Zulassungsstelle in Gummersbach (Landkreis Oberbergischer Kreis)

Adresse:

Gummersbacher Str. 41a
51645 Gummersbach

Kontakt:

Fax:
02261-88-3681
E-Mail:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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S. G.
Ich weiß nicht wie man so Bürgerunfreundlich sein kann. Es wird alles dafür getan das Zwischenhändler Geld an den Anmeldungen von Autos verdienen, das ist mittlerweile zum Geschäft geworden. Kurzfristig ein Termin zu bekommen ist fast unmöglich, wir sitzen seid zwei Tagen zu dritt da dran und bei keinem klappt es. Sobald die Termine freigeschaltet werden und man sich was reservieren will wird am Ende ein Fehler angezeigt und der Termin ist weg. Ich finde das einfach unmöglich. Es gibt auch Menschen die nicht so gut fit sind online Termine zu machen, für die geht es ja gar nicht als jemanden dafür zu bezahlen um ein Auto anzumelden. Und die Öffnungseiten, auch unglaublich. Vier mal die Woche nur bis 12 und die Zweigstellen, z.b. Waldbröl haben in den Ferien zu bei dem Ansturm an Bürger die verzweifelt Versuchen einen Termin zu bekommen Die Kritik richtet sich ausschließlich auf das ganze System, nicht auf die Mitarbeiter, die können nichts dafür.
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XThe Pitbull
Super freundlich und kompetent.
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Michael Koppers
Ein "Dankeschön" reicht, sagte die freundliche Mitarbeiterin in der Zulassungsstelle. Nein, das tut es nicht, denn es war viel mehr, was das man erwarten durfte!!! Morgens um 11.25 hatte ich am letzten Tag vor den Osterfeiertagen '26 meinen Zulassungstermin. Doch, oh weh, der Brief für die Zulassung war noch nicht in der Behörde eingegangen. DHL hatte viel zu tun und lieferte den erst um 13.3O Uhr. Mein Vormittagstermin war geplatzt... und das neue Auto wartete auf mich im Autohaus. Die Mitarbeiterinnen waren jedoch so freundlich und bemüht, dass sie mein Auto, um 15.oo Uhr zugelassen haben. Dafür verdient das Straßenverkehrsamt in Gummersbach mehr als nur ein Dankeschön!! Für die außergewöhnliche Hilfsbereitschaft, und Freundlichkeit vergebe ich "sechs" ⭐⭐⭐⭐⭐⭐ von fünf Sternen. Danke nochmals, liebes Team vom Straßenverkehrsamt im Oberbergischen Kreis !!! Ostern ist gerettet. 👍...🐰...
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David Schröder (david7919)
Dadurch, dass es hier immens schwierig ist, nach einem Fahrzeugkauf kurzfristig einen Termin zur Fahrzeuganmeldung zu erhalten, habe ich mich für eine Online-Zulassung mit finanziellem Mehraufwand entschieden. Ich erachte es als unverantwortlich, den neuen Fahrzeugschein gemeinsam mit dem Fahrzeugbrief und den HU/Kreisplaketten zu verschicken. Bei jeder Kleinigkeit bedarf es auf dem Amtsweg einer zusätzlichen Authentifizierung bzw. eines zweiten, unabhängigen Briefes. Bei einem Dokument, das als Eigentumsnachweis für ein Fahrzeug mit nicht unerheblichem Wert dient, würde ich mir ein wenig mehr Sorgfalt wünschen. Gleichzeitig empfinde ich es als eine bodenlose Frechheit, den neuen Fahrzeugbrief vierfach (!) gefaltet zu übersenden. Wären die Damen und Herren des Amtes genauso begeistert, wenn deren Unterlagen entsprechend behandelt würden? Ein A4-Umschlag würde den Etat wohl sprengen...
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Klaus Haus
Also was man dort erlebt ist schon die Höhe. Ich bin am Montagmorgen ohne Termin zum Straßenverkehrsamt, weil ich mit der Reservierung im Internet nicht zurecht kam. Ich erhoffte mir gute Chancen, als ich um 7:30 Uhr dort ankam, denn es war niemand in der Wartehalle. Das Personal an den Bedienplätzen plauderte miteinander und ich bat eine von ihnen, mir bei den Internet Terminen zu helfen. Sie schaute mit mir zusammen aufs Telefon und meinte freundlich, ich solle es einfach immer wieder versuchen. Eine andere warf ein, dass man mich doch drannehmen könne, es sei doch gerade niemand da. Daraufhin wurde sie von einer anderen barsch zurechtgewiesen: WIR MACHEN HIER NICHTS OHNE TERMIN und es wurde weiter gekichert und erzählt. Ich habe Fragen! Ich habe meine Sachen jetzt einer Agentur gegeben, die sich angeblich schnell drum kümmert, natürlich gegen Bares. Man darf gespannt sein, ob die beim Straßenverkehrsamt bessere Karten haben.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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