Zulassungsstelle in Marl (Landkreis Recklinghausen)

Adresse:

Stettiner Str. 10
45770 Marl

Kontakt:

Fax:
02361-53-7205

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Heike Paßenheim
Terminbuchung hat schnell und zügig geklappt (mehrmals schauen, es werden immer wieder kurzfristige freie Termine angeboten), zum Termin kurz am Terminal eingecheckt und pünktlich dran gekommen, alles wurde schnell, kompetent und freundlich erledigt.
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Sabine Heiduschke
Hat alles super geklappt! Pünktlich, hilfsbereit und informativ!
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Annika
Zunächst der Schock: nächster freier Termin in 1,5 Monaten. Kurz danach habe ich festgestellt: Einfach morgens um 7.30 Uhr einloggen, da werden die (sehr zahlreichen!) Termine des Tages freigeschaltet. Grund dieses Vorgehens sind Händler, die Termine sonst nur blocken und nicht erscheinen. Termin am gleichen Tag um 10:50 Uhr vereinbart, um 11:10 Uhr war ich mit einem angemeldeten Fahrzeug und fertigen Nummernschildern schon wieder fertig. Top!
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Christian Binder
Ich hatte neulich mit mehreren Angestellten vor Ort das Vergnügen. Sämtliche Fragen u. Wünsche wurden mir neben der eigentlichen Änderungen meiner Papiere erläutert. Insbesondere wurde alles mögliche zur Kundenzufriedenheit beigetragen. Besonders bedanken möchte ich mich bei Frau Junk****** und Herrn Schlie*******. Gerne wieder!
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Georg Wolski
Alles super geklappt! - ganz unkompliziert einen Termin für den nächsten Tag vereinbart - Ich war ca. 10 Min vor dem Termin in der Zulassungsstelle - musste nur ca. 5 Min. warten - sehr freundliches Personal - nach 15 Min. war alles erledigt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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