Zulassungsstelle in Barntrup (Landkreis Lippe Nebenstelle)

Adresse:

Alverdisser Str. 28
32683 Barntrup

Kontakt:

Tel.:
Fax:
05231-62-1911

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Krzysztof “CAR LO. IT” Baumann
Guten Tag, achten Sie auf dieses Büro!!! Ich hatte eine Frist bis zum 12.02.2024. Die Dame am Fenster sagte, sie könnten mich nicht akzeptieren, weil ich Englisch spreche und in Deutschland bin und sie hier Deutsch sprechen!!!! Totaler Nationalismus, ich spreche 3 Sprachen Niederländisch, Englisch und Polnisch. Die jüngste Dame mit Wimpern wie chinesische Fans sagte, ich müsse mit jemandem kommen, der Deutsch spreche, sonst würde ich meinen Fall nicht erledigen, ich ging zu ihnen, um Exportkennzeichen zu holen, und wurde wie Müll behandelt!!! Ich werde versuchen, die Angelegenheit einer höheren Stelle zu melden
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Jannes
Freundliches Personal und keine langen Wartezeiten, es empfiehlt sich einen Termin vorher Online zu buchen.
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Andre Torggler
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Rolf Grabbert
Sehr schnelle Bedingungen aber gut darauf achten das alle Papiere in Ordnung sind
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Daniela D
Ich hatte dort einen Online Termin zur Ummeldung unseres Autos gebucht. Das ging ohne Probleme und ich wurde auch pünktlich aufgerufen. Ein „Guten Tag“ war der Dame allerdings schon zu viel, sehr lustlos widmete sie sich meinem Anliegen. Ich hatte alle erforderlichen Unterlagen dabei, die angegeben waren. Aber ein Dokument fehlte, weshalb es einen riesen Aufstand gab. Ja sorry, mehr als mitbringen was online steht kann ich ja auch nicht? Dann sollte man aktualisieren. Es wurde dann erledigt mit den Worten „Sie können jetzt bezahlen“ ähm ja, vielleicht sagt man erst einmal einen Betrag bevor ich einfach meine Karte auf das Gerät lege?! Sehr unfreundlich, jeder Kunde scheint zu viel Arbeit zu sein (dabei war da wirklich nicht viel los) und ein sehr herablassendes Verhalten. Ich sollte den Job wechseln, da scheint man wirklich Narrenfreiheit zu haben…

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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