Zulassungsstelle in Euskirchen (Landkreis Euskirchen)

Adresse:

Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02251-15-290

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Hilde Hocks
Heute morgen habe ich ein äußerst positives Erlebnis in der Zulassungsstelle erlebt. Ich hatte nicht alle Unterlagen dabei und trotzdem wurde eine Lösung gefunden. Ganz lieben Dank
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Peter Bongard
Bei der Zulassung eines Zweirads kam es zu einem Missverständnis meinerseits. Eine daraufhin von mir verfasste E-Mail wurde sehr zeitnah und freundlich beantwortet. Das Personal in Schleiden ist ausgesprochen freundlich und arbeitet professionell. Die Terminvergabe ist zwar nicht immer optimal, doch die Abläufe vor Ort funktionieren reibungslos.
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timo wolber
Die Terminvergabe ist eine echte Herausforderung. Kurzfristige Online-Termine sind so gut wie unmöglich zu bekommen, und die Auswahl der richtigen Dienstleistung ist für Laien unnötig kompliziert gestaltet. Ich bin Deutscher, aber kein Beamter – und genau so fühlt es sich an: Wer nicht mit dem Behördensystem vertraut ist, steht schnell auf verlorenem Posten. Besonders schlimm ist es in Schleiden. In Euskirchen gibt es immerhin den sogenannten Hybrid-Mittwoch, doch auch dort sitzt man oft stundenlang, obwohl man einen Termin hat. Warum wird dieser Hybrid-Tag nicht auf mehrere Wochentage ausgeweitet oder auch in Schleiden angeboten? Es wäre ein einfacher Schritt in Richtung besserer Bürgerfreundlichkeit. Die Mitarbeiter arbeiten von unseren Steuergeldern – da darf man erwarten, dass der Service am Bürger nicht wie ein lästiges Übel behandelt wird. Selbst an Tagen ohne Hybridbetrieb kommt es regelmäßig zu Wartezeiten von über 30 Minuten, obwohl man pünktlich zum gebuchten Termin erscheint. Von deutscher Pünktlichkeit ist da wenig zu spüren. Was besonders bitter aufstößt: Wenn ein Amt etwas vom Bürger will, muss man sofort reagieren, alles stehen und liegen lassen und sich fügen. Leider funktioniert das andersherum nicht. Der Bürger hat zu warten, sich durch komplizierte Systeme zu kämpfen und wird dabei oft allein gelassen. Insgesamt wirkt das System überlastet und wenig bürgernah. Es wäre höchste Zeit für eine Reform, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt – und nicht die Verwaltung.
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Achilleas Baltas
Also ich habe nur nettes zu berichten.
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R Z
Ich sitze gerade 80 Minuten mit Online-Termin vor der KFZ-Zulassungsstelle. Wie lange es noch dauert? Keine Ahnung. Infos gibt es keine. In einer Arztpraxis verstehe ich das ja noch, Patienten bluten nach, Notfälle kommen rein, unvorhergesehene Krankheitsbilder. Aber in einer Zulassungsstelle? Man traut sich auch nicht den Platz für einen Toilettengang oder ein Getränk zu verlassen. Einfach respektlos wie hier mit Bürgern und Steuerzahlern des Kreises umgegangen wird. Bei der Sommerhitze fühle ich mich dehydriert, aber ich würde mich am Schalter melden, bevor meine Wartezeit mich zum Notfall macht.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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