Zulassungsstelle in Langenfeld (Landkreis Mettmann)

Adresse:

Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld

Kontakt:

Fax:
02173-988-65111

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Facta
Die Zeiten der verstaubten Beamtenstuben sind in Langenfelds Straßenverkehrsamt vorbei. Das gesamte Management funktioniert hier erstklassig. Der ohnehin sehr gute Eindruck wurde in meinem Fall nur noch durch die Sachbearbeiterin Frau Rossa getoppt. Frau Rossa fiel mir durch ihre kompetente, nette und hilfsbereite Art und Weise ganz besonders positiv auf. Offengestanden war ich extrem angenehm überrascht. Vielen Dank. Aktueller Zusatz für den 12.09.25 Auch mein zweiter Besuch, der wegen einer Änderung im Fahrzeugschein nötig war, überzeugte mich zu 100 %. Die sehr kurze Wartezeit wurde nur noch durch die sehr nette, kompetente und unkomplizierte Art und Weise von meiner Sachbearbeiterin Frau Boes übertroffen. Chapeau.
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Andreas Meyer
Seitdem auf Terminvergabe umgestellt wurde, bist du pünktlich dran und pünktlich wieder weg. Und immer nette und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So können Behördengänge Spaß machen. 10 von 5 Sternen.
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Andichi Mo
Ich habe mein Fahrzeug bei der Kfz Zulassungsstelle Langenfeld abgemeldet und wurde dabei von Frau Dahl betreut. Die Abwicklung verlief äußerst unkompliziert und schnell. Frau Dahl war ausgesprochen freundlich, kompetent und hat mich hervorragend beim gesamten Vorgang unterstützt. Sie hat alle meine Fragen zum Ablauf verständlich beantwortet und wichtige Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen gegeben. Ihr professionelles und hilfsbereites Auftreten hat den Behördengang für mich besonders angenehm gemacht. Ich kann Frau Dahl und das Straßenverkehrsamt Langenfeld für die Abmeldung uneingeschränkt empfehlen!
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Konstantin Trott
Ich kann die Zulassungsstelle definitiv empfehlen
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Xhemi Saka

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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