Zulassungsstelle in Langenfeld (Landkreis Mettmann)

Adresse:

Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld

Kontakt:

Fax:
02173-988-65111

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andreas Knappe
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nixon giggs
Vielen Dank an Frau Boes von der Zulassungsstelle Langenfeld für die schnelle, freundliche und kompetente Zulassung. Sehr angenehmer Service, so wünscht man sich das. Beste Grüße
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Günter Bell
Absolut kompetentes Team
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H.K
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meinem Unmut über die aktuelle Situation bei der Terminvergabe Ihrer Zulassungsstelle Ausdruck verleihen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass man für einfache Vorgänge wie eine Fahrzeugum- oder -abmeldung derzeit eine Vorlaufzeit von zwei Wochen in Kauf nehmen muss. In der Vergangenheit war es üblich und möglich, kurzfristig Termine zu vereinbaren. Dass dieser Standard nicht mehr gehalten wird, stellt für die Bürger dieses Landkreises eine erhebliche Einschränkung dar. Besonders kritisch sehe ich folgende Punkte: • Hürden der Online-Zulassung: Die digitale Alternative ist leider keine Lösung für alle. Die technischen Voraussetzungen für die Identifikation mittels Personalausweis (eID) stellen für viele Bürger eine unüberwindbare Hürde dar. Wer nicht über die entsprechende Hardware oder das technische Know-how verfügt, ist zwingend auf den Vor-Ort-Service angewiesen. • Abhängigkeit von Zulassungsdiensten: Durch die langen Wartezeiten wird man als Bürger dieser Bundesrepublik und dieses Landkreises zum Spielball privater Zulassungsfirmen. Wer sein Fahrzeug zeitnah anmelden muss, wird faktisch dazu genötigt, teure Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Es ist ein Unding, dass man für eine staatliche Pflichtaufgabe ein Vielfaches der eigentlichen Gebühren zahlen muss, nur um den Prozess zu beschleunigen. • Gegenleistung für Steuerzahlungen: Als Steuerzahler erwarte ich eine funktionierende Infrastruktur und eine Verwaltung, die ihren Dienstleistungspflichten zeitnah nachkommt. Ein Fahrzeug zuzulassen, sollte kein wochenlanges Projekt sein. Ich fordere Sie daher auf, die Kapazitäten für die Terminvergabe zu prüfen und wieder einen Bürgerservice zu etablieren, der – wie früher gewohnt – zeitnahe und unbürokratische Erledigungen zulässt. Über eine Stellungnahme zu der Frage, wie Sie die Wartezeiten kurzfristig senken wollen, würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen
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Joerg Getzlaff
Nette und kompetente Bearbeitung meines Anliegens. In das in einer respektablen Zeit.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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