Zulassungsstelle in Bergheim (Landkreis Rhein-Erft-Kreis)
Adresse:
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Andrea Lu
Sehr bürgerfreundliche Öffnungszeiten, hilfreiche Servicemitarbeiter an der Information, kurze Wartezeit, kostenlose Parkplätze und ausserordentlich freundliche Mitarbeiter/innen. Verdiente 5 Sterne, solche Leistungen gibt es nicht in jeder Kommune!
lordmaiki_75
Das Eintauschen eines bald ablaufenden Papierführerscheins gegen den neuen EU-Kartenführerschein verlief absolut problemlos und vor allem schnell. Vorher Online einen Termin gemacht, die erforderlichen Unterlagen vorgelegt, bezahlt... und fertig. Die gesamte Bearbeitungsbetrug neun (!!!) Minuten ... Man sollte sich allerdings als mündiger und gebildeter Bürger auch die Mühe machen und die Angaben der Behörde bzgl. beizusteuernden Unterlagen für sein Anliegen auch beachten ! Wer die Hälfte nicht dabei hat, dem kann auch nicht geholfen werden...
Befremdlich fand ich das grundaggressive Verhalten einiger Besucher an der Info, welche über keinerlei Vorinformationen zu ihrer Angelegenheit verfügten und "einfach mal so was machen wollten" ... Sehr konsequent dass diese dann von den anwesenden Kräften des Ordnungsamtes der Behörde verwiesen wurden, nachdem vorher eine freundliche Erklärung nichts gebracht hat ...
Justus Rabe
Hier wartet man extrem lang und wird dann schlecht bis garnicht bedient.
Krystian Zikeli
Auf E-Mails wird seit einer Woche überhaupt nicht mehr reagiert. Telefonisch wurde mir zu meinem Anliegen eine Telefonnummer im Hause gegeben mit den Worten, dass ich wohl niemanden erreichen werde. Natürlich hat den ganzen Tag über niemand das Telefon abgehoben. Vielen Dank!
Max Dern
Termin für denselben Tag (nur 1,5h vorher) gebucht, 15 min vor Termin eingecheckt/aktiviert und zum gebuchten Zeitpunkt war ich schon wieder mit fertiger Zulassung aus der Tür. Der absolute Wahnsinn!
Einziger Wermutstropfen: das BM Kennzeichen 😜
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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