Zulassungsstelle in Waldbröl (Landkreis Oberbergischer Kreis )

Adresse:

Gerdesstr. 5
51545 Waldbröl

Kontakt:

Fax:
02261-883681
E-Mail:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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alex xy
Eine Frechheit dieser Verein war 10min vor der Öffnung da und es hieß dann dass ich in der Kälte warten soll um Punkt 8 Uhr blieb die Tür verschlossen komisch auf der einen Seite könnt ihr euch an die Öffnungszeiten halten und auf der anderen Seite wieder nicht. Ganz davon abgesehen das der Service und die kundenfreundlichkeit auch unter aller Sau war
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Manuela Behrens
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S. S.
Mitarbeiter sind eigentlich ganz gut und freundlich, die Rezession ist nicht gegen die Mitarbeiter, aber das mit den Terminen geht gar nicht. Es gibt Menschen die Arbeiten vormittags, und die können nicht zwei Wochen auf ein Termin warten da viele auf Autos angewiesen sind und auch nicht den ganzen Tag lang auf der Seite nach spontan frei geworden Terminen suchen. Manchmal muss man auch spontan Auto ummelden aufgrund eines Unfalls um zur Arbeit zu kommen, da gehen zwei Wochen einfach nicht. Das die Versicherungen und Makler die ganzen Termine ausbuchen und sich natürlich auch eine Anmeldung bezahlen lassen finde ich ein Unding. Man will uns einfach an jeder Stelle das Geld aus den Taschen ziehen und arbeiten wo es nur geht gegen die eigenen Bürger. Lg
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Fabian Steinborn
Schlechter Service und unfreundliches Personal. Die Security am Eingang war hingegen sehr nett.
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Stefan Braun
Motorrad wieder anmelden, ging alles glatt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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