Zulassungsstelle in Bergheim (Landkreis Rhein-Erft-Kreis)

Adresse:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02271-83-33623

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ulrich Wolff
Trotz Termin über 1 Std. Wartezeit. Dafür wurde ich von einem sehr freundlichen und engagierten Mitarbeiter bedient. Das hat den Ärger im Rahmen gehalten. Seit dem Umzug in das neue Gebäude und der Anmeldung mit Code super. Es ist immer wieder eine Freude, wie schnell man jetzt seine Sache erledigt hat. Vorausgesetzt, man hat alle Unterlagen dabei. Das sind mir 5 Sterne wert.
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Kaa Bee
Wow, habe mein Fahrzeug heute umgemeldet. 2 Mitarbeiter waren so lieb mir einen Termin vor Ort noch zu buchen, nachdem ich mich ein paar Mal verfahren hatte, war ich ein bisschen auf den letzten Drücker dort ....was soll ich sagen: sehr sehr nett, das Ganze hat dann nur 6 Minuten gedauert, bis ich wieder raus war. Lieben Dank an ALLE Mitarbeiter. Ich hatte extra frei genommen! Willkommen in Bergheim:-)
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Marco Reinold
War heute in der Führerscheinstelle. War begeistert vom Ablauf und der Bearbeitung. Von der online Terminvergabe bis zum Einchecken alles super geklappt geringe Wartezeit. Anliegen wurde zügig und unkompliziert bearbeitet. Sie Mitarbeiter der Führerscheinstelle waren alle durchweg freundlich und hilfsbereit. Jederzeit wieder.
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Scott
Als ich mein Kartenführerschein beantragt habe, wurde mir gesagt, dass es 2-3 Wochen dauert. Ich warte jetzt schon seit 6 Wochen auf den Führerschein. Auf meine Mails, die ich vor 1-2 Wochen verschickt habe, wird auch nicht geantwortet.
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Daniel Tiedtke
2 Wochen lang versucht dort anzurufen , keine Chance . Selbst die Kollegen des Rhein erft kreis kamen nicht durch ??? Wie inkompetent kann eine Behörde sein ?

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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