Zulassungsstelle in Bergheim (Landkreis Rhein-Erft-Kreis)

Adresse:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02271-83-33623

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Álvaro Catalan
Nächster Grund auszuwandern !! Mittelalterliche Strukturen, unzufriedene und unmotivierte Mitarbeiter, kein Budget, keine Zeit. Deutschland du bist so arm dran.
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Wilfried Wilden
Parkplatz Situation sehr schlecht die schilder für Parkscheibe nicht gut sichtbar es wird schon drauf gewartet das man sie Vergisst reine abzocke.
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Sofie Kochen
Ich fand die mich bedient hat am Schalter 7 für Straßenverkehrsamt die war sehr nett und sehr verständnisvoll zu mir, weil ich es zum ersten Mal gemacht habe was das Kfz-Zulassung betrifft und sie hat mir die Nervosität genommen und es hat alles geklappt 😀.
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GG
Ziemlich enttäuschend. Wollte den Internationalen Führerschein beantragen - ohne Termin kann man den Donnerstags beantragen an den anderen 4 Tagen geht es überhaupt nicht. Ich weiss nicht wer sich sowas ausgedacht hat. Die Telefonnummer der Führerscheinstelle ist glaube ich auch nur zu Show da, niemand erreichbar. Da sollte man dran arbeiten.
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Günter Kerp
Wir hatten einen Termin online gebucht wegen einer Womo Zulassung. Parkplatzsuche katastrophal. Nach längerem Fußweg noch pünktlich zum StVA gekommen. Wurden dann unmittelbar nach dem Check in am Terminal schon aufgerufen. Sehr freundliche Dame am Schalter. Einschließlich Schilder machen waren wir in knapp einer halben Stunde fertig. Super!!! Die beiden Fußwege haben länger gedauert.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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