Zulassungsstelle in Marl (Landkreis Recklinghausen)

Adresse:

Stettiner Str. 10
45770 Marl

Kontakt:

Fax:
02361-53-7205

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kathrin Nickels
Ich hatte zuvor telefonisch mein Anliegen vorgestellt,der Angestellte hat alles freundlich erklärt und vor Ort kam ich sehr schnell dran,mit meiner Nummer konnte ich mich schnell anmelden und hinterher die Zahlung am EC-Automat hat auch schnell geklappt
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halil kaygisiz
Also ich war schon öfter Dort sowohl mit und auch ohne Termin ( Schnellschalter ) immer reibungslos. Ich verstehe die Negativen Kommentare nicht.
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Schulz-PV Ihr Fachmann für Photovoltaik
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Claus Carmanns
Ich war bei der Zulassungsstelle in Marl zum Anmelden eines neuen Wohnanhängers mit 100 km/h Zulassung. Die eigentliche Zulassung war kein Problem, die 100 km/h Zulassung schon. Die Dekra hatte in der Bescheinigung in der Fahrgestell-Nr. zwei falsche Angaben eingetragen, einmal einen Buchstaben zuviel und einmal eine Ziffer zu wenig. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle, Herr Spangenberg, räumte mir die Möglichkeit ein, innerhalb der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eine Dekra Station in Marl aufzusuchen und dort mir eine berichtigte Bescheinigung zur 100 km/h Zulassung abzuholen. Dies tat ich und war wieder deutlich innerhalb der Öffnungszeiten zurück. Da ich direkt ohne erneuten Termin zu Hr. Spangenberg vorgelassen wurde, hätte jetzt auch die 100 km/h Zulassung durchgeführt werden können, dies konnte aber nicht geschehen, "weil der Mitarbeiter der Dekra Marl mir einen unvollständigen Bericht mitgab" und der Bericht nicht beim KBA digital vorlag! Dieses vorbildliche Verhalten von Herrn Spangenberg möchte ich hier deutlich hervorheben. Das nenne ich Dienst am Bürger. Jede Behörde kann stolz darauf sein, wenn es solche Mitarbeiter hat. Also liebe Vorgesetzten, jede Behörde / jede Fa., ist nur so gut wie ihre Mitarbeiter.
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Erik Kreiner
Gestern unseren Wohnwagen angemeldet. Leider war das Kennzeichen welches ich reserviert hatte seit 6 Jahren vergeben. Frau B.hat das aber zu meiner Zufriedenheit gelöst . Blöd nur das ich das Kennzeichen schon dabei hatte. Schwierig war die Anfahrt. Ich fahre normalerweise 30 Minuten aufgrund einer Baustelle kurz vorher habe ich fast 60 gebraucht. Ein Hinweis bei der Terminbuchung wäre schön gewesen. Ich hatte fast meinen Termin verpasst.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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