Zulassungsstelle in Mettmann (Landkreis Mettmann)

Adresse:

Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02104-99-4671

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sebastian
Sehr schnelle Bearbeitung, freundliche MitarbeiterInnen, unkomplizierte Abwicklung. Einzig die Parkplatzsuche ist nervig. Besser weiter weg parken und ein paar Meter laufen.
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Heike Grabowsky
Toller Service und tolles Personal
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AnouarC
Ich möchte mich ganz herzlich beim Straßenverkehrsamt bedanken, insbesondere bei meiner Betreuerin Frau Reetz. Sie war während des gesamten Prozesses äußerst freundlich, hilfsbereit und kompetent. Frau Reetz hat sich immer Zeit genommen, meine Anliegen geduldig zu erklären und Lösungen zu finden. Durch ihre professionelle und herzliche Art habe ich mich bestens betreut gefühlt. Dank ihrer Unterstützung verlief alles reibungslos und angenehm – dafür ein großes Lob und ein herzliches Dankeschön!
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Leila Molavi
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Bluemikey
Ja, es ist ein Amt und von daher gibt's auch hier Wartezeiten. Verglichen mit anderen Straßenverkehrsämter in größeren Städten muss der Kreis Mettmann aber keinen Vergleich scheuen. Sehr nette und kompetente Sachbearbeiter kümmern sich zügig und hilfsbereit um alles, was auf den Straßen unterwegs ist. Auch der Grad der Digitalisierung ist ordentlich. Vieles lässt sich direkt online oder per Mail regeln. Der Service ist wirklich beachtlich und dem Kreis scheint das ein echtes Anliegen zu sein. Ich bin mehrfach positiv überrascht. Top! Und wie immer gilt: Wie man in den Wald ruft, schallt es heraus 😉

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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