Zulassungsstelle in Gummersbach (Landkreis Oberbergischer Kreis)

Adresse:

Gummersbacher Str. 41a
51645 Gummersbach

Kontakt:

Fax:
02261-88-3681
E-Mail:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stefan Niederwipper
Die telefonische Erreichbarkeit ist wohl ein schlechter Witz! Wie kann eine staatliche Behörde so schlecht organisiert sein?
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Jawad Zaraoui
schlechte Beratung,ich war zwei mal da Wegen gleiche Sache ,die Chefin sagte am Freitag ja dann am Montag wieder Nein zu die gleichen Sachen
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Rudi Rabe
Man kann nur Termine Online buchen, nicht vor Ort oder telefonisch, Das schließt ältere oder behinderte Menschen schlichtweg aus, wenn Sie keine Hilfe von anderen haben. Das ist schlichtweg diskriminierend und hat mit „Gleichstellung“ und „Teilhabe“ was Schlagworte sind, die unser Kreis ständig propagiert rein gar nichts zu tun. Für Menschen die nicht Technik affin sind oder sie schlicht nicht haben muss es mindestens eine Alternative geben. Ich werde mich auch persönlich beim Kreisdirektor beschweren.
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Vanessa
Extrem lange Wartezeiten bei Anträgen für Führerscheine, Erste Hilfekurs aus einem anderen Kreis muss man sich selbst besorgen, statt dass die Behörden das selbst untereinander klären, immer wieder neue Änderungen die für noch mehr Bürokratie sorgen.
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Andi Positas
Kaufst ein gebrauchtes Fahrzeug...nicht etwa zum Spass sondern um damit zur Arbeit zu fahren. Da ist doch die Freude schonmal groß, immerhin verdient der Staat ja ganz gut an der arbeitenden Bevölkerung. Ja und dann kommt die herbe Enttäuschung. In Waldbröl scheint alles tot zu sein, in Gummersbach dauert es sage und schreibe 5 Wochen um einen Termin zu bekommen und jetzt sind noch nicht mal mehr die entsprechenden Internetseiten erreichbar. Mit dem Bürger kann man es ja machen. Unverschämtheit!!! Als Reaktion kommt jetzt garantiert die Online-Anmeldung...gilt aber leider nur für Fahrzeuge ab 2015 !!! Schade, dass man einen Bewertungspunkt abgeben muss... " 0 " oder Minuspunkte wären definitiv angebrachter.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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