Zulassungsstelle in Witten-Herbede (Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis)

Adresse:

Wittener Str. 100
58456 Witten-Herbede

Kontakt:

Fax:
02302-2024-227

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Gregor Bramsiepe
Sehr freundlich und schnell. Vielen Dank!
Avatar
Phil Stein
Einfache online Terminvereinbarung, keine Wartezeit, Freundliche Mitarbeiterin, Guter Service.
Avatar
Wieslawa Kosecki
Schlechter Kundenservice und mangelnde Hilfsbereitschaft! Ich bin leider sehr enttäuscht von meinem Besuch in diesem Straßenverkehrsamt. Es wurde mir hier nicht geholfen, und das Personal wirkte unhöflich und wenig entgegenkommend. Mein Anliegen wurde weder ernst genommen noch wurde mir eine zufriedenstellende Lösung angeboten. Es ist frustrierend, wie ineffizient und desinteressiert hier mit Bürgeranfragen umgegangen wird. Ich hätte mir mehr Freundlichkeit und vor allem eine professionelle Beratung gewünscht. Leider kann ich den Service in dieser Behörde nicht weiterempfehlen. Es lohnt sich tatsächlich nach Schwelm zu fahren. Hier wurde mein Anliegen nur ein paar Tage später zu meiner vollsten Zufriedenheit schnell und professionell bearbeitet.
Avatar
Max Engelbrecht
Leider ist es nicht möglich, 0 von 5 Sternen zu vergeben. Meine Erfahrung mit dem Straßenverkehrsamt Witten war durchweg enttäuschend. Es mangelte in meiner Wahrnehmung sowohl an Freundlichkeit als auch an jeglicher Hilfsbereitschaft. Ich hatte den Eindruck, dass die zuständige Mitarbeiterin mich von oben herab behandelte und ihre Position ausnutzte, anstatt mir als Bürger der Stadt respektvoll zu begegnen. Da man als Einwohner von Witten leider auf diese Behörde angewiesen ist, bleibt einem kaum eine Wahl – dennoch rate ich dringend von einem Besuch ab, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt.
Avatar
Marcus Richter
Mangels Alternativen bringt es ja nichts den Besuch nicht zu empfehlen, man ist ja darauf angewiesen. Es ist einfach eine Verwaltung im Stiel der 80er Jahre. Man genießt es einfach die Macht über den Bürger zu haben und das auch zu zeigen. Kein Interesse daran behilflich zu sein. Der Dienstleistungsgedanke ist hier leider noch nicht angekommen. Dazu ist das Gebäude wenig einladend, ein Teil steht leer und auf der Toilette kann man sich nicht die Hände waschen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 18248

Hyundai i20 1.2 Kamera|Sitzheizung|CarPlay|Klima

Juli 2021
Schaltgetriebe
23.700 km
Benzin
Grau
62kW (84 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

14.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 18300

Hyundai i20 1.0 T-GDi Kamera|CarPlay|Sitzheizung

Nov. 2021
Schaltgetriebe
40.217 km
Benzin
Grau
74kW (101 PS)
D
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
  5,6 l/100km (komb.), 127 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D

14.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 18108

Fiat Panda MILD-Hybrid 1.0 GSE 51kw

Neu
Schaltgetriebe
15 km
Benzin
Weiß
51kW (69 PS)
D
PkwKleinwagenNeufahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
  5,1 l/100km (komb.), 116 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D

15.490,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.