Zulassungsstelle in Marl (Landkreis Recklinghausen)

Adresse:

Stettiner Str. 10
45770 Marl

Kontakt:

Fax:
02361-53-7205

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nachtfalken Tenere
Es werden nur Termine auf 14 Tage im voraus vergeben und das nur sehr begrenzt. Früher, wo man noch eine Kartennummer ziehen musste, war es deutlich besser. Die dortigen Fachkräfte sind teilweise sehr fragwürdig was die psychische Belastung angeht. Zahlen geht auch nur noch bargeldlos, der mündige Bürger ist oder wird immer mehr Bevormundung oder geistig enteignet.
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Andrea Schulz
Mussten trotz Termin dann noch recht lange warten. Wenigstens klimatisiert. Als wir dann in die Behörde reingehen durften war gefühlt jeder 2. Mitarbeiter mit Kollegen am quatschen oder essen. Mit ner Chipstüte da zu sitzen bei Kundenverkehr ist schon merkwürdig
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Salim Korkmaz
REINSTE KATASTROPHE, Man kann telefonisch keinen erreichen! Vor Ort gibt es keine Auskunft ohne Termin! Online gibt es keine freieren Termine! Wie soll man bitte einen Termin vereinbaren.
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Rainer Knappheide
War heute morgen da um eine Zulassung abzugeben, war nur 3 Minuten nach 8.30 h da und wollte nur die Tasche abgeben um am nächsten Tag wieder abholen, das ging nicht da nur bis 8.30 h abgegeben werden kann !!! Ja Leute wenn schon eine einzige Handbewegung für euch zu viel ist, von Kulanz keine Spur und Kein Verständnis für Kunden die wie ich für den einzelnen Weg 80 km fahren müssen, dann solltet ihr am besten zuhause bleiben. NOCHMALS : IHR SEID FÜR DIE STEUERZAHLER DA, NICHT UMGEKEHRT !
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Дмитрий Андрющенко

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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