Zulassungsstelle in Bergheim (Landkreis Rhein-Erft-Kreis)

Adresse:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02271-83-33623

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ralf Fischer
Durch die Online-Anmeldung werden Wartezeiten erheblich reduziert. Die Mitarbeiter sind äußerst zuvorkommend.
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U U
05.11.2025 Für die Angestellte an Schalter 1 ist Freundlichkeit ein Fremdwort, dass musste ich zum wiederholten Male bei dieser Frau feststellen, diese Person ist untragbar, sie hat noch nicht mitbekommen von wem sie bezahlt wird.
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Ouassim Abali
Größte Müll Schmutz Katastrophe Arbeiterinnen heute Schalter 3 die unhöflichste Frau die ich in mein Leben gesehen habe alle unfreundlich geht nicht dahin
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Hossein Rezai
Heute hatte ich einen Termin im Straßenverkehrsamt Bergheim, den ich wegen einer unverschuldeten Bahnverspätung leider verpasst habe. Obwohl die Mitarbeiterinnen hinter dem Schalter zu dem Zeitpunkt frei waren, wurde ich abgewiesen, als ich höflich nachfragte, ob eine schnelle Bearbeitung möglich wäre. Die Reaktion war nicht unkooperativ. Ich habe volles Verständnis für Terminregelungen, aber ein bisschen Kulanz und ein freundlicherer Umgang mit Kunden in solch einer Notlage wären wünschenswert. Es ist enttäuschend zu sehen, dass selbst bei freien Kapazitäten keine Flexibilität gezeigt wird. Die Terminflut mag hoch sein, aber ein starrer Umgang ohne jeglichen Ermessensspielraum ist frustrierend. Ich hoffe, dass in Zukunft die Kundenorientierung verbessert wird.
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Elke Stephan
Mega freundlicher Mitarbeiter an der Telefonvermittlung, sowas ist selten. Und er musste auf Grund seines Wissens nicht weiter verbinden, meine Fragen konnten direkt geklärt werden. Ich war auch schon öfter vor Ort, modernes Gebäude und durch die Möglichkeit der Terminbuchung vorab laufen die Abwicklungen auch zügig und unkompliziert

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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