Zulassungsstelle in Gummersbach (Landkreis Oberbergischer Kreis)
Adresse:
Gummersbacher Str. 41a
51645 Gummersbach
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
R.W.E.
Ich war zur Umschreibung eines KFZ dort.
Trotz ziemlich regem Publikumsverkehr, der zügig abgearbeitet wurde, waren die Verwaltungsangestellten zu jedem Kunden super nett, haben geduldig beraten und strahlten angenehm gute Laune aus.
Das habe ich zuvor noch nie in anderen Straßenverkehrsämtern erlebt. Ich war und bin absolut positiv überrascht und hoffe ganz feste, dass das noch lange so schön positiv bleibt. Danke!
Michael Nedell
Personal freundlich und zuvorkommend, was die Räumlichkeiten angeht wird's Zeit, dass in den Neubau umgezogen wird.
Ahmad Alhaji
Nelli Milbaer
Einfach unmöglich!!!
Normale Menschen bekommen keinen Termin. Ich saß auf der Arbeit und nicht nur ich seit halb acht und habe versucht, einen Termin zu buchen. Alle Versuche waren vergeblich. Die Seite ist richtig kompliziert und einfach nur sch...
Moppel kotze
Kurze Frage vorweg, was macht ihr eigentlich beruflich ?
Ein Absoluter Albtraum,
Da ich beruflich nicht die Möglichkeit hatte, war meine Mutter so lieb für mich den Termin wahrzunehmen (Dritte + Vollmacht).
Mussten 2 mal antanzen da Sie nur Fehler gemacht haben
Von der Security die einen nicht rein lassen möchten trotz Code und vorgegebener Uhrzeit, mann muss neuerdings die Email vorzeigen, ich glaube ins Berghaim reinzukommen ist einfacher.
Über einer falsch hinterlegte Nummern, durfte meine Mutter dann 90 min auf die Kennzeichen warten.
Darauf hin wollten sie nur 1 von 2 Kennzeichen rausgeben (ganz normal bei einer Neuanmeldung vom Fahrzeug).
Meine Mutter musste dann die angestellte Person darauf hinweisen das das zweite Kennzeichen hinter ihr auf dem Schreibtisch liegt.
Anschliesend konnte ich dann feststellen das sie das Tüvsiegel vorne draufgeklebt haben (Habe ein usimport Fahrzeug mit kleinen Kennzeichen hinten welches sie selber eingetragen haben).
Nachdem Sie erneut zum Straßenverkehrsamt hingegangen ist damit der Fehler behoben werden kann, haben sie das Kennzeichen geschrottet und ich durfte mir ein neues kaufen.
Ihr seid wirklich der letzte Verein.
Das geht aufjedenfall alles zu Beschwerde, das kann nicht sein. Aus einer Anmeldung welche 15 min dauert wurden 3 Stunden.
Grüße geht raus
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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