Zulassungsstelle in Bad Salzuflen (Landkreis Lippe Nebenstelle)

Adresse:

Louis-Uekermann-Weg 2
32107 Bad Salzuflen

Kontakt:

Fax:
05231-62-1865

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nenad Ristic
Topp-Service, Daten in den Papieren nicht vollständig, jedoch engagiert vom Mitarbeiter ermittelt, Zulassung im gleichem Termin erhalten! Danke..!!
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William Kliewer
Ich habe mein Auto hier bereits mehrfach an- bzw. umgemeldet. Die Online-Terminreservierung funktioniert einwandfrei, und man wird schnell aufgerufen. Auch die Mitarbeiter sind sehr freundlich. Ein Hinweis: Wer Kennzeichen anfertigen lassen möchte, sollte unbedingt den Schilderservice im Container auf dem Hof des Baustoffhandels nutzen. Dort sind die Preise deutlich günstiger – die Preisdifferenz beträgt etwa 15–20 €. Der Schilderservice im Gebäude verlangt dagegen rund 35 € für ein Schilderpaar, was ich persönlich als überteuert empfinde. Schade, dass innerhalb der Zulassungsstelle keine einheitliche Preisstruktur besteht. Insgesamt daher 3 Sterne – guter Service, aber aus Kundensicht Verbesserungsbedarf beim Schilderservice.
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Lauin
Viel netter und freundlicher als die Detmolder Mitarbeiter dafür 🖐️ Sterne und danke nochmal für ihre Bemühungen
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Adrenalin
Die Mitarbeiter sind sehr nett und freundlich viel besser als die Mitarbeiter in Detmold,dafür 🖐️ Sterne danke für ihre Bemühungen
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Eff Punkt
War heute Vormittag da. Ummelden Traktor auf meinen minderjährigen Sohn. Ich wurde von Herrn H. bedient. Ich war gut vorbereitet, hatte mich vorher auf dem Homepage kundig gemacht. Okay, ne kleine Wartezeit von 10 Minuten gab es, aber eigentlich nicht der Rede wert. Ich wurde zuvorkommend und äußerst nett bedient, ich würde (wenn es ginge) jederzeit wieder in diese Zulassungsstelle zu diesem Mitarbeiter fahren. Trotz Behörde: Genau so geht Kundenservice. Nochmals vielen Dank an den Sachbearbeiter, solche Mitarbeiter braucht die Behörde!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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