stunden sausen lassen und ich verpasste mehrere Schulstunden, und das völlig umsonst. Bei meinem Termin wurde mir dann erklärt, dass es im Straßenverkehramt selbst keine Ansprechperson für so ein Anliegen gibt, da alles online abläuft und auch ich meine Beschwerde nur so einreichen kann. Von einer Kreisstadt hätte ich erwartet, dass sie eine sichereres Terminverfahren hat als Hürth!
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Xilef og
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D. D.
Nettes Personal. Nur wenn man mit der Nummer aufgerufen wird, weißt man nicht in welche Richtung man gehen muß. Zum Glück hilft einem der freundliche Mann direkt am Eingang.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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