Zulassungsstelle in Mettmann (Landkreis Mettmann)

Adresse:

Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02104-99-4671

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Karsten Dörtelmann
Die Sachbearbeiter/-innen dort sind äußerst freundlich und hilfsbereit. Es gibt den ein oder anderen nützlichen Tipp, Anliegen werden zügig und völlig unkompliziert bearbeitet. Der Kreis Mettmann ist ja nun relativ groß und trotzdem wird alles zügig und zuverlässig bearbeitet. Hut ab...hier bestätigt sich die landläufige Meinung zu Mittarbeitern im öffentlichen Dienst absolut nicht 😊...hier wird gearbeitet im Dienst der Bevölkerung.
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Uliver Demaj
Besonders Fachgeschulte Mitarbeiter, immer stets zufrieden gewesen. Selbst wenn Not am Mann ist, wird hier immer eine Lösung gefunden. Sehr zufrieden!!!
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Rebal
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Lemoncrisis
Katastrophe. Dauert ½ Jahr für die Führerschein Zustellung
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sono kaj fumo
Meine Erfahrungen bezüglich Organisation und Bearbeitung sind sehr gut. Hatte einen etwas "schwierigeren" Fall, da das Fahrzeug ein ehemaliges Dienstfahrzeug der Bundeswehr war und es keine Zulassungsbescheinigung Teil I gab. Bereits am Telefon hat eine freundliche Mitarbeiterin nützliche Infos gegeben. Die Online-Terminvergabe und Wunsch-Kennzeichen-Reservierung klappten gut. Vor Ort muss man seinen Termin an einem Automaten bestätigen und wird dann über einen Monitor einem Platz zugewiesen, was auch zeitnah ohne lange Wartezeit klappte. Eine sehr freundliche Mitarbeiterin hat alles bestens bearbeitet, die fehlende Zulassungsbescheinigung ausgestellt und alles weitere ausgehändigt (TÜV-Plakette, Feinstaubplakette etc.).

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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