Zulassungsstelle in Mettmann (Landkreis Mettmann)

Adresse:

Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02104-99-4671

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Georg Cieslak
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Tim Schallert
Man kann Gott dankbar sein, wenn man an diesem Amt vorbeikommt. Ich habe meinen Führerschein um C1 und C1E in Etappen nacheinander erweitert. Als ich meinen C1E Führerschein nach bestehen der Prüfung abholen wollte (Prüfung bereits schon 4 Monate her), schickte man mich nach Hause, da die Prüfbescheinigung fehle. Daraufhin habe ich beim TÜV die Prüfbescheinigung angefordert. Die Rückmeldung ernüchternd, die relevanten Daten wurden bereits am 02.06., also vor Monaten an die Behörde elektronisch übermittelt. Ich machte also einen neuen Termin und erklärte die Situation. Ich erhielt eine Email mit der Rückmeldung, die Daten seinen nun meiner Akte eingepflegt und dem Termin stünde nichts im Wege. Gerade beim Termin: es wurde einfach der alte Führerschein erstellt C1 - doppelt, da ich diesen bereits im April erhalten habe, nach bestandener C1 Prüfung - und ich wurde wieder abgewiesen. Ich hätte die Prüfbescheinigung vorlegen sollen, die aber elektronisch zugegangen ist. Nun , neuer Führerschein bestellt, wieder Zeit verschwendet, wieder Wartezeit
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Hartwig Dr.Müller
Termin zeitnah erhalten. Keine Wartezeit und die Sachbearbeiterin war nicht nur sehr strukturiert und effizient, sondern auch außerordentlich freundlich. Das Ummelden des Fahrzeugs ging sehr schnell. Ich war geradezu begeistert.
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Esron
Onlinetermin gemacht, vor Ort angemeldet, kurze Wartezeit, pünktlich dran gekommen, Problem gelöst Vielen Dank
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Holger “Assi” Assenmacher
Ich kann nichts negatives sagen . Die Person die mich versorgte, Danke. Das Straßenverkehrsamt kann nichts dafür das die Leinenprediger in Berlin solche Gesetze beschließen , sie müssen es umsetzen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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