Zulassungsstelle in Euskirchen (Landkreis Euskirchen)

Adresse:

Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02251-15-290

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Petru Cimpean
Die Digitalisierung in Deutschland= wird der Mensch immer mehr verarscht!!! Du bekommst keine Termin für Zulassung, oder wenn überhaupt in eine Monat oder mehr.....früher hab ich in 9 Minuten ein Auto angemeldet, jetzt müssen viele sehr viel Geduld mitbringen, und wenn ich sehe wie viele ältere Menschen kommen und lange warten müssen....es kann nicht war sein. Die die sind bezahlt für so ein System soll sich wirklich Gedanken machen, es ist nicht in Ordnung!!! Ich persönlich finde ich überhaupt nicht Lustig wenn die Mitarbeiter finden Lustig dass die Menschen (mehr als 90 Personen vor 8 :00 Uhr) stehen und warten.
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MarvinV Vlogs und Racing
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Mirco Schütze
Termine in unzumutbarer Zukunft. Unfreundliche Mitarbeiterin am Telefon. Schade dass man hierauf angewiesen ist
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Oliver Bödeker
Bevor hier jemand eine schlechte Rezension schreibt: schaut euch mal in anderen Städten/Kreisen um... Super schnell jemand am Telefon. Sehr nett und kompetent. Online Termin abends um halb elf für nächsten Tag 8.30 Uhr bekommen. Ummeldung in 8(!) Minuten erledigt. Leider buchen viele Menschen Termine und erscheinen einfach nicht. Deswegen immer auch mal abends in die Terminvergabe schauen. Fazit: Toller Service, super nette Mitarbeiterinnen.
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P F (News und Dokus)
Trotz Termin weit über einer Stunde Wartezeit. Es steht ein Schild dort, denke das wird aber immer dort stehen: Aufgrund von Urlaub und Krankheit kann es trotz Termin zu Wartezeiten kommen. Urlaub fällt nicht vom Himmel und kommt nicht plötzlich sondern ist Planbar, meine persönliche Meinung: das Problem ist hier bei der Leitung des Straßenverkehrsamt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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