Zulassungsstelle in Höxter (Landkreis Höxter)

Adresse:

Moltkestr. 12
37671 Höxter

Kontakt:

Fax:
05271-965-1499

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alina Do
Mein Papa (Kraftfahrer aus Warburg) war sehr zufrieden in Höxter. Freundliches und kompetentes Personal und schnelle sowie pünktliche Bearbeitung der Fahrerkarte, des Führerscheins und B95. Die Mitarbeiterin wäre sogar extra früher gekommen, damit mein Papa dort mit dem LKW hätte parken können, da er im Fernverkehr tätig ist!
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Julian Behlhaus
Die Dame am Empfang super freundlich! Die blonde Dame am Schalter 1 mit den viel zu weit auseinanderstehenden Augenbrauen am Dienstag, war sehr arrogant und inkompetent.
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Ina Hülsmann
Super schnell. Wie immer wenn man in HX ein Auto anmelden möchte. Diesmal nur Tausch der defekten Kreisplakette. In diesen Zeit mit Termin. Sofort dran gekommen vorne an der Anmeldung wurde es sofort erledigt. Super nette Mitarbeiter. Alles sehr sicher. Desinfektionsmittel stand bereit. Alle mit Maske Abstand. Weiter so. Corona ist vorbei. Heute wieder ein Auto angemeldet. Mit Termin. Terminvergabe im Internet klappt super. Vor Ort Termin 15 min vorher am Terminal aktiviert. Kein 5 min später war ich dran. Sehr nette Mitarbeitin. Alles bestens. Hatte die Schilder schon vorher besorgt. Durch Nummern Reservierung. Weitere 5 min später hatte ich alles erledigt. So macht anmelden Spaß. Hx ist einfach spitze bei sowas.
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Rita Barkhausen
Sehr gute Zulassungsstelle, hat alles wunderbar geklappt. Freundlich, geduldig und hilfsbereit.
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Judith Kröger
Sehr kompetentes Personal, immer darum bemüht einem weiter zu helfen. Ganz besonders Frau Weber hat sich bei meinem Anliegen größte Mühe gegeben und ist sehr professionell vorgegangen. Vielen Dank, ich komme gerne wieder.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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